Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0325
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindestrukturreform
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
07.05.2003
|
Erläuterung
Ausgangslage:
Mit dem Beschluss des Landtages zum Dritten Gesetz zur
landesweiten Gemeindegebietsreform am 05.03. werden die Gemeinden Golm, Groß
Glienicke, Fahrland, Neu Fahrland, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren zum Tag
der Kommunalwahl 2003 in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert.
Durch die Eingliederung erhöht sich die Zahl der Bewohner
Potsdams (Stand 31.12.2001) um 11.472, die Fläche vergrößert sich um 77,9 km²
(bei einer derzeitigen Fläche der Landeshauptstadt von 109 km²).
Die Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke haben 2002
jeweils einen Eingliederungsvertrag mit der Landeshauptstadt geschlossen, der
wegen der fehlenden Zustimmung durch den Landkreis nicht rechtswirksam geworden
ist. Durch das o.g. Gesetz wurde die Zustimmung entbehrlich, die Verträge sind
der StVV im Juni zur Bestätigung nochmals vorzulegen.
Nach § 23 des Neugliederungsgesetzes können weitere
Vereinbarungen über die Eingliederung (über den Erhalt des Feuerwehrwesen, über
die Weiterleitung von eingeleiteter Bauleitplanung etc.) getroffen werden. Da
durch das Gesetz schon auf einige Gebieten Regelungen getroffen wurden, ist die
Regelungsdichte dieser Vereinbarung nicht mit den schon abgeschlossenen
Vereinbarungen mit den Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke vergleichbar.
Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden haben grundsätzlich ihr Interesse
an einer Vereinbarung bekundet. Die Vereinbarungen sind bis zum 30.06.
abzuschließen, die Gespräche auf Arbeitsebene haben begonnen.
Die Abstimmungen und Verhandlungen mit den zuständigen
Verwaltungen (Amt Fahrland, Amt Werder für die Gemeinde Golm und dem Landkreis
Potsdam-Mittelmark) laufen derzeit. Es ist ein umfangreicher
Abstimmungsprozess, so dass die Gesamtheit der Informationen erst im Laufe der
nächsten Monate verarbeitet werden kann. Durch die Komplexität des
Verwaltungsübergangs und die derzeit auf Landesebene diskutierten gesetzlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen bedingt können daher nicht zu allen Themenschwerpunkten
abschließende Sachstände dargelegt werden.
1. Finanzen und Personal
1.1. Die Haushaltssatzungen der Stadt Potsdam sowie des Amtes
Fahrland und seiner Gemeinden für das Jahr 2003 werden getrennt weitergeführt.
Diese Vorgehensweise ist gem. § 29 Abs. 1 des Neugliederungsgesetzes vom
27.03.2003 ausdrücklich zugelassen. Gleichlautende Regelungen werden für die
Gemeinde Golm (Amt Werder) angestrebt.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2004 wird einheitlich für das
gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Eine Kennzeichnung ortsteilbezogener Einnahmen
und Ausgaben wird aus Transparenzgründen angestrebt. Die Investitionsplanung
wird im Rahmen der Planaufstellung 2004 unter Einbeziehung der Fusionsprämie
sowie der Bundes- und Landesinvestitionspauschale aufgestellt und aktualisiert.
Die Schlüsselzuweisungen für die Landeshauptstadt wird sich
entsprechend der Einwohnerzahl der eingemeindeten Ortsteile erhöhen. Eine
Hochrechnung für das Jahr 2004 ist wegen der aktuellen Entwicklungen um das
Gemeindefinanzierungsgesetz nicht möglich.
Die Gemeinden selbst haben ausgeglichene Haushalte, ihre Einnahmen
liegen teilweise unter dem Landesdurchschnitt. Einzelheiten sind in der Anlage
1 dargestellt.
Für die während der Freiwilligkeitsphase geschlossenen Verträge
mit den Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke wurden besondere Regelungen
hinsichtlich der finanziellen Bindungen getroffen.
Danach werden die ersparten Aufwendungen für die Zahlung der
Kreisumlage sowie die Investitionspauschalen für einen Übergangszeitraum von
fünf Jahren abzüglich des Zuschusses für den ÖPNV sowie eines eventuellen
Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt für ortsteilbezogene Ausgaben zu Verfügung
gestellt.
