Antrag - 03/SVV/0360
Grunddaten
- Betreff:
-
Gültigkeit der Beschlussvorlage lt. DS 00/SVV/0919 - Freizeitbad Drewitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Kruczek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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02.07.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
fordert im Zusammenhang mit den laufenden Vertragsvorbereitungen zum
Freizeitbad Drewitz den OBM auf, die gültige Beschlusslage (Siehe Anlage DS
00/SVV/0919 mit Wortprotokoll vom 06.12.2000) konsequent einzuhalten.
Danach sind das Schulschwimmen sowie
die Vereins- und individuelle Nutzung das Kommunalfunktionsbereiches
(25-Meter-Becken) zu den bisherigen Konditionen abzusichern.
Erläuterung
Begründung:
Nach dem o. g. Beschlussantrag
gehört das vereinsgebundene und insbesondere auch individuelle Schwimmen – im
Gegensatz zu einer Spaßbadnutzung – zur sportlichen Grundversorgung, für die
sich eine Sozialauswahl verbietet. Im Schreiben der Sportbeigeordneten vom
11.04.2003 an die Fraktion BürgerBündnis wird dagegen bereits ein Grundtarif
von 3,50 € für 60 Minuten (bisher 3,- € für 90 Minuten) akzeptiert. Als so
genannte „Ausgleichsmaßnahme“ für diese Preiserhöhung um über 50 % wird
angeführt, dass der Schwimmer in den nur noch verbleibenden 60 Minuten
(einschließlich 2x Umziehen, 2x Duschen, Fönen etc.) schließlich auch noch
Gelegenheit hätte, das gesamte Bad zu nutzen. Diese Begründung geht insofern am
Thema vorbei, da sich die gültige Beschlusslage allein auf die
Nutzungsmöglichkeit für (fitnessorientiertes) Bahnenschwimmen bezieht und
„spaßorientierte Ausgleichsmaßnahmen“ mit Sicherheit nicht im Interesse dieser
Nutzergruppe liegen, schon gar nicht bei einem um 50 % reduzierten Zeitfonds.