Antrag - 01/SVV/0511
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung dinglicher Absicherungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Dr.J.Stahlberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Grundstücke,
die durch Anlagen städtischer GmbHs ( z.B. Leitungen) belastet sind, die nicht
grundbuchlich abgesichert sind (dingliche Absicherung im Grundbuch), sind erst
nach Absprache mit den betroffenen GmbHs zu veräußern.
Bei
Bedenken aus wirtschaftlichen Gründen; z.B. wegen hoher Umverlegungskosten von
Leitungen, ist die Anlage zu Lasten der betroffenen GmbH vor Verkauf dinglich
im Grundbuch zu sichern.
gez. Dr.
Jürgen Stahlberg