Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr hat mit dazu beigetragen, dass die Jagdstrecke Potsdamer Schwarzwilds gleichbleibend auf hohem Niveau gehalten werden konnte und dadurch eine Verminderung der in der Landeshauptstadt Potsdam sehr hohen Wildschweinpopulation möglich war. Da die Reduktion beziehungsweise das Halten des Schwarzwildbestands im Potsdamer Stadtgebiet auf einem niedrigen Stand durch die drohende Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus den Ausbruchsgebieten im Osten Brandenburgs (Landkreise LOS, SPN, MOL, LDS und kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder) auch weiterhin als ein essentieller Bestandteil der ASP-Prävention unverzichtbar ist, wird das Projekt weitergeführt und in drei Jahren einer erneuten Überprüfung unterzogen. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Weiterführung der Gebührenerstattung sind eingestellt.

 

Am 05.09.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den Beschluss 18/SVV/0574 gefasst, die Potsdamer Jägerschaft im Rahmen der Prävention der ASP bei der Reduktion des Schwarzwildbestands auf dem Stadtgebiet Potsdam durch die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr finanziell zu unterstützen. Nach drei Jahren sollte unabhängig von der ASP-Situation die Thematik bewertet und über die Weiterführung der Gebührenerstattung entschieden werden.

 

Seit dem Beschluss hat sich die ASP-Situation in Brandenburg dramatisch verändert. Am 10.09.2020 wurde im Landkreis Spree-Neiße der erste Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in Brandenburg und in Deutschland amtlich festgestellt. Seitdem sind insgesamt 1086 Ausbrüche in den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder amtlich festgestellt worden und es werden weiterhin tote Wildschweine (Fallwild) mit Verdacht auf ASP geborgen (Lagebild zur ASP des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 21.06.2021).


Die Bekämpfung in den betroffenen Landkreisen hat oberste Priorität und wird mit allen erforderlichen Maßnahmen durchgeführt, um den Übertritt auf Hausschweinebestände oder eine Ausbreitung in bisher nicht betroffene Gebiete des Landes zu verhindern. Neben den aktiven Bekämpfungsmaßnahmen in den Tierseuchengebieten wird vom Land Brandenburg in den ASP-freien Gebieten weiterhin die Intensivierung der Zusammenarbeit von Jägern und Veterinämtern in Verbindung mit der Reduktion des Schwarzwildbestands als eine der prioritären Präventionsmaßnahmen mit finanziellen Anreizen wie der Bachenprämie (80 Euro pro erlegtem weiblichen Wildschwein der Altersklassen 1 und 2) unterstützt.

 

Die Bekämpfung der ASP stellt für die betroffenen Landkreise/kreisfreie Stadt und das Land Brandenburg eine extreme Ausnahmesituation dar. Sie verschlingt vor allem auf den Gebieten Personal, Material und finanzielle Mittel enorme Ressourcen und bedeutet auch für Landwirte und Waldbesitzer mit Nutzungsverboten für land- und forstwirtschaftliche Flächen teilweise maximale Einschränkungen. Ebenso sind als Naherholungsgebiete genutzte Flächen und Waldgebiete für die Allgemeinheit mit Betretungsverboten belegt. Aus diesen Gründen ist es für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich, der drohenden Gefahr der Einschleppung der ASP aus den betroffenen Gebieten wirksame Präventionsmaßnahmen wie die deutliche Reduktion des Wildschweinebestands entgegenzusetzen.

 

Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest über weite Distanzen hinweg erfolgt erfahrungsgemäß über den Vektor Mensch. Durch den vielschichtigen Reiseverkehr und mitgeführte kontaminierte Lebensmittel ist eine sprunghafte Ausbreitung der ASP möglich.  Die Landeshauptstadt Potsdam ist durch ihre Attraktivität mit Tourismus und intensivem Reiseverkehr sowie durch ihre autobahnnahe Lage und die hohe Schwarzwildpopulation besonders gefährdet. Um der ASP im Fall einer Verschleppung möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, ist die Reduktion des Schwarzwildbestands ein essentieller Eckpfeiler in der Prävention.

 

Zur Unterstützung der Jäger bei der aktiven Verminderung des Potsdamer Wildschweinebestands ist die Übernahme der Gebühr von jeweils ca. 10 Euro für die rechtlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung ein geeignetes und bewährtes Mittel. Dies wurde unter anderem durch die Auswertung einer diesjährigen Umfrage in der Potsdamer Jägerschaft deutlich, in der der hohe Stellenwert einer finanziellen Unterstützung, insbesondere der Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr für die Jägerschaft belegt wurde.

 

Wenngleich aufgrund fehlender Populationszahlen keine exakten Angaben zum aktuellen Schwarzwildbestand in der Landeshauptstadt Potsdam möglich sind, spiegeln unsere Jäger jedoch, dass der derzeitige geringe Jagderfolg durch eine bereits verminderte Anzahl von Wildschweinen in den Jagdrevieren erklärt werden könnte. Die in den letzten Jahren stets auf hohem Niveau gleichbleibende Schwarzwildstrecke bei sich dadurch verminderndem Bestand unterstützt diese These.

 

Seit Einführung der Gebührenübernahme der Trichinenuntersuchung für alle Altersklassen mit Beschluss 18/SVV/0574 vom 05.09.2018 wurde die Kostenübernahme für 365 erfolgte Trichinenuntersuchungen in Anspruch genommen und mit 2.964 Euro erstattet (Stand 17.06.2021). Dabei handelt es sich insbesondere um Jäger, die einzelne Wildschweine vom Ansitz aus erlegen, das Fleisch oft selbst verzehren oder in kleiner Menge direkt an Verbraucher in der Umgebung abgeben und die Unterstützung gern annehmen. Wildschweine, die bei organisierten Bewegungsjagden erlegt und direkt zu Wildbearbeitungsbetrieben verbracht werden, werden durch den Wildhändler trichinenuntersucht.

 

Die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr stellt eine aktive Unterstützung der Jäger dar und ist ein wesentliches Zeichen an die Potsdamer Jägerschaft zur Motivation bei der Mitarbeit in der Präventionsphase sowie bei einer eventuell zukünftig erforderlichen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Bei der Abgabe der Trichinenproben im Veterinäramt angesprochene Jäger schätzen die Gebührenübernahme ebenfalls als ein wichtiges Signal für ein gemeinsames Vorgehen und eine gute Zusammenarbeit mit der Potsdamer Jägerschaft im Rahmen der ASP-Prävention ein und blicken einer Weiterführung der Gebührenerstattung, wie sie auch in den umliegenden Landkreisen umgesetzt wird, hoffnungsvoll entgegen.

 

 

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