Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Erläuterung

Ausgangslage:

 

Mit dem Beschluss des Landtages zum Dritten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform am 05.03. werden die Gemeinden Golm, Groß Glienicke, Fahrland, Neu Fahrland, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren zum Tag der Kommunalwahl 2003 in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert.

Durch die Eingliederung erhöht sich die Zahl der Bewohner Potsdams (Stand 31.12.2001) um 11.472, die Fläche vergrößert sich um 77,9 km² (bei einer derzeitigen Fläche der Landeshauptstadt von 109 km²).

 

Die Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke haben 2002 jeweils einen Eingliederungsvertrag mit der Landeshauptstadt geschlossen, der wegen der fehlenden Zustimmung durch den Landkreis nicht rechtswirksam geworden ist. Durch das o.g. Gesetz wurde die Zustimmung entbehrlich, die Verträge sind der StVV im Juni zur Bestätigung nochmals vorzulegen.

 

Nach § 23 des Neugliederungsgesetzes können weitere Vereinbarungen über die Eingliederung (über den Erhalt des Feuerwehrwesen, über die Weiterleitung von eingeleiteter Bauleitplanung etc.) getroffen werden. Da durch das Gesetz schon auf einige Gebieten Regelungen getroffen wurden, ist die Regelungsdichte dieser Vereinbarung nicht mit den schon abgeschlossenen Vereinbarungen mit den Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke vergleichbar. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden haben grundsätzlich ihr Interesse an einer Vereinbarung bekundet. Die Vereinbarungen sind bis zum 30.06. abzuschließen, die Gespräche auf Arbeitsebene haben begonnen.

Die Abstimmungen und Verhandlungen mit den zuständigen Verwaltungen (Amt Fahrland, Amt Werder für die Gemeinde Golm und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark) laufen derzeit. Es ist ein umfangreicher Abstimmungsprozess, so dass die Gesamtheit der Informationen erst im Laufe der nächsten Monate verarbeitet werden kann. Durch die Komplexität des Verwaltungsübergangs und die derzeit auf Landesebene diskutierten gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bedingt können daher nicht zu allen Themenschwerpunkten abschließende Sachstände dargelegt werden.

 

1. Finanzen und Personal

 

1.1. Die Haushaltssatzungen der Stadt Potsdam sowie des Amtes Fahrland und seiner Gemeinden für das Jahr 2003 werden getrennt weitergeführt. Diese Vorgehensweise ist gem. § 29 Abs. 1 des Neugliederungsgesetzes vom 27.03.2003 ausdrücklich zugelassen. Gleichlautende Regelungen werden für die Gemeinde Golm (Amt Werder) angestrebt.

 

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2004 wird einheitlich für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Eine Kennzeichnung ortsteilbezogener Einnahmen und Ausgaben wird aus Transparenzgründen angestrebt. Die Investitionsplanung wird im Rahmen der Planaufstellung 2004 unter Einbeziehung der Fusionsprämie sowie der Bundes- und Landesinvestitionspauschale aufgestellt und aktualisiert.

 

Die Schlüsselzuweisungen für die Landeshauptstadt wird sich entsprechend der Einwohnerzahl der eingemeindeten Ortsteile erhöhen. Eine Hochrechnung für das Jahr 2004 ist wegen der aktuellen Entwicklungen um das Gemeindefinanzierungsgesetz nicht möglich.

Die Gemeinden selbst haben ausgeglichene Haushalte, ihre Einnahmen liegen teilweise unter dem Landesdurchschnitt. Einzelheiten sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Für die während der Freiwilligkeitsphase geschlossenen Verträge mit den Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke wurden besondere Regelungen hinsichtlich der finanziellen Bindungen getroffen.

Danach werden die ersparten Aufwendungen für die Zahlung der Kreisumlage sowie die Investitionspauschalen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren abzüglich des Zuschusses für den ÖPNV sowie eines eventuellen Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt für ortsteilbezogene Ausgaben zu Verfügung gestellt.

