Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0831

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob für das Wohngebiet Am Upstallgraben (südlicher Teilbereich des Bebauungsplanes F 3 „Am Upstallgraben“) ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h angeordnet werden kann.


 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Von Anwohnern des Wohngebietes kommen regelmäßig Beschwerden und Hinweise, dass es in dieser von Kindern geprägten Siedlung ufig zu Konflikten und Gefahrensituationen mit dem Autoverkehr kommt. Im Falle der Reihenhäuser und Doppelhaushälften betreten die Kinder beim Verlassen des Grundstücks direkt die Straße, da keine Flächen für Fußnger vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die Straßen durch die Grundstückeinfriedungen sehr schlecht einsehbar sind. Da die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht möglich ist, soll die Prüfung ermitteln, ob eine Tempo-20-Zone als Kompromiss zwischen Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigtem Bereich angeordnet werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...