Beschlussvorlage - 03/SVV/0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Potsdam - Information zum 31.12.2000 wird gemäß

     § 7 Ziff. 4 und 5 Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.

 

2.    Der Werkleiterin, Frau Annette Eichhorn, wird im Geschäftsjahr 2000 für die Zeit vom

     01.01.2000 - 31.08.2000 Entlastung erteilt.

 

3.  Der vom Oberbürgermeister beauftragten Leiterin, Frau Caren Grünke, wird im Geschäftsjahr

     2000 für die Zeit vom 01.09.2000 - 31.12.2000 Entlastung erteilt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 106.287,42 DM wird aus den allgemeinen Rücklagen in

     Höhe von 20.912,86 DM getilgt und durch die Herabsetzung des Stammkapitals in Höhe von

     85.374,56 DM ausgeglichen.

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Erläuterung

Begründung:

I. Sachverhalt

 

Nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung der Potsdam - Information berät der Werksausschuss die Angelegenheiten vor, die von der Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden sind.

Für den städtischen Eigenbetrieb Potsdam - Information wurde kein Werksausschuss gebildet. Daher nimmt der Hauptausschuss gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigV) die Befugnisse des Werksausschusses wahr.

 

Gemäß § 7 Ziff. 4, 5 und 6 EigV beschließt die Gemeindevertretung - hier Stadtverordnetenversammlung - unbeschadet des § 35 Abs. 2 GO über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, die Entlastung der Werkleitung sowie über die Entnahme von Eigenkapital.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Ergebnisverwendung hat gemäß § 27 Abs. 2 EigV sowie § 20 der Betriebssatzung der Potsdam - Information bis spätestens zum 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres zu erfolgen.

 

Die Ursachen der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 liegen vor allem in der Abgrenzungsproblematik zu der zum 01.01.2001 errichteten PT Potsdam Tourismus GmbH, die u.a. mit dem Umlaufvermögen der Potsdam - Information weiterarbeitete.

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die DEUTRAG, Treuhand - Revision - Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, am 14.09.2000 beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2000 des Eigenbetriebes Potsdam - Information unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung und des Lageberichts zu prüfen und die Prüfergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

In ihrem Abschlussbericht, der der Stadtverwaltung Potsdam am 14.04.2003 übersandt wurde, hat die DEUTRAG testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss 2000 zu keinen Einwendungen führten und am 19.12.2002 einen Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, wies die DEUTRAG darauf hin, dass ihnen die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nicht schriftlich bestätigt wurde.

 

II. Jahresfehlbetrag zum 31.12.2000

 

Zum 31.12.2000 weist die Gewinn- und Verlustrechnung der Potsdam - Information einen Verlust von 106.287,42 DM aus.

 

Dieser Jahresfehlbetrag ist ausschließlich auf das negative außerordentliche Ergebnis zurückzuführen, dass aus der Berücksichtigung von Aufwendungen für den gesamten Abwicklungszeitraum der Potsdam - Information resultiert. Zu den außerordentlichen Aufwendungen gehören u.a. die Anlageabgänge wegen der Entnahme des Anlagevermögens i.H.v. 131.000 DM, das der PT Potsdam Tourismus GmbH als Sacheinlage der Landeshauptstadt Potsdam und als Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wurde.

 

Während des gesamten Geschäftsjahres 2000 war die Liquidität des Eigenbetriebes gesichert.

 

 

 

III. Verlustausgleich

 

Gemäß § 11 Abs. 6 EigV n. F. kann ein Jahresverlust auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.11.2000 (Drucksache Nr. 00/0755/1) stellte der Eigenbetrieb Potsdam - Information seinen Geschäftsbetrieb zum 31.12.2000 ein. Die Aufgaben der Potsdam - Information wurden in die zum 01.01.2001 errichtete PT Potsdam Tourismus GmbH ( 85 % Anteil LHP, 15 % Anteil TVPH) integriert und die Mitarbeiter gemäß § 613 a BGB überführt.

Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes der Potsdam - Information ist ein Verlustvortrag auf neue Rechnung nicht mehr möglich.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass der Jahresverlust i.H.v. 106.287,42 DM durch Tilgung der allgemeinen Rücklagen i.H.v. 20.912,86 DM und durch die Herabsetzung des Stammkapitals i.H.v. 85.374,56 DM ausgeglichen wird.

 

Gemäß § 11 Abs. 4 EigV darf die Gemeinde unter Berücksichtigung des § 7 Ziff. 6 EigV und § 15 Abs. 4 EigV das Eigenkapital nur vermindern, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebes nicht beeinträchtigt werden.

Wie bereits erwähnt, wurden die Aufgaben der Potsdam - Information in die PT Potsdam Tourismus GmbH integriert. Der Eigenbetrieb selbst befindet sich in der Abwicklungsphase. Nach Angaben der DEUTRAG ist bis zum Ende der Abwicklungsphase die Liquidität des Eigentriebes Potsdam - Information gegeben.

 

IV. Vorjahresergebnis

 

Per 31.12.1999 wies die Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust von 84.233,97 DM aus.

Da gemäß § 11 Abs. 6 EigV a.F. Verluste von Eigenbetrieben grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen waren, erfolgte der Ausgleich des Jahresverlustes 1999 aus Mitteln des städtischen Haushalts.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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