Antrag - 21/SVV/0584
Grunddaten
- Betreff:
-
Eine Freiflächensolaranlage für die Deponie Golm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2021
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25.08.2021
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Vorberatung
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24.06.2021
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Gestoppt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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19.08.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Energie- und Wasser GmbH (EWP) über die Nutzung der Fläche der begrünten, stillgelegten Deponie Golm, für die die Stadt Potsdam die Nachsorgeverpflichtung trägt, durch eine Freiflächensolaranlage zu verhandeln.
Sollten diese Verhandlungen zu keinem Erfolg führen, wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, die Fläche zur Nutzung durch ein externes Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob auf dem Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie Golm ein B-Plan „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ aufgestellt werden kann bzw. muss. Gegebenenfalls ist ein Verfahren für die Erstellung eines B-Plans einzuleiten.
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) ist in der Dezembersitzung 2021 ein erster Zwischenbericht zu geben.
Erläuterung
Begründung
Für die Energiewende müssen die Stromerzeugungskapazitäten auf Basis Erneuerbarer Energien auch in der Landeshauptstadt Potsdam deutlich ausgebaut werden. Der Nutzung erneuerbarer Energien in Form von Solarenergie, als wichtiger Baustein der zukünftigen Energieversorgung und als Beitrag zum Klimaschutz, kommt eine immer größere Bedeutung zu. Deshalb sollte die Landeshauptstadt Potsdam Initiativen von Vorhabenträgern unterstützen und die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der stillgelegten Hausmülldeponie Golm schaffen.
Die Flächen gesicherter Deponien, deren Oberfläche bereits abgedeckt wurden, auf denen in den nächsten Jahrzehnten der Nachsorgeverpflichtung aber keine Bäumen wachsen können, sind hierfür geeignete Flächen, ohne dass es Nutzungskonkurrenz gibt. Selbst für eine Beweidung durch Nutztiere stellen aufgeständerte Solaranlagen kein Hindernis dar.
Mit einem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan sollte folgendes Planungsziele verfolgt werden: Schaffung von Baurecht bzw. bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine Sondergebietsnutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Golm.