 

1.2. Nach den gesetzlichen Regelungen der Eingliederungsgesetze sind zwischen den betroffenen Verwaltungseinheiten Personalüberleitungskommissionen zu bilden, die Anzahl und Modus der Personalüberleitung zu klären haben. 

 

Bei der Eingliederung der Gemeinden des Landkreises Potsdam- Mittelmark Golm des Amtes Werder, Fahrland, Marquard, Satzkorn, Uetz-Paaren, Neu Fahrland und Groß Glienicke des Amtes Fahrland in die Landeshauptstadt Potsdam sind folgende Beschäftigtengruppen betroffen, deren Rechtsstellung unterschiedlich ist:

 

1.2.1 Beschäftigte der Gemeinden (pädagogisches Personal der Kindertagesstätten, technisches Personal der Schulen, Gemeindearbeiter)

Das Personal geht in Folge der Eingliederung in die Landeshauptstadt Potsdam auf die Stadtverwaltung Potsdam über. Der Umfang ist derzeit nur bekannt aus Groß Glienicke mit insgesamt ca. 14 Vollzeitstellen und Neu Fahrland mit ca. 8 Vollzeitstellen.

Im Bereich der 6 kommunalen Kindertagesstätten (inkl. Neu Fahrland und Groß Glienicke) werden 27 Beschäftigte im pädagogischen Bereich und 7 Personen im technischen Bereich übernommen.

 

 

1.2.2 Beschäftigte der Amtsverwaltung Fahrland

Es handelt sich hierbei nach dem Stellenplan des Amtes von 2002 um insgesamt 39,26 Stellen und einen Auszubildenden. Dieses Personal wird mit Ausnahme von 3 Vollzeitstellen, die mit der Eingliederung der Gemeinde Seeburg des Amtes Fahrland in die havelländische Gemeinde Dallgow-Döberitz wechseln werden, durch die Stadtverwaltung Potsdam übernommen. Die Übernahme ist sowohl rechtlich als auch sachlich und politisch unumstritten. Hierzu wird im April eine Personalüberleitungskommission gebildet.

 

1.2.3 Beschäftigte des Amtes Werder

Die Gemeinde Golm, selbst nach diesseitiger Kenntnis ohne eigenes Personal, wird durch das Amt Werder verwaltet. Das Amt Werder hat bereits der Stadtverwaltung gegenüber signalisiert, dass ca. 7 Beschäftigte als anteilige Beschäftigte mit dem Wechsel von Golm zur Landeshauptstadt von der Stadtverwaltung Potsdam zu übernehmen seien. Auch hierzu wird eine Personalüberleitungskommission gebildet, welche sich insbesondere mit den Auswahlkriterien des zu übernehmenden Personals zu beschäftigen hat.

 

1.2.4 Beschäftigte des Landkreises Potsdam- Mittelmark

Zur Übernahme von Personal vom Landkreis Potsdam-Mittelmark existiert keine gesetzliche Regelung. Im Vorfeld wurde zwischen beiden Verwaltungen vereinbart, die Frage der Übernahme von Kreispersonal zu erörtern. Hierzu haben bereits Gespräche zwischen den Personalbereichen beider Verwaltungen stattgefunden mit dem Ziel, zunächst den Umfang und die Qualität der Aufgabenübernahme festzustellen. Ob tatsächlich Fachpersonal des Kreises durch die Stadtverwaltung Potsdam eingestellt wird, hängt jedenfalls aus Sicht der Stadt davon ab, ob nach Übernahme der Beschäftigten der Gemeinden und der Amtsverwaltungen noch ein Bedarf an zusätzlichem Personal besteht. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich vereinfachte Einstellungsmodi für Kreisbeschäftigte vereinbaren.

 

Insgesamt wird die Stadtverwaltung Potsdam davon auszugehen haben, dass ca. 90 Vollzeitstellen insgesamt zur Stadtverwaltung hinzukommen werden.