1.2. Nach den gesetzlichen Regelungen der
Eingliederungsgesetze sind zwischen den betroffenen Verwaltungseinheiten
Personalüberleitungskommissionen zu bilden, die Anzahl und Modus der
Personalüberleitung zu klären haben.
Bei der Eingliederung der Gemeinden des
Landkreises Potsdam- Mittelmark Golm des Amtes Werder, Fahrland, Marquard, Satzkorn,
Uetz-Paaren, Neu Fahrland und Groß Glienicke des Amtes Fahrland in die
Landeshauptstadt Potsdam sind folgende Beschäftigtengruppen betroffen, deren
Rechtsstellung unterschiedlich ist:
1.2.1
Beschäftigte der Gemeinden (pädagogisches Personal der Kindertagesstätten,
technisches Personal der Schulen, Gemeindearbeiter)
Das Personal geht in Folge der Eingliederung in
die Landeshauptstadt Potsdam auf die Stadtverwaltung Potsdam über. Der Umfang
ist derzeit nur bekannt aus Groß Glienicke mit insgesamt ca. 14 Vollzeitstellen
und Neu Fahrland mit ca. 8 Vollzeitstellen.
Im Bereich der 6 kommunalen Kindertagesstätten (inkl. Neu
Fahrland und Groß Glienicke) werden 27 Beschäftigte im pädagogischen Bereich
und 7 Personen im technischen Bereich übernommen.
1.2.2 Beschäftigte der Amtsverwaltung Fahrland
Es handelt sich hierbei nach dem Stellenplan des
Amtes von 2002 um insgesamt 39,26 Stellen und einen Auszubildenden. Dieses
Personal wird mit Ausnahme von 3 Vollzeitstellen, die mit der Eingliederung der
Gemeinde Seeburg des Amtes Fahrland in die havelländische Gemeinde
Dallgow-Döberitz wechseln werden, durch die Stadtverwaltung Potsdam übernommen.
Die Übernahme ist sowohl rechtlich als auch sachlich und politisch
unumstritten. Hierzu wird im April eine Personalüberleitungskommission
gebildet.
1.2.3 Beschäftigte des Amtes Werder
Die Gemeinde Golm, selbst nach diesseitiger
Kenntnis ohne eigenes Personal, wird durch das Amt Werder verwaltet. Das Amt
Werder hat bereits der Stadtverwaltung gegenüber signalisiert, dass ca. 7
Beschäftigte als anteilige Beschäftigte mit dem Wechsel von Golm zur
Landeshauptstadt von der Stadtverwaltung Potsdam zu übernehmen seien. Auch
hierzu wird eine Personalüberleitungskommission gebildet, welche sich insbesondere
mit den Auswahlkriterien des zu übernehmenden Personals zu beschäftigen hat.
1.2.4 Beschäftigte des Landkreises Potsdam-
Mittelmark
Zur Übernahme von Personal vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark existiert keine gesetzliche Regelung. Im Vorfeld wurde zwischen
beiden Verwaltungen vereinbart, die Frage der Übernahme von Kreispersonal zu
erörtern. Hierzu haben bereits Gespräche zwischen den Personalbereichen beider
Verwaltungen stattgefunden mit dem Ziel, zunächst den Umfang und die Qualität
der Aufgabenübernahme festzustellen. Ob tatsächlich Fachpersonal des Kreises
durch die Stadtverwaltung Potsdam eingestellt wird, hängt jedenfalls aus Sicht
der Stadt davon ab, ob nach Übernahme der Beschäftigten der Gemeinden und der
Amtsverwaltungen noch ein Bedarf an zusätzlichem Personal besteht. Unter diesen
Voraussetzungen lassen sich vereinfachte Einstellungsmodi für Kreisbeschäftigte
vereinbaren.
Insgesamt wird die Stadtverwaltung Potsdam davon
auszugehen haben, dass ca. 90 Vollzeitstellen insgesamt zur Stadtverwaltung
hinzukommen werden.
