Beschlussvorlage - 21/SVV/0820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Zum Schuljahr 2022/2023 wird zunächst an einem Interimsstandort in der Modulanlage an der Esplanade ein zwei- bis vierzügiges Gymnasium (14) errichtet.

 

2. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung als vierzügiges Gymnasium (14) in massiver Bauweise am Standort Pappelallee/Reiherweg.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist.

 

Die Erforderlichkeit eines vierzügigen Gymnasiums (14) ergibt sich aus dem aktuellen Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan (IKSEP) 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/0518.

 

Auf den Seiten 197ff des IKSEP wird auf die Notwendigkeit der Schaffung von Schulplätzen in den Sekundarstufen I und II hingewiesen. Mit der Errichtung eines Gymnasiums (14) in der Pappelallee wird dem nachgekommen.

 

Ursprünglich sollte entsprechend dem Errichtungsbeschluss, Drucksache 18/SVV/0862, die Schule am Schloss (Gesamtschule) am Standort Pappelallee/Reiherweg zum Schuljahr 2023/2024 starten. Diese soll nun gemäß Beschluss zur aktuellen IKSEP bereits zum Schuljahr 2022/2023 an den Standort Jägerallee (derzeit OSZ I) ziehen. Die frei werdende Modulanlage am Standort Georg-Hermann-Allee/Esplanade, die bisher der Schule am Schloss als Interimsstandort diente, soll nun als Interimsstandort für ein zwei- bis vierzügiges Gymnasium (14) genutzt werden.

 

Der Umzug in den Bestandsneubau am Standort Pappelallee/Reiherweg erfolgt voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2027/2028.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der schulrechtliche Errichtungsbeschluss als solcher hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

Die baulichen Investitionen zur Errichtung des Gebäudes bzw. der Übergangslösung sind bzw. werden im Wirtschaftsplan des KIS berücksichtigt und fortgeschrieben.

 

Die daraus resultierenden laufenden Aufwendungen sind bzw. werden im Budget des FB 23, für die Bereitstellung und den Betrieb der notwendigen IT-Ausstattung im FB54 eingeplant.

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