Für die Beschäftigten von ca. 50 Stellen (abgerechnet wurde das pädagogische und techn. Personal) sind Arbeitsplätze inkl. der technischen Ausstattung für das Jahr 2004 bereitzustellen

Die Ausstattung der einzelnen Geschäftsbereiche mit Personal aus den zu übernehmenden Verwaltungseinheiten erfolgt in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen. Hierzu wird derzeit der tatsächliche Bedarf ermittelt.

 

 

1.3.  ÖPNV - Organisation

Im Rahmen des ÖPNV sind zwei wesentliche Fragen zu klären:

 

1.3.1 Es ist zu prüfen, wie die Bestellung und Finanzierung der gegenwärtig in den zukünftig zu Potsdam gehörenden Gemeinden angebotenen ÖPNV zu übernehmen ist.

Die Konzessionen hierfür werden von der Havelbus Verkehrsgesellschaft gehalten und haben eine Laufdauer von noch 6 - 8 Jahren.

Es handelt sich um 7 Regionalbuslinien (s. Anlage Erschließung), die gegenwärtig eine Leistung von 1,5 Mio. Nutzkilometer / Jahr erbringen.

Der Landkreis Potsdam - Mittelmark hat dafür jährlich ca. 700.000 Euro Zuschüsse gezahlt.

Diese sind von der LHP als zukünftiger Aufgabenträger für diesen Bereich zu übernehmen.

 

1.3.2 Weiterhin ist zu klären, inwieweit die Tarifgrenzen AB der Landeshauptstadt Potsdam zu verändern sind.

Es erfolgten erste Abstimmungen mit der Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg GmbH und der Havelbus Verkehrsgesellschaft.

Gegenwärtig erfolgen durch diese beiden Gesellschaften, die Analyse der Einnahmeausfälle bei Beibehaltung der Tarifhöhe und die Erarbeitung von Vorschlägen zum Ausgleich dieser Ausfälle.

Ziel ist es dabei, die Tarifsystematik, hier: Stadtgrenze = Tarifgrenze beizubehalten.

Das führt zu umfangreichen Änderungen im gesamten Tarif des Verkehrsverbundes und wird nur über eine schrittweise Angleichung erfolgen können, beginnend zur nächsten Tarifänderung am 01. August 2004.

 

1.4. Unternehmen – kommunale Beteiligungen

Es ist noch zu klären, an welchen Unternehmen (einschließlich Tochterbeteiligungen) die einzugemeinden Gemeinden beteiligt sind. Benötigt werden hierzu Informationen zur Rechtsform, zu den Gesellschaftern, zu den Beteiligungsverhältnissen, der Anzahl der Mitarbeiter sowie zum Gegenstand und Zweck der Unternehmen.

 

Gegenwärtig hat die Beteiligungssteuerung lediglich Kenntnis von der EGF Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbH  und davon, dass diese Gesellschaft der Gemeinde Fahrland zur Freistellung der Gemeinde von den Zahlungspflichten aus der Bürgschaft einen Betrag von 31,5 Mio. € schuldet. Es besteht derzeit ein sogenanntes Moratorium, wonach das Land die Zinsen für die Schulden der EGF bzw. der Gemeinde Fahrland bis zum Ende des Jahres 2004 (insgesamt ca. 3,5 Mio. €) trägt. Das Ziel  des Moratoriums ist es gewesen, die EGF insoweit handlungsfähig zu erhalten. Weitere Entlastungen sind entsprechend auch der Geschäftstätigkeit der EGF mit dem Land zu vereinbaren.

                       

  

 

 

 

 

2. Schule, Sport und Bildung

 

2.1 Schulen

 

Der Zeitpunkt der Eingemeindung ist insofern günstig, als eine Einbeziehung der Schulen in die gegenwärtige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Potsdam bis 2008 möglich ist. Er wird voraussichtlich im III. Quartal 2003 vorgelegt.

 

In der Anlage 2 sind die Schulen aufgelistet, die nach erfolgter Eingemeindung in Trägerschaft der Stadt übernommen werden.

