Beschlussvorlage - 01/SVV/0515
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Eilentscheidung gem. § 68 Abs. 1 GO Antrag auf eine außerplanmäßige Ausgabe zur Baumaßnahme Flutlichtanlage und Sanierung Karl-Liebknecht-Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.4.65.301
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
|
Beschlussvorschlag
Genehmigung
einer Eilentscheidung gem. § 68 Abs. 1 GO
Antrag
auf eine außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und
Neubau
einer Flutlichtanlage für das Karl-Liebknecht-Stadion in Höhe von 500,- TDM.
Deckungsquelle: HHST
56501 94002
Leichtathletikhalle
Luftschiffhafen
Erläuterung
Begründung
zur Eilentscheidung gem. § 68, Abs. 1 GO
Antrag
auf außerplanmäßige Ausgabe zu Sanierungsleistungen und Neubau einer
Flutlichtanlage im Karl-Liebknecht-Stadion
Mit
Beginn der Spielsaison 2001/2002 spielt der Fußballverein SV Babelsberg 03 in
der 2. Bundesliga.
Durch den
DFB (Deutscher Fußball-Bund) und den NOFV-Spielausschuss (Norddeutscher
Fußball-Verband wurden dem SV-Babelsberg 03 mehrere Auflagen zur Sanierung und
Ausbau des Karl-Liebknecht-Stadion erteilt.
Im
Wesentlichen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Maßnahmen:
-
Überarbeitung des vorhandenen Kamerastandortes
-
Schaffung von 3 zusätzlichen Kamerastandorten
- Ausbau
der Reporterplätze
-
Brandschutzmaßnahmen im Tribünengebäude
-
Überprüfung der Standfestigkeit der gesamten baulichen Anlage
- Neubau
einer Flutlichtanlage
Zur
Realisierung der aufgeführten Maßnahmen wird ein Mittelbedarf von 2.000,- TDM
eingeschätzt.
Die
Finanzierung ist folgendermaßen vorgesehen:
1.500,-
TDM -
Hauptstadtvertrag
500,- TDM -
HHST 56501 94002
Leichtathletikhalle Luftschiffhafen
Da der
Spielbetrieb in der 2. Bundesliga bereit in der 30. KW beginnt, ist es
erforderlich einen Teil der Maßnahmen kurzfristig abzuarbeiten und die
Planungsleistungen für die Flutlichanlage zu beauftragen. Hierfür ist ein
Ausgaberahmen von 500,- TDM unverzüglich erforderlich. Die Veranschlagung der
verbleibenden Einnahmen/Ausgaben soll über den Nachtragshaushalt erfolgen.
Die
Maßnahmen unter Anstrich 1 - 5 sollen bis zu Beginn des Spielbetriebes
realisiert sein, der Neubau der Flutlichtanlage soll bis spätestens November
abgeschlossen sein.
Zur
Sicherung der Handlungsfähigkeit bei der Beauftragung der erforderlichen
Maßnahmen bitten wir die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 500,- TDM in der
beantragten Form zu genehmigen.
Birgit
Müller Matthias
Platzeck
Vorsitzende
der Standtverordneten- Oberbürgermeister
versammlung