Beschlussvorlage - 01/SVV/0517
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplanes Baufeld Stadtschloss", SAN-P 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Erläuterung
I. Anlass
für die Planaufstellung
Für
das obengenannte Gebiet ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von etwa
28.000 qm befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes "Potsdamer
Mitte" (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam
12/1999). Zur Umsetzung der
Sanierungsziele soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die
planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden.
II. Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst große Teile der Flur Nr. 6.1.,
Gemarkung Potsdam
Der
Geltungsbereich grenzt im Norden an das Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 4
(Fachhochschule) und folgt der Grundstücksgrenze der Fachhochschule bis auf die
Höhe des Grundstückes Nikolaikirche. Der Geltungsbereich verläuft im Osten
entlang der Grundstücksgrenze zum Am Alten Markt 9, Altes Rathaus bis auf Höhe
des provisorischen Theaterbaus. Im Südosten folgt sie dem Verlauf der
historischen Humboldtstraße, so dass die ehemaligen Grundstücke der
ursprünglich vorhandenen Bebauung an der Havel außerhalb des Geltungsbereiches
liegen. Der Geltungsbereich endet am Brückenkopf der Langen Brücke und grenzt im
Süden an das Grundstück des Hotel Mercure. Die westliche Begrenzung bildet die
gedachte Verlängerung der östlichen Seite des Grundstückes des Marstallgebäudes
über die Breite Straße bis zum Hotelgrundstück. Nördlich des Marstallgebäudes
folgt die Grenze dem Verlauf der Flurstücksgrenze 496 bis auf die Höhe der
Fachhochschule. (s. Anlage)
III. Bestehende
Situation
Ein
Teil der in kommunalem Eigentum stehenden Grundstücksfläche des
Bebauungsplangebietes wurde mit Vertrag vom 21.03.2001 auf den Sanierungsträger
Potsdam in das Treuhandvermögen übertragen. Gegenwärtig wird die Fläche als
öffentliche Grünanlage und Verkehrsfläche genutzt. Auf der Fläche findet
derzeit die Wiedererrichtung des Fortuna-Portalturms und erste archäologische
Untersuchungen statt. Planungsgrundlage ist der Bericht über die Vorbereitenden
Untersuchungen zur Festsetzung des Sanierungsgebietes mit seinem
Neuordnungsprogramm und Maßnahmeplan.
Das
Neuordnungsprogramm und der Maßnahmekatalog bauen auf dem Rahmenplan Alter
Markt (1997) auf. Weitere Gutachten konkretisieren die Sanierungsziele. Hierzu
gehören u. a. die Machbarkeitsstudie zur Wiedererrichtung des Fortuna Portals
1998/1999 und die Machbarkeitsstudie Stadtschloss Potsdam von 2001.
IV. Ziel
der Planung
Ziel
und Zweck der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die
Bebauung des Grundstückes des ehemaligen Stadtschlosses einschließlich der
Bodenneuordnung und Erschließung. Weiteres Planungsziel ist die Lösung der
Erschließung. Art und Maß der baulichen Nutzung und die Regelung der
Abstandsflächen sollen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens konkretisiert und
festgesetzt werden.
Für
die zügige Umsetzung der Wiedererrichtung des Fortuna-Portals, die bereits in
der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.1999 beschlossen worden
war, ist die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes beabsichtigt.
V. Planungsrechtliche
Grundlagen
Die
zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bereich des Bebauungsplanes ist im
Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
Potsdamer Mitte.
VI. Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung vom 27.08.1997 (BGBL I, Seite 2141)