Die Gemeinde Golm hat mit der Gemeinde Töplitz eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einschulung der Golmer Kinder in Töplitz getroffen. Es ist beabsichtigt, diese Vereinbarung nicht weiterzuführen, den Eltern in Golm aber insoweit die Wahlfreiheit des Einschulungsortes (Töplitz oder Potsdam) zu gewähren.

 

 

2.2 Sport

 

12 Sportvereine mit 599 Mitgliedern sind im Kreissportbund Potsdam-Mittelmark e.V. gemeldet und werden über die „Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung“ gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich wie auch in der Stadt Potsdam nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Unterschiedlich wird die Zuwendung bei den jugendlichen Mitgliedern gehandhabt. In Potsdam werden Jugendliche bis 18 Jahre mit 5 Euro im Jahr gefördert, im Landkreis Potsdam-Mittelmark bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei den 12 Sportvereinen handelt es sich um:

 

Verein

Mitglieder

gesamt

Mitglieder

bis 21 Jahre

Ländlicher Reitverein Fahrland e.V.

18

1

Frisch auf Fahrland e.V.

91

23

Wassersportverein Neu Fahrland e.V.

22

0

KSC 2000 Neu Fahrland e.V.

65

6

Reit-Zucht-Fahrverein Krampnitz e.V.

13

3

SG Rot-Weiß Groß Glienicke e.V.

153

102

Schützengilde 725 Groß Glienicke e.V.

15

0

Schützenclub Groß Glienicke e.V.

28

11

MC Groß Glienicke e.V.

47

20

Sportclub 2000 Groß Glienicke e.V.

70

46

RFT Uetz bei Potsdam e.V.

66

39

Schützenverein zu Golm 1996 e.V.

11

0

Gesamt

599

251

 

 

 

 

 

 

2.2 Sportstätten

 

Kommunale Sportstätten sind ausschließlich an den Schulstandorten vorhanden. Insofern wird auf Punkt 1 verwiesen. Reitsportanlagen und Bootsplätze sind in privatem Besitz. Schießsportanlagen sind nicht vorhanden. Die Vereine nutzen Anlagen in anderen Gemeinden.

 

 

 

3. Ordnung, Jugend, Soziales, Feuerwehr und Umwelt

 

3.1. Aufgrund mehrerer Rücksprachen, einer konkreten Informationslage und der bereits jetzt erfolgten Abordnung eines Mitarbeiter aus dem Bereich 321 in das Amt Fahrland wird der Zeitpunkt der Übernahme der Arbeitsaufgaben, egal ob im IV. Quartal 03 fließend über 3 Monate oder per 01.01.2004, als relativ unkompliziert betrachtet.

 

Zu berücksichtigen ist, dass bei der Personalübernahme aus dem Mitarbeiter-Stamm des Amtes Fahrland die mit den Sachverhalten vertrauten Mitarbeiter zur Verfügung stehen und eine tiefgründige Einarbeitung damit entfällt.

 

3.2. Im Bereich des Brandschutzes/Gefahrenabwehr gehen sämtliche bis jetzt beim Amt Fahrland bzw. Amt Werder als Träger des Brandschutzes befindliche Aufgaben an die Stadt Potsdam und damit an den Fachbereich Feuerwehr über. Dies betrifft alle Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren im Brandschutz- und Hilfeleistungsdienst.

 

Aus dem Amt Fahrland werden 6 Freiwillige Feuerwehren mit 115 aktiven Kameraden und 54 Jugendfeuerwehrmitglieder nach Potsdam kommen. Insgesamt 15 Einsatzfahrzeuge gehören zum Bestand dieser Wehren, wobei der Erneuerungsgrad der Fahrzeuge (Beschaffung nach 1990 nach DIN) ca. 50 % beträgt (7 Fahrzeuge). 3 Einsatzfahrzeuge haben ein Baujahr 1972/73 und wären dringend erneuerungsbedürftig (1 Drehleiter, 1 Tanklöschfahrzeug, 1 Löschgruppenfahrzeug). Das ungefähre Investitionsvolumen für diese 3 Neubeschaffungen beträgt 800.000 €.

