Anfrage - 03/SVV/0380
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Saskia Hüneke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.06.2003
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Beschlussvorschlag
Werden
die „Zwölf Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung in Potsdam“ auch weiterhin
Geschäftsgrundlage für den Sanierungsträger Potsdam – Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH sein ?
Antwort:
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadt Potsdam und dem
Sanierungsträger Potsdam, Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH sind
geregelt in:
- Gesellschaftsvertrag
- Treuhänderverträgen zu den
Sanierungsgebieten:
2.1
Holländisches
Viertel, Barocke Stadterweiterung Nord und Süd
2.2
Potsdamer
Mitte
2.3
Schiffbauergasse
Die „Zwölf Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung in
Potsdam“ sind Bestandteile der Verträge 2.1 und 2.2. Eine Änderung dieser
Verträge ist nicht beabsichtigt.
Im
Vertrag 2.3 sind die 12 Grundsätze nicht Vertragsbestandteil, da das
Sanierungsgebiet Schiffbauergasse nicht die Beibehaltung einer kleinteiligen,
bewohnerorientierten Quartiersstruktur erfordert, gleichwohl erfolgt natürlich
im Umgang mit der Altbausubstanz, beispielsweise bei den Pferdeställen eine
entsprechende Berücksichtigung. Es erfolgt eine Koppelung mit der
jeweiligen Struktur des Sanierungsgebietes.