Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0533

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung hat bereits ausführlich in der Beantwortung der Kleinen Anfragen DS 20/SVV/0831 und 20/SVV/1048 zum angefragten Sachverhalt berichtet, soweit dies angesichts der Entstehungsgeschichte vor der Kommunalen Neugliederung 2003, den geänderten Randbedingungen und der schmalen Aktenlage möglich ist.

 

Welche „Fragen offen [bleiben], die eine tiefere Betrachtung und Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung als sinnvoll erscheinen lassen“ ist unklar. Ohne eine präzise Benennung der vermeintlich offenen Fragen dürfte es bei der Vielzahl der beidseitigen Verpflichtungen aus den diversen Verträgen, der schmalen Aktenlage und den geänderten Randbedingungen auch unmöglich sein, in Erledigung eines etwaigen Beschlusses zu diesem Antrag mehr zu schreiben als die vorliegenden Antworten bereits darstellen.

 

Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass aktuell Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufgenommen wurde, um über mögliche ausstehende finanzielle Verpflichtungen des Bundes aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung an der äeren Erschließung und den Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinde Groß Glienicke im Zusammenhang mit der Durchführung des Wohnungsbauvorhabens „Waldsiedlung“ vom 19.12.2000/21.02.2001 zu verhandeln. Dies wird aufgrund der geänderten Zuständigkeit seitens des Bundes Zeit in Anspruch nehmen.

Außerdem ist beabsichtigt, zur Erledigung des Städtebaulichen Vertrages zum Bauvorhaben „Waldsiedlung“ vom 18.06.2001 und des Erschließungsvertrages für das VorhabenWaldsiedlung“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11a vom 13./20.04.2011 mit der Gewobag eine Abgeltungsvereinbarung zu schließen.

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