Für die Beschäftigten von ca. 50 Stellen
(abgerechnet wurde das pädagogische und techn. Personal) sind Arbeitsplätze
inkl. der technischen Ausstattung für das Jahr 2004 bereitzustellen
Die Ausstattung der einzelnen Geschäftsbereiche
mit Personal aus den zu übernehmenden Verwaltungseinheiten erfolgt in
Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen. Hierzu wird derzeit der
tatsächliche Bedarf ermittelt.
1.3.
ÖPNV - Organisation
Im Rahmen des ÖPNV sind zwei wesentliche Fragen
zu klären:
1.3.1 Es ist zu prüfen, wie die Bestellung und
Finanzierung der gegenwärtig in den zukünftig zu Potsdam gehörenden Gemeinden
angebotenen ÖPNV zu übernehmen ist.
Die Konzessionen hierfür werden von der Havelbus
Verkehrsgesellschaft gehalten und haben eine Laufdauer von noch 6 - 8 Jahren.
Es handelt sich um 7 Regionalbuslinien (s.
Anlage Erschließung), die gegenwärtig eine Leistung von 1,5 Mio. Nutzkilometer
/ Jahr erbringen.
Der Landkreis Potsdam - Mittelmark hat dafür
jährlich ca. 700.000 Euro Zuschüsse gezahlt.
Diese sind von der LHP als zukünftiger
Aufgabenträger für diesen Bereich zu übernehmen.
1.3.2 Weiterhin ist zu klären, inwieweit die
Tarifgrenzen AB der Landeshauptstadt Potsdam zu verändern sind.
Es erfolgten erste Abstimmungen mit der
Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg GmbH und der Havelbus
Verkehrsgesellschaft.
Gegenwärtig erfolgen durch diese beiden
Gesellschaften, die Analyse der Einnahmeausfälle bei Beibehaltung der Tarifhöhe
und die Erarbeitung von Vorschlägen zum Ausgleich dieser Ausfälle.
Ziel ist es dabei, die Tarifsystematik, hier:
Stadtgrenze = Tarifgrenze beizubehalten.
Das führt zu umfangreichen Änderungen im
gesamten Tarif des Verkehrsverbundes und wird nur über eine schrittweise Angleichung
erfolgen können, beginnend zur nächsten Tarifänderung am 01. August 2004.
1.4. Unternehmen – kommunale Beteiligungen
Es ist noch zu klären, an welchen Unternehmen
(einschließlich Tochterbeteiligungen) die einzugemeinden Gemeinden beteiligt
sind. Benötigt werden hierzu Informationen zur Rechtsform, zu den
Gesellschaftern, zu den Beteiligungsverhältnissen, der Anzahl der Mitarbeiter
sowie zum Gegenstand und Zweck der Unternehmen.
Gegenwärtig hat die Beteiligungssteuerung
lediglich Kenntnis von der EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH und davon, dass diese Gesellschaft der
Gemeinde Fahrland zur Freistellung der Gemeinde von den Zahlungspflichten aus
der Bürgschaft einen Betrag von 31,5 Mio. € schuldet. Es besteht derzeit ein
sogenanntes Moratorium, wonach das Land die Zinsen für die Schulden der EGF
bzw. der Gemeinde Fahrland bis zum Ende des Jahres 2004 (insgesamt ca. 3,5 Mio.
€) trägt. Das Ziel des Moratoriums
ist es gewesen, die EGF insoweit handlungsfähig zu erhalten. Weitere
Entlastungen sind entsprechend auch der Geschäftstätigkeit der EGF mit dem Land
zu vereinbaren.
2. Schule, Sport und Bildung
2.1 Schulen
Der
Zeitpunkt der Eingemeindung ist insofern günstig, als eine Einbeziehung der
Schulen in die gegenwärtige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der
Stadt Potsdam bis 2008 möglich ist. Er wird voraussichtlich im III. Quartal
2003 vorgelegt.
In der Anlage 2 sind die Schulen
aufgelistet, die nach erfolgter Eingemeindung in Trägerschaft der Stadt
übernommen werden.
Die Gemeinde Golm hat mit der
Gemeinde Töplitz eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einschulung
der Golmer Kinder in Töplitz getroffen. Es ist beabsichtigt, diese Vereinbarung
nicht weiterzuführen, den Eltern in Golm aber insoweit die Wahlfreiheit des
Einschulungsortes (Töplitz oder Potsdam) zu gewähren.
