Anfrage - 03/SVV/0380

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Werden die „Zwölf Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung in Potsdam“ auch weiterhin Geschäftsgrundlage für den Sanierungsträger Potsdam – Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH sein ?

 

 

 

Antwort:

 

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadt Potsdam und dem Sanierungsträger Potsdam, Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH sind geregelt in:

 

  1. Gesellschaftsvertrag
  2. Treuhänderverträgen zu den Sanierungsgebieten:

2.1   Holländisches Viertel, Barocke Stadterweiterung Nord und Süd

2.2   Potsdamer Mitte

2.3   Schiffbauergasse

 

Die „Zwölf Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung in Potsdam“ sind Bestandteile der Verträge 2.1 und 2.2. Eine Änderung dieser Verträge ist nicht beabsichtigt.

 

Im Vertrag 2.3 sind die 12 Grundsätze nicht Vertragsbestandteil, da das Sanierungsgebiet Schiffbauergasse nicht die Beibehaltung einer kleinteiligen, bewohnerorientierten Quartiersstruktur erfordert, gleichwohl erfolgt natürlich im Umgang mit der Altbausubstanz, beispielsweise bei den Pferdeställen eine entsprechende Berücksichtigung. Es erfolgt eine Koppelung mit der jeweiligen Struktur des Sanierungsgebietes.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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