 

In Neufahrland, Satzkorn, Marquardt und Uetz / Paaren ist der Neubau bzw. die Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser erforderlich. Hier muss mittelfristig mit einer Investitionssumme von ca. 2 Mio. € gerechnet werden.

Zum Ausstattungsgrad der Freiwilligen Feuerwehr Golm können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden.

 

Der Rettungsdienst für die betroffenen Gemeinden wird hoheitlich vom Landkreis Potsdam- Mittelmark übernommen. Die praktische Durchführung sowie die Annahme des Notrufes liegen jedoch aufgrund einer Vereinbarung mit PM schon jetzt bei der Stadt Potsdam, so dass hier keine gravierenden Mehrbelastungen entstehen werden.

 

3.3. Für den Bereich Soziales können aufgrund der noch bevorstehenden Abstimmungen noch keine weitergehende Angaben gemacht werden.

Mit den Eingemeindungen kommen 3 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Potsdam.

Gegenwärtig problematisch scheint die Überführung der Kontingente für die fünf 610-Stellen vom Potsdam-Mittelmark nach Potsdam. Hier sind weitere Verhandlungen auch unter Einbeziehung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport dringend erforderlich.

Von den insgesamt 6 kommunalen Kindertagesstätten werden 27 Beschäftigte im pädagogischen Bereich und 7 Personen im technischen Bereich übernommen. Die Beschäftigtenzahl im Bereich der Freien Träger ist nicht bekannt.

Im Bereich Wohnen wird zu prüfen sein, ob der Mietspiegel für die Stadt Potsdam auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen überarbeitet werden muss. 

 

3.4. Mit der Gemeindegebietsreform ergeben sich für das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam fachlich keine neuen Aufgaben, sondern lediglich eine Erweiterung des vorhandenen Arbeitsfeldes. Im Rahmen des Verbraucherschutzes sind zusätzlich ca. 100 Lebensmitteleinrichtungen zu überwachen.

Im Veterinärbereich erhöht sich die Anzahl von Beständen um zirka das Doppelte. Die genauen Angaben zu den Betrieben und Einrichtungen müssen zum Zeitpunkt der Eingliederung vom Landkreis übergeben werden. Der erhöhte Arbeitsaufwand soll durch Veränderung des Kontrollrhythmus nach Risikobewertung der Betrieb ausgeglichen werden.

Es ist ein Kostenanstieg für die Tierkörperbeseitigung um das Doppelte zu erwarten.

Die Aufnahme herrenloser Tiere im Tierheim der Stadt aus dem Eingemeindungsgebiet ist bereits im Betreibervertrag für das Tierheim geregelt.

 

Im Rahmen der Aufgabenübertragung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wurden bereits Gespräche zur Übergabe der erforderlichen Daten zur Abfallentsorgung mit dem zuständigen Landkreis Potsdam-Mittelmark aufgenommen. Auf Grund der anderen Strukturierung zur Wahrnehmung der Aufgaben im Landkreis ist aus heutiger Sicht einzuschätzen, dass uns die wesentlichen Daten nicht vor Mitte Juni 2003 vorliegen. Mit der Umstellung der gesamten Entsorgungslogistik auf die dann zu Potsdam gehörenden Gemeinden ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass sich die Abfallgebühren erhöhen werden (lange Transportwege für relativ wenig Abfall).

 

Die Erarbeitung neuer Rechtsverordnungen für bestehende Trinkwasserschutzgebiete ist gem. §§ 15, 16 des Brandenburgischen Wassergesetzes fortzusetzen. Bereits begonnene Verfahren sind weiterzuführen und gem. der neuen rechtlichen Zuständigkeiten anzupassen. Im Vorfeld sind die Prioritäten zu klären. Gem. § 80 des Brandenburgischen Wassergesetzes i.V.m. § 7 des Kommunalabgabengesetzes sind die von den Kommunen an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer per Satzung umzulegen. Eine solche Satzung befindet zz. in Potsdam noch in der Erarbeitungsphase. In verschiedenen Gemeinden, die zukünftig in der Stadt eingegliedert sind, besteht diese Umlagesatzung bereits. Es ist zu klären, wie in der Phase bis zum Inkrafttreten einer Satzung für die Gesamtstadt zu verfahren ist.

