Beschlussvorlage - 21/SVV/0807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Gemäß Anlage wird dem 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 10.10.2007 über die Erschließung des Vorhabens Motorradfachmarkt Louis (Gemarkung Drewitz, Flur 7, Flurstücke 1312, 1303, 1305, 1307 der Landeshauptstadt Potsdam) zugestimmt.

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:  Keine

 

Begründung: Es findet keine Erweiterung der Stellplatzflächen statt. Die bislang bebauten und befestigten Flächen bleiben in der Summe unverändert.

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Fahrenkamp und Gärtner Immobilien GmbH & Co. KG für Sachsen besteht seit dem 10. Oktober 2007 ein städtebaulicher Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des Vorhabens „Einrichtungshaus“ in Potsdam-Drewitz (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 10.10.2007, DS 07/SVV/0672).

Das Vertragsgebiet umfasste u.a. die heutigen Flurstücke 1312, 1303, 1305 und 1307 in Flur 7, Gemarkung Drewitz (Grundbuch von Drewitz, Blatt 4926).

Dieser städtebauliche Vertrag ist bereits umgesetzt worden, der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ wurde aufgehoben und auf diesen Flächen wurden zwei Möbelmärkte nebst Stellplatzanlage errichtet.

 

Die Maßnahmenträgerin plant aktuell auf ihrem Grundstück die Neuansiedlung eines Motorradfachmarkts. Nach der geltenden Stellplatzsatzung sind für die Durchführung dieses Bauvorhabens 17 Stellplätze zu errichten, von denen 9 tatsächlich hergestellt werden. Das neue Bauvorhaben bedingt damit im Saldo eine Reduzierung der lt. städtebaulichem Vertrag von 2007 errichteten 815 Stellplatze um 80 Stellplätze. (Anlage 3 des städtebaulichen Vertrages)

 

Die Verträglichkeit der Reduzierung der Stellplätze wurde durch die Maßnahmenträgerin mit einem Gutachten (Anlage 2 des städtebaulichen Vertrages) nachgewiesen. Demnach wird bei Realisierung des Bauvorhabens der tatsächliche Stellplatzbedarf auf dem Gesamtgrundstück durch die dann noch verfügbaren Stellplätze ausreichend abgedeckt.

Diese Stellplatzberechnung wurde fachlich durch die Verwaltung, Bereich Verkehrsentwicklung, geprüft und bestätigt.

Alle anderen Bestimmungen des o.g. städtebaulichen Vertrages vom 10.10.2007 bleiben unberührt.

 

Nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu diesem städtebaulichen Vertrag (s. Anlage) kann das Bauvorhaben errichtet werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aus der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum vorliegenden städtebaulichen Vertrag resultieren keine negativen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Anlagen

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