Beschlussvorlage - 03/SVV/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet neben dem Oberbürgermeister als Vertreter kraft Amtes  drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und eine Dienstkraft der Stadtverwaltung in die Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM).

                

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam bestimmt folgende Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM):

           

      Frau Klara Geywitz                         Stellvertreter: Herr Mike Schubert

      Herr Dieter Bolze                            Stellvertreter: Frau Marlene Zierock

      Herr Peter Lehmann                       Stellvertreter: Herr Stefan Bruch

            Herr Siegmar Krause                      Stellvertreter: Herr Jura Schöder

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Erläuterung

Begründung:

Die Satzung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM) wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam (Fortsetzung) am 10.03.2003 (Vorlage Nr. 03/SVV/0027), von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 30.10.2002 und vom Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 24.10.2002 beschlossen.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Verbandssatzung durch das Innenministerium sowie ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg (voraussichtlich am 30.05.2003) soll die Gründung des AZM weiter vorangetrieben werden, um eine kurzfristige Arbeitsaufnahme der Verbandsarbeit zu gewährleisten. Die konstituierende Sitzung des AZM soll voraussichtlich zum 20.06.2003 einberufen werden. Dazu sollen jetzt die Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des AZM bestellt werden.

 

 

Hierzu sieht die Verbandssatzung des AZM in § 5 (1)-(3) Folgendes vor:

 

„(1)  Die Verbandsversammlung besteht aus 15 stimmberechtigten Verbandsvertretern. Die Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Brandenburg an der Havel haben jeweils 5 Stimmen und entsenden jeweils Vertreter in die Verbandsversammlung.

 

(2)    Der Landrat bzw. der Oberbürgermeister ist jeweils als Vertreter kraft Amtes Mitglied der Verbandsversammlung. Die übrigen Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung aus seiner bzw. ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung über die Ausschüsse des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die Vertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung bis zum Amts-antritt des jeweils neu bestellten Vertreter weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsver-sammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung der Mitglieder wegfallen.

 

(3)    Der Landrat bzw. der Oberbürgermeister als Mitglied der Verbandsversammlung kraft Amtes wird im Fall seiner Verhinderung jeweils durch seinen allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten. Für alle anderen Mitglieder der Verbandsversammlung sind Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Für die Bestellung der Stellvertreter gilt Abs. 2 Satz 2 – 4 entsprechend.“

 

Danach entsendet jedes Verbandsmitglied jeweils 5 Vertreter in die Verbandsversammlung. Da der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Vertreter kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung ist, der im Fall seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten wird, verbleiben vier Vertreter und deren Stellvertreter, die für die Verbandsversammlung aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung oder den Dienstkräften der Stadtverwaltung nach den Vorschriften des § 50 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung zu bestellen sind.

 

 

Auf der Grundlage des § 50 (2) der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ergeben sich, entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung, die Anzahl der Verbands-vertreter je Fraktion in der Verbandsversammlung des AZM wie folgt:

 

            è             2 Vertreter der SPD - Fraktion

            è             1 Vertreter der PDS - Fraktion

            è             1 Vertreter der CDU - Fraktion

 

 

Die Fraktionen schlagen namentlich folgende Vertreter / Stellvertreter für die Verbandsversammlung des AZM vor, die zur Abstimmung gestellt werden:

 

SPD - Fraktion

 

Vertreter:                   Frau Klara Geywitz                         

   

Stellvertreter:             Herr / Frau ...............................

 

 

Vertreter:                  Herr Dieter Bolze

                        Bereichsleiter Umwelt und Natur

 

Stellvertreter:  Frau Marlene Zierock

                           Arbeitsgruppenleiterin öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

 

Um sicherzustellen, dass die abfallwirtschaftlichen Ziele des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) mit der dazu notwendigen Fach- und Sachkompetenz in der Verbandsarbeit Berücksichtigung finden, schlägt die SPD-Fraktion den/die Bereichsleiter/in Umwelt und Natur und als dessen Stellvertreter/in den/die  Arbeitsgruppenleiter/in des örE als Vertreter der Verbandsversammlung vor und verzichtet zugunsten der Verwaltung auf einen ihrer Sitze.

 

 

CDU – Fraktion

 

Vertreter:            Herr Peter Lehmann

 

Stellvertreter:             Herr Stefan Bruch

 

 

 

PDS – Fraktion

 

Vertreter:            Herr Siegmar Krause

 

Stellvertreter:  Herr Jura Schröder

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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