Beschlussvorlage - 03/SVV/0373

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das vorliegende „Gestaltungskonzept öffentlicher Raum“ soll Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns bei der Erneuerung und Entwicklung der öffentlichen Straßen und Plätze und der die Straßen und Plätze begleitenden Grünräume sein.

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Erläuterung

 

 

Gestaltungskonzept öffentlicher Stadtraum

 

Kurzeinführung

 

Das Gestaltungskonzept ist Grundlage und Orientierung für alle Fachplanungen der Verwaltung, die sich in irgendeiner Form mit dem öffentlichen Raum befassen. Eine große Zahl wichtiger öffentlicher Räume sind durch das laufende Handeln der Verwaltung und der Treuhänder der Stadt bereits in einen guten Zustand versetzt worden (zum Beispiel: Zeppelinstraße, Hegelallee, Luisenplatz, Platz der Einheit, Yorckstraße Karl-Liebknecht-Straße, Weberplatz). Damit sind wesentliche Handlungsbedarfe bereits erledigt. Auch die in nächster Zeit geplanten Maßnahmen betreffen Bereiche, die das Hauptgerüst des öffentlichen Raumes ausmachen.

 

Die Gestaltung des öffentlichen Stadtraumes ist einer der wesentlichen Einflussfaktoren auf die Entwicklung des Stadtbildes, der in der Hand der Stadt liegt. Um ihn gezielt einsetzten zu können bedarf es erstens eines Überblickes über die räumliche Gestaltungsmöglichkeiten und zweitens eines Überblickes über den Gestaltungsbedarf also eines Maßnahmekonzeptes.

 

Der Überblick über die räumlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist mit dem vorliegenden Konzept gegeben. Ein Maßnahmekonzept müsste in der Folge erarbeitet werden, um dann für Teilbereiche auch Gestaltungskonzepte zu erarbeiten.

 

Auf Grund der städtischen Finanzsituation kann ein bestimmter Zeitraum der Abarbeitung des vorliegenden Konzeptes hier noch nicht genannt werden. Auch die notwendigen Vertiefungen, die aus einem Maßnahmekonzept resultieren, sind wegen der personellen und finanziellen Engpässe im Moment nicht zu realisieren.

 

Das vorliegende Konzept lässt finanzielle Verpflichtungen unmittelbar nicht entstehen. Diese kommen erst mit der Entscheidung über Einzelmaßnahmen.

 

Das Konzept wurde in der ehemaligen „Stabstelle Stadtbaudirektor“ (69) erarbeitet. Durch die Umstrukturierung kam es zu Stellenabbau. Die Aufgaben 69 konnten nicht alle von den neuen Struktureinheiten übernommen werden. Die zu erledigenden Arbeiten wurden entsprechend ihrer Dringlichkeit eingeordnet. Daher kann dieses Konzept erst jetzt vorgelegt werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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