Beschlussvorlage - 03/SVV/0344
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Potsdam - Information zum 31.12.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 1/111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.05.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Potsdam - Information zum 31.12.2000 wird
gemäß
§ 7 Ziff. 4 und 5 Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.
2.
Der
Werkleiterin, Frau Annette Eichhorn, wird im Geschäftsjahr 2000 für die Zeit
vom
01.01.2000 - 31.08.2000 Entlastung erteilt.
3. Der vom
Oberbürgermeister beauftragten Leiterin, Frau Caren Grünke, wird im
Geschäftsjahr
2000 für die Zeit vom 01.09.2000 - 31.12.2000 Entlastung erteilt.
3.
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 106.287,42 DM wird aus den allgemeinen Rücklagen
in
Höhe von 20.912,86 DM getilgt und durch die Herabsetzung des
Stammkapitals in Höhe von
85.374,56 DM ausgeglichen.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung der Potsdam -
Information berät der Werksausschuss die Angelegenheiten vor, die von der
Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden sind.
Für den städtischen Eigenbetrieb Potsdam - Information wurde
kein Werksausschuss gebildet. Daher nimmt der Hauptausschuss gemäß § 8 Abs. 3
der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigV) die Befugnisse des
Werksausschusses wahr.
Gemäß § 7 Ziff. 4, 5 und 6 EigV beschließt die
Gemeindevertretung - hier Stadtverordnetenversammlung - unbeschadet des § 35
Abs. 2 GO über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die
Ergebnisverwendung, die Entlastung der Werkleitung sowie über die Entnahme von
Eigenkapital.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den
geprüften Jahresabschluss, über die Entlastung der Werkleitung sowie über die
Ergebnisverwendung hat gemäß § 27 Abs. 2 EigV sowie § 20 der Betriebssatzung
der Potsdam - Information bis spätestens zum 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr
folgenden Jahres zu erfolgen.
Die Ursachen der verspäteten Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2000 liegen vor allem in der Abgrenzungsproblematik
zu der zum 01.01.2001 errichteten PT Potsdam Tourismus GmbH, die u.a. mit dem
Umlaufvermögen der Potsdam - Information weiterarbeitete.
Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die DEUTRAG,
Treuhand - Revision - Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, am 14.09.2000 beauftragt, den Jahresabschluss zum
31.12.2000 des Eigenbetriebes Potsdam - Information unter Einbeziehung der
zugrundeliegenden Buchführung und des Lageberichts zu prüfen und die
Prüfergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
In ihrem Abschlussbericht, der der Stadtverwaltung Potsdam
am 14.04.2003 übersandt wurde, hat die DEUTRAG testiert, dass die Prüfungen zum
Jahresabschluss 2000 zu keinen Einwendungen führten und am 19.12.2002 einen
Bestätigungsvermerk erteilt.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, wies die DEUTRAG
darauf hin, dass ihnen die Vollständigkeit der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes nicht schriftlich bestätigt wurde.
II. Jahresfehlbetrag zum 31.12.2000
Zum 31.12.2000 weist die Gewinn- und Verlustrechnung der Potsdam
- Information einen Verlust von 106.287,42 DM aus.
Dieser Jahresfehlbetrag ist ausschließlich auf das negative
außerordentliche Ergebnis zurückzuführen, dass aus der Berücksichtigung von
Aufwendungen für den gesamten Abwicklungszeitraum der Potsdam - Information
resultiert. Zu den außerordentlichen Aufwendungen gehören u.a. die
Anlageabgänge wegen der Entnahme des Anlagevermögens i.H.v. 131.000 DM, das der
PT Potsdam Tourismus GmbH als Sacheinlage der Landeshauptstadt Potsdam und als
Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wurde.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2000 war die Liquidität
des Eigenbetriebes gesichert.
III. Verlustausgleich
Gemäß § 11 Abs. 6 EigV n. F. kann ein Jahresverlust
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom
01.11.2000 (Drucksache Nr. 00/0755/1) stellte der Eigenbetrieb Potsdam -
Information seinen Geschäftsbetrieb zum 31.12.2000 ein. Die Aufgaben der
Potsdam - Information wurden in die zum 01.01.2001 errichtete PT Potsdam
Tourismus GmbH ( 85 % Anteil LHP, 15 % Anteil TVPH) integriert und die
Mitarbeiter gemäß § 613 a BGB überführt.
Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes der Potsdam -
Information ist ein Verlustvortrag auf neue Rechnung nicht mehr möglich.
Es wird daher vorgeschlagen, dass der Jahresverlust i.H.v.
106.287,42 DM durch Tilgung der allgemeinen Rücklagen i.H.v. 20.912,86 DM und
durch die Herabsetzung des Stammkapitals i.H.v. 85.374,56 DM ausgeglichen wird.
Gemäß § 11 Abs. 4 EigV darf die Gemeinde unter
Berücksichtigung des § 7 Ziff. 6 EigV und § 15 Abs. 4 EigV das Eigenkapital nur
vermindern, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige
Entwicklung des Eigenbetriebes nicht beeinträchtigt werden.
Wie bereits erwähnt, wurden die Aufgaben der Potsdam -
Information in die PT Potsdam Tourismus GmbH integriert. Der Eigenbetrieb
selbst befindet sich in der Abwicklungsphase. Nach Angaben der DEUTRAG ist bis
zum Ende der Abwicklungsphase die Liquidität des Eigentriebes Potsdam - Information
gegeben.
IV. Vorjahresergebnis
Per 31.12.1999 wies die Gewinn- und Verlustrechnung einen
Verlust von 84.233,97 DM aus.
Da gemäß § 11 Abs. 6 EigV a.F. Verluste von Eigenbetrieben
grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen waren, erfolgte
der Ausgleich des Jahresverlustes 1999 aus Mitteln des städtischen Haushalts.