Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

r die Durchführung des Kinder- und Sommerfestes im Ortsteil Satzkorn sollen maximal

 

      1.100,00 €

 

aus dem Sachaufwand des Ortsteils verwendet werden.

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Erläuterung

Begründung:

Der Zuwendungsantrag wird zur sachlichen und formellen Prüfung beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, untersetzt mit Angaben des Durchführungszeitraumes, des Finanzierungsplanes und der Höhe gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

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