Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0843

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit der Mitteilungsvorlage (MV) DS 19/SVV/0767 (dem Beschluss zur DS 18/SVV/0686 folgend) wurde die Stadtverordnetenversammlung zunächst im August 2019 über das Prüfergebnis, eine Funsporthalle mit Skateranlage auf dem Standort Friedrich-Engels-Straße bzw. einem anderen städtischen Standort zu errichten, informiert. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.12.2020 (zur DS 20/SVV/1072) wurde u.a. schließlich vereinbart, dass unter Mitwirkung der Arbeitsgruppe Strategie, Bildung und Jugendhilfe (2301) und des Stadtjugendrings / Kinder- und Jugendbüros Potsdam ein partizipativer Planungsprozess zur Klärung der konkreten Bedarfe und Mindestanforderungen realisiert wird. Infolge der Coronapandemie ist insbesondere der Partizipationsprozess mit den (potenziellen) Nutzer*innen vorsorglich zurückgestellt worden. Der Beginn ist r September 2021 vorgesehen.

Gemäß letzter MV der Verwaltung (DS 19/SVV/0767) hatte sich der Standort des Jugendkultur- und Familienzentrums Lindenpark (kurz: Lindenpark) als primär zu betrachtendes Baugrundstück für eine Skate- / Funsporthalle herauskristallisiert. Die Nähe zur alternativen Jugendkultur, eines Jugendklubs, von sanitären Einrichtungen und einer Open-Air-Skateanlage würde Synergieeffekte erzeugen.
Die Variante auf dem „Freiland-Gelände“ wurde nach diversen Prüfungen insbesondere aus eigentumsrechtlichen Gründen verworfen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung und einem nachfolgenden Termin mit dem im Lindenpark agierenden Träger Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI), dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam sowie dem Bereich Sport wurden etwaige bauliche Optionen hinsichtlich einer Umsetzung auf dem Gelände vorbesprochen. Im Ergebnis wurde eine Machbarkeitsstudie zur Klärung der Umsetzbarkeit durch den KIS beauftragt.
In 1/2020 wurden schließlich drei grundsätzliche Optionen skizziert. Allerdings musste eine aus planungsrechtlicher Sicht verworfen werden, da der hintere Bereich des Grundstücks Lindenpark nicht bebaut werden kann. Der Standort liegt innerhalb der freizuhaltenden bewaldeten Frischluftschneise am Bahndamm. Es besteht dort kein Baurecht.

Seitens des KIS wurde im Jahr 2019 auf den bis dahin bekannten Rahmenbedingungen und damaligen Preisen eine Kostenschätzung abgegeben, wonach ca. 1 Mio. Euro r Planungs- und Baukosten benötigt werden.

Voraussetzung für eine Umsetzung ist eine gesicherte Finanzierung. Da die Errichtung und der Betrieb einer Skate- / Funsporthalle keine Pflichtaufgabe darstellt, ist eine Finanzierung über Kredit- oder Eigenmittel des KIS ausgeschlossen - eine erforderliche kommunalrechtliche Genehmigung kann nicht erwartet werden. Die Bereitstellung von zunächst benötigten investiven Mitteln, muss somit über Eigenmittel der LHP und/oder potenziell einzuwerbende Fördermittel erfolgen. Gegenwärtig sind jedoch keine geeigneten Förderprogramme bekannt.

Im aktuellen Haushaltsplan 2020/2021 sind in der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2023 500.000 Euro für den Planungsbeginn der Skate- / Funsporthalle vorgesehen. Vorbehaltlich der Präzisierung der Bedarfsplanung ist bereits jetzt davon auszugehen, dass diese Mittel für eine erfolgreiche Projektumsetzung nicht auskömmlich sein werden. Für das Folgejahr, 2024, sieht die derzeit ltige mittelfristige Finanzplanung keine weiteren Mittel für dieses Projekt vor. Da mit der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen erst in dem Moment begonnen werden darf, wenn deren Gesamtfinanzierung tatsächlich gesichert ist, wird aktuell nicht davon ausgegangen, dass bereits 2023 mit den Planungsleistungen zur Errichtung einer Skate- / Funsporthalle begonnen werden kann. Die Umsetzung des Projektes ist somit davon abhängig, ob es in zukünftigen Haushaltsplanungen gelingen kann, eine ununterbrochene Gesamtfinanzierung des Projektes, aus Eigenmitteln der LHP zu sichern. Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Finanzsituation der LHP, bei der zunächst das prioritäre Ziel verfolgt wird, die bisherige Mittelfristplanung „durchzutragen“, kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes 2023/24 zusätzliche Eigenmittel für das Projekt Skate- / Funsporthalle bereitgestellt werden können.

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage selbst hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 

2019 wurden die investiven Kosten durch den KIS auf 1,0 Mio. EUR geschätzt.

Sowohl die hierfür nötigen Investitionsmittel (Eigenmittel der LHP) als auch die Kosten für Unterhalt und Bewirtschaftung, sind von der konkreten Bedarfsplanung und dem konkreten Zeitpunkt der Realisierung (Baukosten) abhängig. Da es sich hierbei nicht um eine pflichtige Aufgabe handelt, müssen für die Errichtung in erster Linie Eigenmittel der LHP zur Verfügung gestellt und/oder Fördermittel eingeworben werden. Die Realisierung und Betrieb bedarf einer gesicherten Finanzierung und ist insofern abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der LHP. Angesichts der haushalterischen Entwicklung können zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ob und inwieweit dies in künftigen Jahren möglich ist, hängt von der Entwicklung des Haushaltes und der finanziellen Leistungsfähigkeit der LHP ab.

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