Beschlussvorlage - 01/SVV/0517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan "Baufeld Stadtschloss", Nr. SAN-P 10 wird gemäß § 2 BauGB aufgestellt.

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Erläuterung

I.      Anlass für die Planaufstellung

Für das obengenannte Gebiet ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von etwa 28.000 qm befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes "Potsdamer Mitte" (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999).  Zur Umsetzung der Sanierungsziele soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden.

 

 

II.      Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst große Teile der Flur Nr. 6.1., Gemarkung Potsdam

 

Der Geltungsbereich grenzt im Norden an das Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 4 (Fachhochschule) und folgt der Grundstücksgrenze der Fachhochschule bis auf die Höhe des Grundstückes Nikolaikirche. Der Geltungsbereich verläuft im Osten entlang der Grundstücksgrenze zum Am Alten Markt 9, Altes Rathaus bis auf Höhe des provisorischen Theaterbaus. Im Südosten folgt sie dem Verlauf der historischen Humboldtstraße, so dass die ehemaligen Grundstücke der ursprünglich vorhandenen Bebauung an der Havel außerhalb des Geltungsbereiches liegen. Der Geltungsbereich endet am Brückenkopf der Langen Brücke und grenzt im Süden an das Grundstück des Hotel Mercure. Die westliche Begrenzung bildet die gedachte Verlängerung der östlichen Seite des Grundstückes des Marstallgebäudes über die Breite Straße bis zum Hotelgrundstück. Nördlich des Marstallgebäudes folgt die Grenze dem Verlauf der Flurstücksgrenze 496 bis auf die Höhe der Fachhochschule. (s. Anlage)

 

 

III.      Bestehende Situation

Ein Teil der in kommunalem Eigentum stehenden Grundstücksfläche des Bebauungsplangebietes wurde mit Vertrag vom 21.03.2001 auf den Sanierungsträger Potsdam in das Treuhandvermögen übertragen. Gegenwärtig wird die Fläche als öffentliche Grünanlage und Verkehrsfläche genutzt. Auf der Fläche findet derzeit die Wiedererrichtung des Fortuna-Portalturms und erste archäologische Untersuchungen statt. Planungsgrundlage ist der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des Sanierungsgebietes mit seinem Neuordnungsprogramm und Maßnahmeplan.

Das Neuordnungsprogramm und der Maßnahmekatalog bauen auf dem Rahmenplan Alter Markt (1997) auf. Weitere Gutachten konkretisieren die Sanierungsziele. Hierzu gehören u. a. die Machbarkeitsstudie zur Wiedererrichtung des Fortuna Portals 1998/1999 und die Machbarkeitsstudie Stadtschloss Potsdam von 2001.

 

 

IV.        Ziel der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstückes des ehemaligen Stadtschlosses einschließlich der Bodenneuordnung und Erschließung. Weiteres Planungsziel ist die Lösung der Erschließung. Art und Maß der baulichen Nutzung und die Regelung der Abstandsflächen sollen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens konkretisiert und festgesetzt werden.

 

Für die zügige Umsetzung der Wiedererrichtung des Fortuna-Portals, die bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.1999 beschlossen worden war, ist die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes beabsichtigt.

 

 

V.      Planungsrechtliche Grundlagen

Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte.

 

 

VI.      Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBL I, Seite 2141)

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

  7.   Finanzierung

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden aus dem Treuhandvermögen für              das Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" getragen. Insofern entstehen keine unmittelbaren                  Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

           

 

 

 

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