2.2 Sport
12 Sportvereine mit 599 Mitgliedern
sind im Kreissportbund Potsdam-Mittelmark e.V. gemeldet und werden über die
„Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung“ gefördert.
Die Höhe der Förderung richtet sich wie auch in der Stadt Potsdam nach Maßgabe
des Haushaltsplanes. Unterschiedlich wird die Zuwendung bei den jugendlichen
Mitgliedern gehandhabt. In Potsdam werden Jugendliche bis 18 Jahre mit 5 Euro
im Jahr gefördert, im Landkreis Potsdam-Mittelmark bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres. Bei den 12 Sportvereinen handelt es sich um:
Verein |
Mitglieder gesamt |
Mitglieder bis 21 Jahre |
Ländlicher Reitverein Fahrland
e.V. |
18 |
1 |
Frisch auf Fahrland e.V. |
91 |
23 |
Wassersportverein Neu Fahrland
e.V. |
22 |
0 |
KSC 2000 Neu Fahrland e.V. |
65 |
6 |
Reit-Zucht-Fahrverein Krampnitz
e.V. |
13 |
3 |
SG Rot-Weiß Groß Glienicke e.V. |
153 |
102 |
Schützengilde 725 Groß Glienicke
e.V. |
15 |
0 |
Schützenclub Groß Glienicke e.V. |
28 |
11 |
MC Groß Glienicke e.V. |
47 |
20 |
Sportclub 2000 Groß Glienicke e.V. |
70 |
46 |
RFT Uetz bei Potsdam e.V. |
66 |
39 |
Schützenverein zu Golm 1996 e.V. |
11 |
0 |
Gesamt |
599 |
251 |
2.2 Sportstätten
Kommunale Sportstätten sind
ausschließlich an den Schulstandorten vorhanden. Insofern wird auf Punkt 1
verwiesen. Reitsportanlagen und Bootsplätze sind in privatem Besitz.
Schießsportanlagen sind nicht vorhanden. Die Vereine nutzen Anlagen in anderen
Gemeinden.
3. Ordnung, Jugend, Soziales, Feuerwehr und Umwelt
3.1. Aufgrund mehrerer Rücksprachen, einer konkreten
Informationslage und der bereits jetzt erfolgten Abordnung eines Mitarbeiter
aus dem Bereich 321 in das Amt Fahrland wird der Zeitpunkt der Übernahme der
Arbeitsaufgaben, egal ob im IV. Quartal 03 fließend über 3 Monate oder per
01.01.2004, als relativ unkompliziert betrachtet.
Zu berücksichtigen ist, dass bei der Personalübernahme aus
dem Mitarbeiter-Stamm des Amtes Fahrland die mit den Sachverhalten vertrauten
Mitarbeiter zur Verfügung stehen und eine tiefgründige Einarbeitung damit
entfällt.
3.2. Im Bereich des Brandschutzes/Gefahrenabwehr gehen
sämtliche bis jetzt beim Amt Fahrland bzw. Amt Werder als Träger des
Brandschutzes befindliche Aufgaben an die Stadt Potsdam und damit an den
Fachbereich Feuerwehr über. Dies betrifft alle Aufgaben der Freiwilligen
Feuerwehren im Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst.
Aus dem Amt Fahrland werden 6 Freiwillige Feuerwehren mit
115 aktiven Kameraden und 54 Jugendfeuerwehrmitglieder nach Potsdam kommen.
Insgesamt 15 Einsatzfahrzeuge gehören zum Bestand dieser Wehren, wobei der
Erneuerungsgrad der Fahrzeuge (Beschaffung nach 1990 nach DIN) ca. 50 % beträgt
(7 Fahrzeuge). 3 Einsatzfahrzeuge haben ein Baujahr 1972/73 und wären dringend
erneuerungsbedürftig (1 Drehleiter, 1 Tanklöschfahrzeug, 1
Löschgruppenfahrzeug). Das ungefähre Investitionsvolumen für diese 3
Neubeschaffungen beträgt 800.000 €.