 

Die Vergrößerung der Schutzgebiete nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz von mehr als 100 % erfordert einen erheblichen Mehraufwand bei der Betreuung der Schutzgebiete.

Alle im Zusammenhang mit der Landschaftsplanung und der Erarbeitung eines Eingriffs-/ Ausgleichskatasters stehenden Datengrundlagen müssen vereinheitlicht und fortgeschrieben werden.

 

Aufgrund der Erhöhung der Landwirtschaftsfläche von 900 auf über 4000 ha ist zu prüfen, ob die zu diesem Aufgabenbereich bestehende Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zu lösen ist.

 

 

 

 

 

4. Stadtentwicklung und Bauen

Mit der Eingemeindung vor allem der Flächen des Amtes Fahrland wächst der Stadt vor allem landschaftlich-landwirtschaftlich geprägter Freiraum zu, damit wird die bislang eher nur für den Nordwesten der Stadt prägende Struktur großer zusammenhängender Landschafts­räume mit eingestreuten Siedlungslagen bestimmend für einen wesentlich größer angegrenzten (Nord-)Teil der Stadt.

Damit einher geht die größere Bedeutung von kleineren, nicht stadttypischen, sondern umlandspezifischen Siedlungsbereichen - fast alle bestehenden Siedlungsflächen, aber auch die nicht unerheblichen Baulandpotentiale sind dieser Struktur zuzuordnen. Damit werden zum Teil bisherige „Konkurrenzlagen“ der Siedlungsentwicklung im Umland (gewolltermaßen) Bestandteil des Potsdamer Immobilienmarktes.

Wohnstandorte mit größerem Entwicklungspotential finden sich einerseits in Golm - vorwiegend individuell zu entwickeln in der Nähe zu Universität und Wissenschaftspark, in Fahrland noch mit deutlichem Rückstand zu sehr umfangreichen Erwartungen der ersten Entwicklungsphase nach der Wende, in Groß-Glienicke sowohl mit erheblichen Nachverdichtungspotentialen im bestehenden kleinteiligen Siedlungskörper als auch in einem größeren, bauträgerbestimmten Bereich in der sog. Waldsiedlung.

Für die Entwicklungsperspektiven von Dienstleitung und Gewerbe ist von besonderer Bedeutung die Einbeziehung des Teilstandortes Golm der Universität in das Stadtgebiet, verbunden mit dem noch weiter zu entwickelnden Wissenschaftspark, der eine wichtige Brücke zwischen Forschung und wirtschaftlicher Wertschöpfung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze, etwa durch Ausgründungen ermöglicht.

Bislang noch ungenutzte gewerbliche Potentiale bietet der Gewerbebereich „Friedrichspark“ der sich durch die Gemarkungen von Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren erstreckt. Ob durch die künftige Zugehörigkeit zu Potsdam sich hier die Ansiedlungsnachfrage steigern lässt und / oder weitere Potentiale zu erschließen sind, ist in der gegenwärtigen wirtschaft­lichen Situation kaum zu bewerten. Eher längerfristige Möglichkeiten sind mit der Konversion der brachliegenden Kasernenflächen in Krampnitz verbunden.

Der stadtplanerisch größte, weil aufwändigste Schwerpunkt liegt in der gesetzlichen Verpflichtung, nach der kommunalen Neugliederung den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Selbst wenn die grundlegenden planerischen Entscheidungen nicht völlig neu zu thematisieren sind, sondern aus den noch relativ jungen Verfahren der Stadt und der bisherigen Gemeinden sinngemäß übernommen werden können, wird schon die formelle Abarbeitung des Verfahrens und die Bewältigung vieler aktuell neu zu stellender Fragen die Personalkapazitäten im Bereich Stadtentwicklung für mehrere Jahre sehr weitgehend binden.

