Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0831
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Am Upstallgraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsvorsteher S. Matz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Entscheidung
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18.08.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob für das Wohngebiet Am Upstallgraben (südlicher Teilbereich des Bebauungsplanes F 3 „Am Upstallgraben“) ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h angeordnet werden kann.
Erläuterung
Begründung:
Von Anwohnern des Wohngebietes kommen regelmäßig Beschwerden und Hinweise, dass es in dieser von Kindern geprägten Siedlung häufig zu Konflikten und Gefahrensituationen mit dem Autoverkehr kommt. Im Falle der Reihenhäuser und Doppelhaushälften betreten die Kinder beim Verlassen des Grundstücks direkt die Straße, da keine Flächen für Fußgänger vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die Straßen durch die Grundstückeinfriedungen sehr schlecht einsehbar sind. Da die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich ist, soll die Prüfung ermitteln, ob eine Tempo-20-Zone als Kompromiss zwischen Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigtem Bereich angeordnet werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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363,5 kB
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