In Neufahrland, Satzkorn, Marquardt und Uetz / Paaren ist
der Neubau bzw. die Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser erforderlich. Hier
muss mittelfristig mit einer Investitionssumme von ca. 2 Mio. € gerechnet
werden.
Zum Ausstattungsgrad der Freiwilligen Feuerwehr Golm können
derzeit noch keine Aussagen gemacht werden.
Der Rettungsdienst für die betroffenen Gemeinden wird
hoheitlich vom Landkreis Potsdam- Mittelmark übernommen. Die praktische
Durchführung sowie die Annahme des Notrufes liegen jedoch aufgrund einer
Vereinbarung mit PM schon jetzt bei der Stadt Potsdam, so dass hier keine
gravierenden Mehrbelastungen entstehen werden.
3.3. Für den Bereich Soziales können aufgrund der noch
bevorstehenden Abstimmungen noch keine weitergehende Angaben gemacht werden.
Mit den Eingemeindungen kommen 3 Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Potsdam.
Gegenwärtig problematisch scheint die Überführung der
Kontingente für die fünf 610-Stellen vom Potsdam-Mittelmark nach Potsdam. Hier
sind weitere Verhandlungen auch unter Einbeziehung des Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport dringend erforderlich.
Von den insgesamt 6 kommunalen Kindertagesstätten werden 27
Beschäftigte im pädagogischen Bereich und 7 Personen im technischen Bereich
übernommen. Die Beschäftigtenzahl im Bereich der Freien Träger ist nicht
bekannt.
Im Bereich Wohnen wird zu prüfen sein, ob der Mietspiegel
für die Stadt Potsdam auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen überarbeitet
werden muss.
3.4. Mit der Gemeindegebietsreform ergeben sich für das
Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam fachlich keine neuen Aufgaben,
sondern lediglich eine Erweiterung des vorhandenen Arbeitsfeldes. Im Rahmen des
Verbraucherschutzes sind zusätzlich ca. 100 Lebensmitteleinrichtungen zu
überwachen.
Im Veterinärbereich erhöht sich die Anzahl von Beständen um
zirka das Doppelte. Die genauen Angaben zu den Betrieben und Einrichtungen
müssen zum Zeitpunkt der Eingliederung vom Landkreis übergeben werden. Der
erhöhte Arbeitsaufwand soll durch Veränderung des Kontrollrhythmus nach
Risikobewertung der Betrieb ausgeglichen werden.
Es ist ein Kostenanstieg für die Tierkörperbeseitigung um
das Doppelte zu erwarten.
Die Aufnahme herrenloser Tiere im Tierheim der Stadt aus dem
Eingemeindungsgebiet ist bereits im Betreibervertrag für das Tierheim geregelt.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers wurden bereits Gespräche zur Übergabe der erforderlichen
Daten zur Abfallentsorgung mit dem zuständigen Landkreis Potsdam-Mittelmark
aufgenommen. Auf Grund der anderen Strukturierung zur Wahrnehmung der Aufgaben
im Landkreis ist aus heutiger Sicht einzuschätzen, dass uns die wesentlichen
Daten nicht vor Mitte Juni 2003 vorliegen. Mit der Umstellung der gesamten
Entsorgungslogistik auf die dann zu Potsdam gehörenden Gemeinden ist aus
heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass sich die Abfallgebühren erhöhen
werden (lange Transportwege für relativ wenig Abfall).
Die Erarbeitung neuer Rechtsverordnungen für bestehende
Trinkwasserschutzgebiete ist gem. §§ 15, 16 des Brandenburgischen
Wassergesetzes fortzusetzen. Bereits begonnene Verfahren sind weiterzuführen
und gem. der neuen rechtlichen Zuständigkeiten anzupassen. Im Vorfeld sind die
Prioritäten zu klären. Gem. § 80 des Brandenburgischen Wassergesetzes i.V.m. § 7
des Kommunalabgabengesetzes sind die von den Kommunen an die Wasser- und
Bodenverbände zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer per
Satzung umzulegen. Eine solche Satzung befindet zz. in Potsdam noch in der
Erarbeitungsphase. In verschiedenen Gemeinden, die zukünftig in der Stadt
eingegliedert sind, besteht diese Umlagesatzung bereits. Es ist zu klären, wie
in der Phase bis zum Inkrafttreten einer Satzung für die Gesamtstadt zu
verfahren ist.
