Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0598

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Per Beschluss vom 04.11.2020 (DS Nr.: 20/SVV/0946) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, fünf Varianten „glicher Elternbeitragssätze“, dass daraus resultierende Elternbeitragsaufkommen sowie die entsprechenden Differenzen (u. a. zur Empfehlung des Jahres 2018) zu berechnen.

 

Ausgangslage:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2018 zur DS Nr. 18/SVV/0396 erließ die Landeshauptstadt Potsdam eine Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam. Diese Empfehlung stellt eine Richtschnur dar, an welcher sich die stadtweit gemäß Bedarfsplanung agierenden Träger orientieren konnten.

 

Anhaltende Rechtsunsicherheiten sowie die deutliche schriftliche Positionierung des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport des Landes Brandenburg, wonach einheitliche durchschnittliche Elternbeiträge nur zulässig sind, sofern diese sich am niedrigsten trägerbezogenen Höchstelternbeitrag orientieren, führten in der Folge dazu, dass Potsdam von der bislang getragenen Praxis stadtweit einheitlicher Elternbeiträge, deren Anwendung gelebte Praxis im gesamten Land Brandenburg war, abweichen musste. Die Information erhielt der Jugendhilfeausschuss am 28.05.2020 sowie der Hauptausschuss am 10.06.2020. Es war davon auszugehen, dass diese Entscheidung im Rahmen von neuem Einvernehmen zu Unterschieden für Beitragszahler in der Stadt führen würde.

Per 28.09.2020 wurden die Trägervertreter schriftlich auf die Komplexität in der Sache hingewiesen, wodurch eine neue Herstellung des Einvernehmens zu trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen erforderlich wurde und wird.

 

In der Folge stellte sich somit eine Situation verschiedener Kita-Elternbeitragstabellen in der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend des jeweiligen Trägers ein

 

Variantenprüfung:

Zwingende Grundlage für die beauftragten Betrachtungen ist dabei die Bereitstellung von für die Berechnung notwendigen Daten der derzeitigen Träger von Kindertagesstätten. Entsprechende Anfrage von Kalkulationen, individuellen Beitragstabellen bzw. Höchstelternbeiträgen erfolgte somit.

 

Die zeitnahe Zuarbeit der erbetenen Datengrundlagen war von einer Quantität geprägt, welche valide Berechnungen im gewünschten zeitlichen Rahmen nicht möglich machte. So lagen im ersten Quartal 2021 lediglich ausreichende Daten für die valide Ermittlung der Variante 2 vor.

 

Aufgrund des Fortschrittes bei der Herstellung von Einvernehmen zu trägerbezogenen Elternbeitragsordnungen liegen seit Beginn des 2. Quartals 2021 nunmehr Daten in ausreichender Anzahl vor, um zusätzlich zur Variante 2 valide Berechnungen zu den Varianten 1, 3 und 5 durchzuführen. Diese mit Blick auf den Umfang der Datengrundlagen umfangreichen Berechnungen finden gegenwärtig statt.

 

Belastbar ermittelte Rechenergebnisse, welche sodann die jeweiligen Varianten vergleichend darstellen, sowie auf die jeweiligen Chancen und Risiken eingehen werden zur fundierten Entscheidungsfindung und als weitere Diskussionsgrundlage im August 2021 der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt.

 

Im weiteren Verlauf besteht sodann nach erfolgter Erörterung in den verschiedenen Gremien das Ziel, eine Beschlussfassung zu einer der in Prüfung befindlichen Varianten zum 01.01.2022 zu erreichen.

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