Welche angearbeiteten Verfahren der Verbindlichen Bauleitplanung in die Prioritäten einzuordnen sein werden, und wo inhaltliche Schwerpunkte der neu zu bewältigenden Planungsprobleme liegen werden, kann ohne eine detaillierte Analyse nicht bewertet werden, nach ersten Einschätzungen werden vor allem solche Verfahren, die den Gemeinden in den letzten Jahren besonders wichtig waren, noch vor der Eingliederung im wesentlichen abgeschlossen sein.

 

Für die Beurteilung von einzelnen Bauvorhaben, die hiermit verbundene Beratung und für die bauaufsichtliche Bearbeitung von Anträgen ist die erheblich gewachsene Fläche der Stadt ein für die künftige Arbeit maßgeblich bestimmender Faktor, weil die notwendige örtliche Kenntnis (mit erheblichem Wegeaufwand) erst erworben werden muss. Die neuen Anforderungen, die sich hieraus ergeben, sollen bei der laufenden Organisations­untersuchung für das Baugenehmigungsverfahren und die damit befassten Bereiche in die Bearbeitung einbezogen und mit den Notwendigkeiten der Straffung und Effektivierung der Abläufe und Strukturen abgeglichen werden.

 

Durch die Untere Denkmalschutzbehörde werden weitere Denkmale in das Verzeichnis der Stadt Potsdam übernommen. Zur Zeit sind in den einzugemeindenden Orten insgesamt 30 Bau- und Gartendenkmale sowie 154 Bodendenkmale registriert. Diese Denkmale werden in das Denkmalverzeichnis der Stadt Potsdam aufgenommen. Für Neueintragungen sind 31 Bau- und Gartendenkmale vorgesehen.

 

Der Zuwachs an Bau – und Gartendenkmalen betrifft nach bisherigem Kenntnisstand 5,7%. Hierbei handelt es sich zunächst nur um die vorhandenen und die bekannten zu erwartenden Bau – und Gartendenkmale. Bei noch ausstehendem Erfassungsgrand gemäß des Denkmalpflegeplanes der Landeshauptstadt Potsdam ist mit einem Zuwachs, in unbekannter Größe zu rechnen.

 

Der Zuwachs an bekannten Bodendenkmalen beträgt 93%.

Die überproportionale Steigerung resultiert vor allem aus dem Nachholbedarf denkmalpflegerischer Maßnahmen in den neuen Ortsteilen und aus der räumlichen Erweiterung.

 

Bezüglich der zusätzlich notwendigen finanziellen und personellen Kapazitäten hinsichtlich der Bau- und Gartendenkmalpflege bzw. Bodendenkmalpflege werden die Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Landkreis-Mittelmark aufgenommen, ob und inwieweit ein finanzieller Ausgleich bzw. eine   Überleitung von fachlich qualifiziertem Personal möglich ist. Weitere Aussagen hinsichtlich finanziellem Ausgleich, Personalübernahme und Aufgabenzuwachs können hierzu erst nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark getroffen werden.

 

Durch die Eingemeindung gehen ca. 250 km Straßen und Wege einschl. Straßenverkehrstechnik in die Baulastträgerschaft der Stadt Potsdam über. Dabei ist festzustellen, dass ca. 60 – 70 % des hinzukommenden Straßennetzes unbefestigt ist bzw. die Zustandsnote der Straßen, Wege, Plätze lediglich mit „ausreichend“ bezeichnet werden kann. Ferner wird die gesamte Straßen- und Wegebeleuchtung der einzugliedernden Gemeinden übernommen. Die Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich der Straßen- und Wegebeleuchtungen soll vom Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung vorgenommen werden.

 

Die zusätzlichen Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen für das Straßenwegenetz für die Stadtbeleuchtung sowie die notwendigen Kapazitäten an Grünanlagen, Friedhofsgrößen, Straßenbäumen, Straßenbeleuchtung und Verkehrsbeschilderung ist derzeitig wegen fehlender Kenntnisse der Kapazitäten noch nicht bezifferbar.

In den Eingliederungsverträgen mit Neu Fahrland und Groß Glienicke sind bereits Mittel für Investitionen vereinbart worden (s. 1.1).