Die Vergrößerung der Schutzgebiete nach dem Brandenburgischen
Naturschutzgesetz von mehr als 100 % erfordert einen erheblichen Mehraufwand
bei der Betreuung der Schutzgebiete.
Alle im Zusammenhang mit der Landschaftsplanung und der
Erarbeitung eines Eingriffs-/ Ausgleichskatasters stehenden Datengrundlagen
müssen vereinheitlicht und fortgeschrieben werden.
Aufgrund der Erhöhung der Landwirtschaftsfläche von 900 auf
über 4000 ha ist zu prüfen, ob die zu diesem Aufgabenbereich bestehende
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zu lösen ist.
4. Stadtentwicklung und Bauen
Mit der Eingemeindung vor allem der
Flächen des Amtes Fahrland wächst der Stadt vor allem
landschaftlich-landwirtschaftlich geprägter Freiraum zu, damit wird die bislang
eher nur für den Nordwesten der Stadt prägende Struktur großer
zusammenhängender Landschaftsräume mit eingestreuten Siedlungslagen bestimmend
für einen wesentlich größer angegrenzten (Nord-)Teil der Stadt.
Damit einher geht die größere
Bedeutung von kleineren, nicht stadttypischen, sondern umlandspezifischen
Siedlungsbereichen - fast alle bestehenden Siedlungsflächen, aber auch die
nicht unerheblichen Baulandpotentiale sind dieser Struktur zuzuordnen. Damit
werden zum Teil bisherige „Konkurrenzlagen“ der Siedlungsentwicklung im Umland
(gewolltermaßen) Bestandteil des Potsdamer Immobilienmarktes.
Wohnstandorte mit größerem
Entwicklungspotential finden sich einerseits in Golm - vorwiegend individuell
zu entwickeln in der Nähe zu Universität und Wissenschaftspark, in Fahrland
noch mit deutlichem Rückstand zu sehr umfangreichen Erwartungen der ersten
Entwicklungsphase nach der Wende, in Groß-Glienicke sowohl mit erheblichen
Nachverdichtungspotentialen im bestehenden kleinteiligen Siedlungskörper als
auch in einem größeren, bauträgerbestimmten Bereich in der sog. Waldsiedlung.
Für die Entwicklungsperspektiven von
Dienstleitung und Gewerbe ist von besonderer Bedeutung die Einbeziehung des
Teilstandortes Golm der Universität in das Stadtgebiet, verbunden mit dem noch
weiter zu entwickelnden Wissenschaftspark, der eine wichtige Brücke zwischen
Forschung und wirtschaftlicher Wertschöpfung und der Schaffung neuer
Arbeitsplätze, etwa durch Ausgründungen ermöglicht.
Bislang noch ungenutzte gewerbliche
Potentiale bietet der Gewerbebereich „Friedrichspark“ der sich durch die
Gemarkungen von Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren erstreckt. Ob durch die
künftige Zugehörigkeit zu Potsdam sich hier die Ansiedlungsnachfrage steigern
lässt und / oder weitere Potentiale zu erschließen sind, ist in der
gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation kaum zu bewerten. Eher längerfristige
Möglichkeiten sind mit der Konversion der brachliegenden Kasernenflächen in
Krampnitz verbunden.
Der stadtplanerisch größte, weil
aufwändigste Schwerpunkt liegt in der gesetzlichen Verpflichtung, nach der
kommunalen Neugliederung den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Selbst wenn
die grundlegenden planerischen Entscheidungen nicht völlig neu zu thematisieren
sind, sondern aus den noch relativ jungen Verfahren der Stadt und der
bisherigen Gemeinden sinngemäß übernommen werden können, wird schon die
formelle Abarbeitung des Verfahrens und die Bewältigung vieler aktuell neu zu
stellender Fragen die Personalkapazitäten im Bereich Stadtentwicklung für
mehrere Jahre sehr weitgehend binden.
