Beschlussvorlage - 03/SVV/0391
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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23.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Potsdam
entsendet neben dem Oberbürgermeister als Vertreter kraft Amtes drei Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung und eine Dienstkraft der Stadtverwaltung in
die Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM).
- Die Landeshauptstadt Potsdam
bestimmt folgende Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung
des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM):
Frau Klara Geywitz
Stellvertreter: Herr Mike Schubert
Herr Dieter Bolze
Stellvertreter: Frau
Marlene Zierock
Herr Peter Lehmann
Stellvertreter: Herr Stefan Bruch
Herr Siegmar Krause
Stellvertreter: Herr Jura Schöder
Erläuterung
Begründung:
Die Satzung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM) wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam (Fortsetzung) am 10.03.2003 (Vorlage Nr. 03/SVV/0027), von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 30.10.2002 und vom Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 24.10.2002 beschlossen.
Vorbehaltlich der Genehmigung der Verbandssatzung durch das
Innenministerium sowie ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes
Brandenburg (voraussichtlich am 30.05.2003) soll die Gründung des AZM weiter
vorangetrieben werden, um eine kurzfristige Arbeitsaufnahme der Verbandsarbeit
zu gewährleisten. Die konstituierende Sitzung des AZM soll voraussichtlich zum
20.06.2003 einberufen werden. Dazu sollen jetzt die Vertreter der
Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des AZM bestellt werden.
Hierzu
sieht die Verbandssatzung des AZM in § 5 (1)-(3) Folgendes vor:
„(1) Die
Verbandsversammlung besteht aus 15 stimmberechtigten Verbandsvertretern. Die
Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt
Brandenburg an der Havel haben jeweils 5 Stimmen und entsenden jeweils Vertreter
in die Verbandsversammlung.
(2)
Der Landrat bzw. der Oberbürgermeister ist
jeweils als Vertreter kraft Amtes Mitglied der Verbandsversammlung. Die übrigen
Vertreter der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung werden jeweils für
die Dauer der Wahlperiode des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung
aus seiner bzw. ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung über die
Ausschüsse des Kreistages bzw. der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die
Vertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode des Kreistages oder der
Stadtverordnetenversammlung bis zum Amts-antritt des jeweils neu bestellten
Vertreter weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsver-sammlung erlischt,
wenn die Voraussetzungen für die Bestellung der Mitglieder wegfallen.
(3)
Der Landrat bzw. der Oberbürgermeister als
Mitglied der Verbandsversammlung kraft Amtes wird im Fall seiner Verhinderung
jeweils durch seinen allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten. Für alle
anderen Mitglieder der Verbandsversammlung sind Stellvertreter für den Fall der
Verhinderung zu bestellen. Für die Bestellung der Stellvertreter gilt Abs. 2
Satz 2 – 4 entsprechend.“
Danach entsendet jedes Verbandsmitglied jeweils 5 Vertreter in die Verbandsversammlung. Da der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Vertreter kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung ist, der im Fall seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten wird, verbleiben vier Vertreter und deren Stellvertreter, die für die Verbandsversammlung aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung oder den Dienstkräften der Stadtverwaltung nach den Vorschriften des § 50 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg über die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung zu bestellen sind.
Auf der Grundlage des § 50 (2) der Gemeindeordnung des
Landes Brandenburg ergeben sich, entsprechend der Sitzverteilung in der
Stadtverordnetenversammlung, die Anzahl der Verbands-vertreter je Fraktion in
der Verbandsversammlung des AZM wie folgt:
è 2
Vertreter der SPD - Fraktion
è 1
Vertreter der PDS - Fraktion
è 1
Vertreter der CDU - Fraktion
Die
Fraktionen schlagen namentlich folgende Vertreter / Stellvertreter für die
Verbandsversammlung des AZM vor, die zur Abstimmung gestellt werden:
SPD - Fraktion
Vertreter: Frau
Klara Geywitz
Stellvertreter:
Herr
/ Frau ...............................
Vertreter: Herr
Dieter Bolze
Bereichsleiter
Umwelt und Natur
Stellvertreter: Frau Marlene Zierock
Arbeitsgruppenleiterin
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Um sicherzustellen, dass die abfallwirtschaftlichen Ziele des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) mit der dazu notwendigen Fach- und Sachkompetenz in der Verbandsarbeit Berücksichtigung finden, schlägt die SPD-Fraktion den/die Bereichsleiter/in Umwelt und Natur und als dessen Stellvertreter/in den/die Arbeitsgruppenleiter/in des örE als Vertreter der Verbandsversammlung vor und verzichtet zugunsten der Verwaltung auf einen ihrer Sitze.
CDU – Fraktion
Vertreter: Herr
Peter Lehmann
Stellvertreter:
Herr
Stefan Bruch
PDS – Fraktion
Vertreter: Herr
Siegmar Krause
Stellvertreter: Herr Jura Schröder