Antrag - 21/SVV/0781
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Kuratoriums der Hans Otto Theater GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.08.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH gemäß Drucksachen Nr. 19/SVV/0654 am 14.08.2019 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden mit Ablauf des 31.08.2021 abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH folgende sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft mit Wirkung ab dem 01.09.2021:
- über die Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen (2 Sitze)
Herr Claus Wartenberg
- über die Fraktion DIE LINKE Herr Sascha Krämer (1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen Herr Peter Schüler (1 Sitz)
- über die Fraktion CDU Herr Klaus-Rainer Dallwig (1 Sitz)
- über die Fraktion DIE aNDERE Frau Beate Goreczko (1 Sitz)
- über die Fraktion AfD Herr Sebastian Olbrich (1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion SPD Frau Babette Reimers, Frau Birgit Morgenroth
- über die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Karin Schröter
- über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Frau Sophia Rost
- über die Fraktion CDU Frau Anna Lüdcke
- über die Fraktion DIE aNDERE Frau Anja Heigl
- über die Fraktion AfD
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).
Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus zehn Mitgliedern besteht. Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:
a) der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,
b) sieben Vertreter/innen, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),
c) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für
Kultur zuständig ist,
d) einem Vertreter des Betriebsrates.
Die Stadtverordnetenversammlung entsandte zuletzt am 14.08.2019 (Drucksache Nr. 19/SVV/0654) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in das Kuratorium des HOT und benannte Nachrücker/innen. Das amtierende Kuratorium konstituierte sich am 28.11.2016.
Entsprechend § 8 Abs. 2 S. 2 GV endet die Amtszeit des Kuratoriums mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 8 Abs. 2 S. 3 GV). Die Amtszeit des amtierenden Kuratoriums endet dementsprechend voraussichtlich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch die Gesellschafterversammlung Ende August 2021. Somit ist eine Neuentsendung der städtischen Kuratoriumsmitglieder für die neue Amtszeit des Überwachungsorgans notwendig.
Von der Stadtverordnetenversammlung sind daher die sieben am 14.08.2019 entsandten städtischen Kuratoriumsmitglieder mit Ablauf des 31.08.2021 abzuberufen und sieben Kuratoriumsmitglieder für die neue Amtszeit des Kuratoriums mit Wirkung ab dem 01.09.2021 zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium des HOT zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 7 x 11/54 = 1,426 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE 7 x 10/54 = 1,296 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 7 x 10/54 = 1,296 1 Sitz
Fraktion CDU 7 x 7/54 = 0,907 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 7 x 6/54 = 0,778 1 Sitz
Fraktion AfD 7 x 5/54 = 0,648 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden der Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH und die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten- versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.