Welche angearbeiteten Verfahren der
Verbindlichen Bauleitplanung in die Prioritäten einzuordnen sein werden, und wo
inhaltliche Schwerpunkte der neu zu bewältigenden Planungsprobleme liegen
werden, kann ohne eine detaillierte Analyse nicht bewertet werden, nach ersten
Einschätzungen werden vor allem solche Verfahren, die den Gemeinden in den
letzten Jahren besonders wichtig waren, noch vor der Eingliederung im
wesentlichen abgeschlossen sein.
Für die Beurteilung von einzelnen
Bauvorhaben, die hiermit verbundene Beratung und für die bauaufsichtliche
Bearbeitung von Anträgen ist die erheblich gewachsene Fläche der Stadt ein für
die künftige Arbeit maßgeblich bestimmender Faktor, weil die notwendige
örtliche Kenntnis (mit erheblichem Wegeaufwand) erst erworben werden muss. Die
neuen Anforderungen, die sich hieraus ergeben, sollen bei der laufenden
Organisationsuntersuchung für das Baugenehmigungsverfahren und die damit
befassten Bereiche in die Bearbeitung einbezogen und mit den Notwendigkeiten
der Straffung und Effektivierung der Abläufe und Strukturen abgeglichen werden.
Durch
die Untere Denkmalschutzbehörde werden weitere Denkmale in das Verzeichnis der
Stadt Potsdam übernommen. Zur Zeit sind in den einzugemeindenden Orten
insgesamt 30 Bau- und Gartendenkmale sowie 154 Bodendenkmale registriert. Diese
Denkmale werden in das Denkmalverzeichnis der Stadt Potsdam aufgenommen. Für
Neueintragungen sind 31 Bau- und Gartendenkmale vorgesehen.
Der Zuwachs an Bau –
und Gartendenkmalen betrifft nach bisherigem Kenntnisstand 5,7%. Hierbei
handelt es sich zunächst nur um die vorhandenen und die bekannten zu
erwartenden Bau – und Gartendenkmale. Bei noch ausstehendem Erfassungsgrand
gemäß des Denkmalpflegeplanes der Landeshauptstadt Potsdam ist mit einem
Zuwachs, in unbekannter Größe zu rechnen.
Der Zuwachs an
bekannten Bodendenkmalen beträgt 93%.
Die
überproportionale Steigerung resultiert vor allem aus dem Nachholbedarf
denkmalpflegerischer Maßnahmen in den neuen Ortsteilen und aus der räumlichen
Erweiterung.
Bezüglich
der zusätzlich notwendigen finanziellen und personellen Kapazitäten
hinsichtlich der Bau- und Gartendenkmalpflege bzw. Bodendenkmalpflege werden
die Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Landkreis-Mittelmark aufgenommen, ob
und inwieweit ein finanzieller Ausgleich bzw. eine Überleitung von fachlich qualifiziertem Personal
möglich ist. Weitere Aussagen hinsichtlich finanziellem Ausgleich,
Personalübernahme und Aufgabenzuwachs können hierzu erst nach Abschluss der
Verhandlungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark getroffen werden.
Durch die Eingemeindung gehen ca. 250 km Straßen und Wege
einschl. Straßenverkehrstechnik in die Baulastträgerschaft der Stadt Potsdam
über. Dabei ist festzustellen, dass ca. 60 – 70 % des hinzukommenden
Straßennetzes unbefestigt ist bzw. die Zustandsnote der Straßen, Wege, Plätze
lediglich mit „ausreichend“ bezeichnet werden kann. Ferner wird die gesamte
Straßen- und Wegebeleuchtung der einzugliedernden Gemeinden übernommen. Die
Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich der Straßen- und Wegebeleuchtungen soll vom
Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung vorgenommen werden.
Die
zusätzlichen Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen für das
Straßenwegenetz für die Stadtbeleuchtung sowie die notwendigen Kapazitäten an
Grünanlagen, Friedhofsgrößen, Straßenbäumen, Straßenbeleuchtung und
Verkehrsbeschilderung ist derzeitig wegen fehlender Kenntnisse der Kapazitäten
noch nicht bezifferbar.
In den Eingliederungsverträgen mit Neu Fahrland und Groß
Glienicke sind bereits Mittel für Investitionen vereinbart worden (s. 1.1).
