Antrag - 01/SVV/0511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Grundstücke, die durch Anlagen städtischer GmbHs ( z.B. Leitungen) belastet sind, die nicht grundbuchlich abgesichert sind (dingliche Absicherung im Grundbuch), sind erst nach Absprache mit den betroffenen GmbHs zu veräußern.

 

Bei Bedenken aus wirtschaftlichen Gründen; z.B. wegen hoher Umverlegungskosten von Leitungen, ist die Anlage zu Lasten der betroffenen GmbH vor Verkauf dinglich im Grundbuch zu sichern.

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Jürgen Stahlberg

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Erläuterung

Wiederholt wurden Grundstücke zu reduzierten Preisen seitens der Stadt veräußert, die insbesondere mit nicht dinglich abgesicherten Leitungen der EVP und Wasserwerke belastet waren.

 

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