Anfrage - 03/SVV/0372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In einer Einwohnerversammlung in Babelsberg wurden von Anwohnern Probleme geäußert, die es im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Pasteurstraße gibt. So soll diese Straße mit Pflaster versehen werden. Angesichts der Erfahrung in Alt Nowawes haben die Anwohner kein Verständnis für diese Umwandlung der jetzigen Asphaltstraße. Es wurde die Kritik geäußert, dass die Straße für ein Befahren in zwei Richtungen zu schmal ist und deshalb in eine Einbahnstraße umgewandelt werden sollte.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie geht die Verwaltung mit den kritischen Hinweisen zur Umgestaltung der Pasteurstraße um?

 

 

 

Antwort:

 

In einem derzeit in der Erarbeitung befindlichen Oberflächengestaltungskonzept werden für die noch ausstehenden Straßensanierungsmaßnahmen verwaltungsintern die Fahrbahnbeläge festgelegt. Die Pasteurstraße soll danach einen Fahrbahnbelag aus Asphalt erhalten. Lediglich der Abschnitt am Goetheplatz wurde im Zuge der laufenden Arbeiten gepflastert.

Die Fahrbahnbreite der Pasteurstraße beträgt 6 m. Bei einseitigem Parken am Fahrbahnrand verbleibt eine verfügbare Fahrbahnbreite von 4 m. Gem. den einschlägigen Regelwerken (EAE 85) beträgt der Raumbedarf für den Begegnungsfall PKW/PKW bei verminderter Geschwindigkeit (< 40 km/h) 4 m. Da der Begegnungsfall LKW/PKW für die Pasteurstraße nicht der maßgebende Begegnungsfall ist, genügt die bestehende Fahrbahnbreite für die Gewährleistung des Zwei-Richtungsverkehrs. Grundsätzlich ist die Pasteurstraße als Tempo 30 Zone geplant.

 

Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass Einbahnstraßen von der Straßenverkehrsbehörde nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden, da sie neben Vorteilen bei beengten Verhältnissen auch erhebliche Nachteile aufweisen können, wie z. B. erhöhte Verkehrsbelastung durch längere Wege und damit verbundene erhöhte Emissionsbelastungen an Schadstoffen und Lärm.

Gerade bei langgezogenen, geraden Straßen wie der Pasteurstraße führen Einbahnstraßenregelungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da mit Gegenverkehr nicht zu rechnen ist. Dies würde dem Anliegen, eine verkehrsberuhigte Anliegerstraße (Tempo 30 Zone) zu gestalten, entgegenstehen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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