Ebenso können fundierte Aussagen im Hinblick auf zu
übernehmende Liegenschaften und gemeindeeigene Gebäude noch nicht getroffen
werden. Schwerpunkt wird es daher sein, die notwendigen Abstimmungen mit dem
Landkreis Potsdam-Mittelmark, den Ämtern Werder und Fahrland bzw. mit den
einzugliedernden Gemeinden hinsichtlich der Themenkreise überörtliche Straßen,
Tiefbau/Grünflächen, kommunale Wasserflächen (Gräber und Seen) sowie
Liegenschaften und Hochbau vorzunehmen, um sich einen sachgerechten Überblick
zu verschaffen und eine Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten.
Die Versorgung mit Trinkwasser sowie die Abwasserentsorgung
der Gemeinde Golm erfolgt bisher bereits durch die EWP – Energie und Wasser
Potsdam GmbH - (ehemals Wasserbetrieb Potsdam GmbH) als Betriebsführer. Die
einzugliedernden Gemeinden des Amtes Fahrland haben (mit Ausnahme der Gemeinden
Groß Glienicke und Uetz-Paaren) die Aufgabe der Trinkwasserversorgung und der
Abwasserentsorgung bisher auf das Amt Fahrland übertragen. Die
Trinkwasserversorgung erfolgt mittels eines Wasserlieferungsvertrages mit der
Osthavelländischen Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (OWA). Zur
Sicherstellung der Entsorgung ist auf dem Gebiet der Gemeinde Satzkorn eine
Kläranlage errichtet worden. Der Anschlussgrad der einzelnen Gemeinden an die
Kanalisation liegt zwischen 51 % (Marquardt) und 90 % (Satzkorn). Die Gemeinde
Uetz-Paaren betreibt die Abwasserentsorgung dezentral und bediente sich bisher
des Klärwerkes in der Aufgabenwahrnehmung des Amtes Fahrland, während die
Abwasserentsorgung von Groß Glienicke nach Berlin erfolgt. Bezüglich der
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen die bestehenden
Gegebenheiten, Konzessionen, Verträge weiter aufgeklärt werden, um die
Übernahmemodalitäten durch die EWP beurteilen zu können. Die Abstimmungen mit
der EWP, mit den Ämtern sowie mit den einzugliedernden Gemeinden werden hierzu
kurzfristig erfolgen.
5. Förderung des innergemeindlichen Lebens
Durch die Eingliederungsverträge mit den Gemeinden Neu
Fahrland und Groß Glienicke wurde die Einrichtung von Ortsbeiräten gem. § 54
Gemeindeordnung vereinbart. Im Rahmen der Vorgespräche mit den Bürgermeistern
der übrigen betroffenen Gemeinden wurde von diesen ebenfalls Interesse an der
Einrichtung dieses Gremiums signalisiert. Eine Entscheidung bzw.
Beschlussfassung muss bis zum 130. Tag vor der Kommunalwahl (Stichtag 18.06.)
getroffen werden.
Um den Übergang aber möglichst reibungslos zu gestalten,
sollte nach Ansicht der Verwaltung allen Umlandgemeinden die Einrichtung eines
Ortsbeirates bzw. die Wahl eines Ortsbürgermeisters angeboten werden. Um eine
einheitliche Teilhabe der neuen Ortsteile an der Willensbildung zu
gewährleisten, sollten jeweils alle in der Gemeindeordnung aufgeführten
Beteiligungs- und Entscheidungsrechte angeboten werden. Eine entsprechende
Beschlussvorlage wird für die Juni-Sitzung der StVV vorbereitet.
Die Wahl zum Ortsbeirat bzw. zum Ortsbürgermeister ist
zusammen mit der Kommunalwahl vorzunehmen. Der Ortsbürgermeister wird bei der
Wahl eines Ortsbeirates aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.
Die Unterstützung des jeweiligen örtlichen Lebens findet
entweder über die gesamtstädtische Förderung der Vereine gemessen an ihrer
Ausrichtung statt (Sportvereine über die Sportfördersatzung etc.) bzw. zum Teil
auch über die Bereitstellung eines Verfügungsfonds, über den der Ortsbeirat in
eigener Verantwortung entscheiden kann (z.B. für Dorffeste etc.).
Anlagen
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