Beschlussvorlage - 21/SVV/0835
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam und Entlastung der Werkleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.08.2021
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22.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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08.09.2021
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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10.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Jahresabschluss des KIS zum 31.12.2019 wird gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 861.549,41 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Abs. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Kommunales Prüfungsamt (KPA), wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebes KIS zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2019 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 18.06.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das Kommunale Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 21.06.2021 (siehe Anlage) den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt.
Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 18.06.2021 (Auszug):
„Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Besonderheiten des Geschäftsjahres
Der Wirtschaftsplan 2019 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2019 beschlossen. Die Genehmigung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 16.07.2019. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 12/2019 am 05.09.2019 trat der Wirtschaftsplan 2019 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2019 insgesamt 69.494.000,00 EUR für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur. Insgesamt tätigte der Eigenbetrieb im Berichtsjahr Investitionen i. H. v. 72.590.000,00 EUR. Dafür wurden im Wirtschaftsjahr 2019 Investitionskredite in Höhe von 34.462.000,00 EUR, basierend auf den Kreditermächtigungen der Wirtschaftspläne von 2017 und 2018, aufgenommen. Die Stadtverordnetenversammlung wurde über die einzelnen Kreditaufnahmen informiert (s. DS 19/SVV/0722 und DS 20/SVV/1190).
Im Wirtschaftsjahr 2019 betrugen die Umsatzerlöse des KIS aus der Grundstückbewirtschaftung insgesamt 55.835.000,00 EUR (Vorjahr: 51.228.000,00 EUR). Durch die Aktivierung der abgeschlossenen Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 70.711.000,00 EUR auf 757.077.000,00 EUR (Vorjahr: 686.366.000,00 EUR).
Jahresergebnis
Zum 31.12.2019 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 861.000,00 EUR (Vorjahr: 918.000,00 EUR) aus und lag höher als das geplante Ergebnis i. H. v. 766.000,00 EUR. Gemäß § 7 Abs. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Zudem ergibt sich das Potenzial, um in künftigen Jahren den investiven Zuschuss der LHP in einigen Fällen zu reduzieren oder den Anstieg der gegenüber der LHP zu kalkulierenden Mietpreise zu dämpfen.
Aussagen über die weitere Entwicklung
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 trat mit seiner Veröffentlichung am 25.02.2021 in Kraft. Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 befindet sich in der Aufstellung. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsorganisation erfolgt im Oktober 2021. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 beschlossen und tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.08.2021 in Kraft.
Entlastung der Werkleitung
Im Jahr 2019 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Abs. 5 EigV die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam:
Gemäß § 7 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i. H. v. 861.549,41 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen. Zudem ergibt sich das Potenzial, um in künftigen Jahren den investiven Zuschuss der LHP in einigen Fällen zu reduzieren oder den Anstieg der gegenüber der LHP zu kalkulierenden Mietpreise zu dämpfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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