Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0830

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für einen besseren Schutz des Straßenbegleitgrüns der öffentlichen Straßen Sorge zu tragen und es insbesondere vor Beschädigung und Zerstörung durch befahrende und parkende Fahrzeuge zu schützen. Hierfür sind alle dafür notwendigen bzw. zweckdienlichen Regelungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen und abzuwägen. Dementsprechend sollen vor allem die Regelungsmöglichkeiten in der Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam (Grünflächensatzung) geprüft werden. Ebenfalls ist in Rückgriff auf die Erfahrungen der Mitarbeitenden des Ordnungsamtes eine hinreichende Sanktionierung bei Verstößen vorzusehen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Februar 2022 ein Zwischenbericht und bis zum Juni 2022 ein entsprechender Beschlussvorschlag vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Straßenbegleitgrün wird derzeitig nicht von der Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam (Grünflächensatzung) erfasst, da es zu den öffentlichen Straßen gehört. Insbesondere in den nördlichen Ortsteilen stellt die Benutzung von Grünstreifen als Parkfläche für Fahrzeuge ein größeres Problem dar. Das Straßenbegleitgrün wird nachhaltig und fortschreitend zerstört, Grünstreifen versanden, die Flächen werden durch stete Befahrung komprimiert und verlieren damit ihre Sickerfähigkeit, die Ränder von befestigten Straßen werden durch permanente Überfahrung abgebrochen (insbesondere bei Kopfsteinpflaster), was zu weiteren Straßenschäden führt und die Grünstreifen können ihrer Funktion zur Verringerung der Feinstaubbelastung nicht mehr nachkommen. Im Ortsteil Fahrland gibt es dazu zahlreiche Beispiele. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes haben derzeit keineglichkeit, in adäquater Weise dagegen vorzugehen. Daher ist beispielsweise eine Aufnahme in die Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Potsdam notwendig.

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