Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0695

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

die Auf- und Anbringung für die in diesem Bereich parkenden Fahrzeuge ersichtlichen Stellplatzregel. Die Markierung erfolgt leicht schräg zur Fahrbahn.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch die am Straßenrand im Bereich der Kirche quer zur Fahrbahn parkenden Fahrzeuge kommt es immer häufiger zu einer Einengung der Neuen Dorfstraße in diesem Bereich.

Eine Markierung durch eine leicht schräg zur Fahrbahn markierte Parkfläche ermöglicht den gefahrlosen Verkehrsfluss der Neuen Dorfstraße in diesem Bereich.

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Anlagen

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