Antrag - 21/SVV/0701
Grunddaten
- Betreff:
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Elternbeitragsordnung der LHP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Dr. Sigirid Müller, Isabelle Vandre, Frank Otto, Birgit Eifler, Tiemo Reimann, David Kolesnyk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Empfehlung für Elternbeitragsordnungen in der Landeshauptstadt Potsdam zeitlich so auf den Weg zu bringen, dass diese spätestens mit Wirkung zum 01. Januar 2022 als Grundlage für die Einvernehmensherstellung mit den Kita-Trägern zur Erhebung von Kita-Beiträgen in Kraft tritt.
- Bei Beibehaltung der Erhebung trägerspezifischer Beiträge sind dem Jugendhilfeausschuss nach rechtlicher Prüfung Kriterien zur Herstellung des Einvernehmens zum Beschluss vorzulegen.
- Über erteilte Einvernehmen sowie über beanstandete bzw. abgelehnte Einvernehmensbegehren ist dem Jugendhilfeausschuss zu berichten.
- Hergestellte Einvernehmen sind zeitlich zu begrenzen, um regelmäßige Überprüfungen der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien zu ermöglichen.
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung, der Jugendhilfeausschuss, die Kita-Träger und der Kita-Elternbeirat haben mehrfach den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, eine einheitliche Elternbeitragsordnung zur Erhebung von Beiträgen in allen Kitas der Landeshauptstadt Potsdam zur Anwendung zu bringen.
Aufgrund der zwischen Stadt und Land strittigen Rechtslage muss ein Rahmen geschaffen werden, der ein einheitliches Handeln aller Träger bei der Erhebung von Beiträgen und der Einvernehmensherstellung zwischen den Trägern der Einrichtungen und der Stadt ermöglicht.
Dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 01.08.2018, DS 18/SVV/396, bis zum Beginn des Kita-Jahres 2019/2020 eine neue Beitragstabelle vorzulegen, konnte aus verschiedenen Gründen nicht entsprochen werden.
Das endgültige Ergebnis der beauftragten Berechnung der fünf Varianten zur Erhebung von Beiträgen (SVV/20/946) soll der Stadtverordnetenversammlung im August 2021 vorgelegt werden. Sollte es zu keiner Empfehlung für eine neue Beitragsordnung kommen, sollen dem Jugendhilfeausschuss Parameter zum Beschluss vorgelegt werden, die der notwendigen Einvernehmensherstellung zugrunde gelegt werden.
Um die Transparenz dieser Prozesse künftig zu gewährleisten, muss der Jugendhilfeausschuss über erteilte Einvernehmen und auch über die Gründe für beanstandete bzw. abgelehnte Einvernehmensanträge informiert werden.
Politisches Ziel bleibt, eine für alle Kita-Einrichtungen verbindlich geltende Beitragssatzung zu erlassen.