Antrag - 03/SVV/0360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert im Zusammenhang mit den laufenden Vertragsvorbereitungen zum Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige Beschlusslage (Siehe Anlage DS 00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom 06.12.2000) konsequent einzuhalten.

Danach sind das Schulschwimmen sowie die Vereins- und individuelle Nutzung das Kommunalfunktionsbereiches (25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.

 

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Erläuterung

Begründung:

Nach dem o. g. Beschlussantrag gehört das vereinsgebundene und insbesondere auch individuelle Schwimmen – im Gegensatz zu einer Spaßbadnutzung – zur sportlichen Grundversorgung, für die sich eine Sozialauswahl verbietet. Im Schreiben der Sportbeigeordneten vom 11.04.2003 an die Fraktion BürgerBündnis wird dagegen bereits ein Grundtarif von 3,50 € für 60 Minuten (bisher 3,- € für 90 Minuten) akzeptiert. Als so genannte „Ausgleichsmaßnahme“ für diese Preiserhöhung um über 50 % wird angeführt, dass der Schwimmer in den nur noch verbleibenden 60 Minuten (einschließlich 2x Umziehen, 2x Duschen, Fönen etc.) schließlich auch noch Gelegenheit hätte, das gesamte Bad zu nutzen. Diese Begründung geht insofern am Thema vorbei, da sich die gültige Beschlusslage allein auf die Nutzungsmöglichkeit für (fitnessorientiertes) Bahnenschwimmen bezieht und „spaßorientierte Ausgleichsmaßnahmen“ mit Sicherheit nicht im Interesse dieser Nutzergruppe liegen, schon gar nicht bei einem um 50 % reduzierten Zeitfonds.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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