Beschlussvorlage - 01/SVV/0515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Genehmigung einer Eilentscheidung gem. § 68 Abs. 1 GO

 

Antrag auf eine außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und

Neubau einer Flutlichtanlage für das Karl-Liebknecht-Stadion in Höhe von 500,- TDM.

 

Deckungsquelle:                          HHST        56501 94002   Leichtathletikhalle

                                                                                             Luftschiffhafen

 

 

 

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Erläuterung

Begründung zur Eilentscheidung gem. § 68, Abs. 1 GO

Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe zu Sanierungsleistungen und Neubau einer Flutlichtanlage im Karl-Liebknecht-Stadion

 

 

Mit Beginn der Spielsaison 2001/2002 spielt der Fußballverein SV Babelsberg 03 in der 2. Bundesliga.

Durch den DFB (Deutscher Fußball-Bund) und den NOFV-Spielausschuss (Norddeutscher Fußball-Verband wurden dem SV-Babelsberg 03 mehrere Auflagen zur Sanierung und Ausbau des Karl-Liebknecht-Stadion erteilt.

 

Im Wesentlichen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Maßnahmen:

 

- Überarbeitung des vorhandenen Kamerastandortes

- Schaffung von 3 zusätzlichen Kamerastandorten

- Ausbau der Reporterplätze

- Brandschutzmaßnahmen im Tribünengebäude

- Überprüfung der Standfestigkeit der gesamten baulichen Anlage

- Neubau einer Flutlichtanlage

 

 

Zur Realisierung der aufgeführten Maßnahmen wird ein Mittelbedarf von 2.000,- TDM eingeschätzt.

Die Finanzierung ist folgendermaßen vorgesehen:

 

1.500,- TDM                - Hauptstadtvertrag

   500,- TDM                - HHST  56501 94002

                                    Leichtathletikhalle Luftschiffhafen

 

Da der Spielbetrieb in der 2. Bundesliga bereit in der 30. KW beginnt, ist es erforderlich einen Teil der Maßnahmen kurzfristig abzuarbeiten und die Planungsleistungen für die Flutlichanlage zu beauftragen. Hierfür ist ein Ausgaberahmen von 500,- TDM unverzüglich erforderlich. Die Veranschlagung der verbleibenden Einnahmen/Ausgaben soll über den Nachtragshaushalt erfolgen.

Die Maßnahmen unter Anstrich 1 - 5 sollen bis zu Beginn des Spielbetriebes realisiert sein, der Neubau der Flutlichtanlage soll bis spätestens November abgeschlossen sein.

 

Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit bei der Beauftragung der erforderlichen Maßnahmen bitten wir die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 500,- TDM in der beantragten Form zu genehmigen.

 

 

 

 

 

 

Birgit Müller                                                                             Matthias Platzeck

Vorsitzende der Standtverordneten-                                        Oberbürgermeister

versammlung

 

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