 

 

 

 

 

Ebenso können fundierte Aussagen im Hinblick auf zu übernehmende Liegenschaften und gemeindeeigene Gebäude noch nicht getroffen werden. Schwerpunkt wird es daher sein, die notwendigen Abstimmungen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, den Ämtern Werder und Fahrland bzw. mit den einzugliedernden Gemeinden hinsichtlich der Themenkreise überörtliche Straßen, Tiefbau/Grünflächen, kommunale Wasserflächen (Gräber und Seen) sowie Liegenschaften und Hochbau vorzunehmen, um sich einen sachgerechten Überblick zu verschaffen und eine Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten.  

 

Die Versorgung mit Trinkwasser sowie die Abwasserentsorgung der Gemeinde Golm erfolgt bisher bereits durch die EWP – Energie und Wasser Potsdam GmbH - (ehemals Wasserbetrieb Potsdam GmbH) als Betriebsführer. Die einzugliedernden Gemeinden des Amtes Fahrland haben (mit Ausnahme der Gemeinden Groß Glienicke und Uetz-Paaren) die Aufgabe der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung bisher auf das Amt Fahrland übertragen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt mittels eines Wasserlieferungsvertrages mit der Osthavelländischen Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH (OWA). Zur Sicherstellung der Entsorgung ist auf dem Gebiet der Gemeinde Satzkorn eine Kläranlage errichtet worden. Der Anschlussgrad der einzelnen Gemeinden an die Kanalisation liegt zwischen 51 % (Marquardt) und 90 % (Satzkorn). Die Gemeinde Uetz-Paaren betreibt die Abwasserentsorgung dezentral und bediente sich bisher des Klärwerkes in der Aufgabenwahrnehmung des Amtes Fahrland, während die Abwasserentsorgung von Groß Glienicke nach Berlin erfolgt. Bezüglich der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen die bestehenden Gegebenheiten, Konzessionen, Verträge weiter aufgeklärt werden, um die Übernahmemodalitäten durch die EWP beurteilen zu können. Die Abstimmungen mit der EWP, mit den Ämtern sowie mit den einzugliedernden Gemeinden werden hierzu kurzfristig erfolgen.

 

 

5. Förderung des innergemeindlichen Lebens 

Durch die Eingliederungsverträge mit den Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke wurde die Einrichtung von Ortsbeiräten gem. § 54 Gemeindeordnung vereinbart. Im Rahmen der Vorgespräche mit den Bürgermeistern der übrigen betroffenen Gemeinden wurde von diesen ebenfalls Interesse an der Einrichtung dieses Gremiums signalisiert. Eine Entscheidung bzw. Beschlussfassung muss bis zum 130. Tag vor der Kommunalwahl (Stichtag 18.06.) getroffen werden.

 

Um den Übergang aber möglichst reibungslos zu gestalten, sollte nach Ansicht der Verwaltung allen Umlandgemeinden die Einrichtung eines Ortsbeirates bzw. die Wahl eines Ortsbürgermeisters angeboten werden. Um eine einheitliche Teilhabe der neuen Ortsteile an der Willensbildung zu gewährleisten, sollten jeweils alle in der Gemeindeordnung aufgeführten Beteiligungs- und Entscheidungsrechte angeboten werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird für die Juni-Sitzung der StVV vorbereitet.

 

Die Wahl zum Ortsbeirat bzw. zum Ortsbürgermeister ist zusammen mit der Kommunalwahl vorzunehmen. Der Ortsbürgermeister wird bei der Wahl eines Ortsbeirates aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.

 

Die Unterstützung des jeweiligen örtlichen Lebens findet entweder über die gesamtstädtische Förderung der Vereine gemessen an ihrer Ausrichtung statt (Sportvereine über die Sportfördersatzung etc.) bzw. zum Teil auch über die Bereitstellung eines Verfügungsfonds, über den der Ortsbeirat in eigener Verantwortung entscheiden kann (z.B. für Dorffeste etc.).

  

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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