Beschlussvorlage - 03/SVV/0341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der integrierte städtebauliche Rahmenplan für die Waldstadt II ist als informelle Planung zur Präzisierung der städtebaulichen Entwicklung und als Grundlage für die Inanspruchnahme von Mitteln der Städtebauförderung im Zeitraum 2002 bis 2007 anzuwenden.

 

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Erläuterung

Begründung:

Integrierter Städtebaulicher Rahmenplan Waldstadt II - Kurzfassung

Erläuterung zur Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung

Die Waldstadt II wurde 2001 als Gebiet des komplexen Wohnungsbaus in industrieller Platten­bau­weise in das Bund-Länder-Programm zur Förderung der städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (sog. N-Programm) aufgenommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung für Einzel­vorhaben im Rahmen des Programms ist die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Rahmenplanes, der die Ziele, Konzepte und Strategien der städtebaulichen Weiterentwicklung darstellt. Mit dem Rahmenplan wird erstmalig für die Waldstadt II ein umfassendes Entwicklungskonzept vorgelegt, das den Hand­lungsrahmen für weiterführende Planungen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen formu­liert.

Die Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Rahmenplanes für die Waldstadt II durch das Planungsbüro "Grün der Zeit", Potsdam, wurde 2002 abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Brandenburg.

Die Aussagen des Rahmenplans fügen sich in das "Stadtentwicklungskonzept Wohnen" (Stadtumbaukonzept) ein, so dass beide Planungen nicht im Widerspruch zueinander stehen. Indem die Umsetzung des N-Programms in der Waldstadt II insbesondere die Verbesserung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes beinhaltet, werden die Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts für die Waldstadt II (insbes. Differenzierung des Wohnungsbestandes nach Aufwertungs- und Abwartegebieten, Anpassung der Infrastruktur, Aufwertung des öffentlichen Raumes) sogar ausdrücklich unterstützt. Da im Stadtentwicklungskonzept Wohnen nicht vorgesehen ist, die städtebauliche Struktur der Waldstadt II zu verändern, ist gleichzeitig Planungssicherheit für die dringend erforderliche Anpassung der Freiraumgestaltung an die den heutigen Vorschriften entsprechenden Standards gegeben.

Der Rahmenplan stellt aufbauend auf der vorhandenen räumlichen Struktur des Gebietes Maßnahmen und Lösungsvorschläge dar für die Themenbereiche

§         Gebäude / Öffentliche Einrichtungen / Handel und Dienstleistungen

§         Freiraum / Grünflächen

§         Verkehr / Anbindungen

§         Technische Infrastruktur

mit folgenden Kernaussagen:

§         Sicherung und Qualifizierung eines attraktiven und vielfältigen Wohnungsangebotes

§         Entwicklung und Neuordnung der öffentlichen Grünflächen zu wald-parkartigen Bereichen mit verbesserten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung

§         Aufwertung des Wohnumfeldes

§         Stärkung der Quartierszentren in ihrer Funktion auch als Orte sozio-kulturellen Lebens

§         Bestandssicherung und Qualifizierung der Bildungseinrichtungen

§         Neuordnung der Straßenräume, insbesondere des fließenden und ruhenden Verkehrs

§         Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes

§         Erarbeitung von Nutzungskonzepten für zur Disposition stehende Objekte und Liegenschaften.

Die Erstellung des integrierten Rahmenplans basiert auf einem kontinuierlich geführten Abstimmungsprozess in den die betroffenen Ressorts der Stadtverwaltung, insbesondere die Fachbereiche Schule und Sport, Jugend, Soziales und Wohnen, Ordnung und Sicherheit, Umwelt und Gesundheit, Stadtplanung und Bauordnung, Grün- und Verkehrsflächen, sowie die Öffentlichkeit intensiv einbezogen wurde. Federführend waren der Bereich Stadterneuerung in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsbeauftragten für die Neubaugebiete Stadtkontor. An einem regelmäßig tagenden, planungsbegleitenden Projektbeirat nahmen Vertreter der Fraktionen der Potsdamer Stadt­verordnetenversammlung, der Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Bildungs- und Sozial­einrich­tungen im Stadtteil, des Einzelhandels, der Wohnungsunternehmen sowie interessierte Bürger, insbe­son­dere der örtlichen Bürgerinitiative, teil. Dieser Abstimmungsprozess wird auch in der Umsetzungsphase im Projektbeirat unter Federführung des Bereichs Stadterneuerung und des Entwicklungsbeauftragten für die Neubaugebiete Stadtkontor fortgesetzt.

Um städtebauliche, wohnungswirtschaftliche und soziale Strategien besser verknüpfen zu können, wurde für die Waldstadt II ergänzend zur Rahmenplanung eine Sozialstudie erstellt, die sich der Erhebung und Bewertung von Aussagen zur Wohn- und Lebenssituation der Bewohner widmet

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Gesamtheit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne eines Maximalkataloges. Dabei werden neben den erforderlichen kommunalen Maßnahmen auch die Hand­lungserfordernisse dargestellt, die in der Zuständigkeit der Wohnungsunternehmen oder sonstiger Träger liegen. Es werden Hinweise auf den Zeitrahmen der Umsetzung der Einzelmaßnahmen gegeben. Sowohl der Zeitrahmen als auch die konkrete Umsetzbarkeit und Finanzierung ist für jede Maßnahme am konkreten Einzelfall zu überprüfen. Die räumliche Verortung geht aus der beifügten Planungszeitung Nr. 7 - Rahmenplan - Maßnahmekonzept hervor.

Für die Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung finanziert werden sollen, ist ein Zeitraum voraussichtlich bis zum Jahr 2007 vorgesehen. Mit den ersten Maßnahmen wird 2003 begonnen. Einen Überblick über den erreichten Maßnahmenstand und die geplanten Vorhaben 2003/04 gibt der beiliegende Plan "Einzelvorhaben im Neubaugebiet".

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss des Integrierten Städtebaulichen Rahmenplans entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Kosten entstehen nur bei der Entscheidung zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Die im Rahmenplan aufgezeigten Maßnahmen können in dem Maße umgesetzt werden, wie hierfür Fördergelder oder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Finanzielle Mittel stehen zur Zeit über die Städtebauförderung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (VVN-Programm) zur Verfügung. Hierzu werden die Kosten- und Finanzierungsübersichten zur Zeit erstellt. In den jährlich fortzuschreibenden Maßnahmen- und Durchführungskonzepten werden die über das Förderprogramm zu finanzierenden Maßnahmen dargestellt und ständig aktualisiert.

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