Anfrage - 03/SVV/0372
Grunddaten
- Betreff:
-
Pasteurstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.06.2003
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Beschlussvorschlag
In einer
Einwohnerversammlung in Babelsberg wurden von Anwohnern Probleme geäußert, die
es im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Pasteurstraße gibt. So soll diese
Straße mit Pflaster versehen werden. Angesichts der Erfahrung in Alt Nowawes
haben die Anwohner kein Verständnis für diese Umwandlung der jetzigen
Asphaltstraße. Es wurde die Kritik geäußert, dass die Straße für ein Befahren
in zwei Richtungen zu schmal ist und deshalb in eine Einbahnstraße umgewandelt
werden sollte.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie geht
die Verwaltung mit den kritischen Hinweisen zur Umgestaltung der Pasteurstraße
um?
Antwort:
In einem
derzeit in der Erarbeitung befindlichen Oberflächengestaltungskonzept werden
für die noch ausstehenden Straßensanierungsmaßnahmen verwaltungsintern die
Fahrbahnbeläge festgelegt. Die Pasteurstraße soll danach einen Fahrbahnbelag
aus Asphalt erhalten. Lediglich der Abschnitt am Goetheplatz wurde im Zuge der
laufenden Arbeiten gepflastert.
Die
Fahrbahnbreite der Pasteurstraße beträgt 6 m. Bei einseitigem Parken am
Fahrbahnrand verbleibt eine verfügbare Fahrbahnbreite von 4 m. Gem. den
einschlägigen Regelwerken (EAE 85) beträgt der Raumbedarf für den Begegnungsfall
PKW/PKW bei verminderter Geschwindigkeit (< 40 km/h) 4 m. Da der
Begegnungsfall LKW/PKW für die Pasteurstraße nicht der maßgebende
Begegnungsfall ist, genügt die bestehende Fahrbahnbreite für die Gewährleistung
des Zwei-Richtungsverkehrs. Grundsätzlich ist die Pasteurstraße als Tempo 30
Zone geplant.
Darüber
hinaus kann festgestellt werden, dass Einbahnstraßen von der
Straßenverkehrsbehörde nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden, da sie neben
Vorteilen bei beengten Verhältnissen auch erhebliche Nachteile aufweisen
können, wie z. B. erhöhte Verkehrsbelastung durch längere Wege und damit
verbundene erhöhte Emissionsbelastungen an Schadstoffen und Lärm.
Gerade bei
langgezogenen, geraden Straßen wie der Pasteurstraße führen
Einbahnstraßenregelungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da mit
Gegenverkehr nicht zu rechnen ist. Dies würde dem Anliegen, eine
verkehrsberuhigte Anliegerstraße (Tempo 30 Zone) zu gestalten, entgegenstehen.