Beschlussvorlage - 03/SVV/0392
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Wahlkreise zur Kommunalwahl am 26.10.2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Zentr. Controlling, Organisations-u. Informationsservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Kommunalwahl am 26.10.2003 wird die Stadt Potsdam in
fünf Wahlkreise eingeteilt. Die neu aufzunehmenden Gemeinden Fahrland, Neu
Fahrland und Groß Glienicke werden dem Wahlkreis 1 und Golm, Marquardt,
Satzkorn und Uetz-Paaren dem Wahlkreis 2 zugeordnet. Die Abgrenzung der
Wahlkreise ist der Anlage zu entnehmen.
Als Wahlleiter wird Dr. Matthias Förster und als
stellvertretende Wahlleiterin Frau Heike Gumz bestellt.
In den Ortsteilen der Landeshauptstadt Potsdam werden
Ortsbeiräte mit folgender Zahl an Ortsbeiratsmitgliedern gewählt:
Eiche 7
Grube 3
Golm 5
Fahrland 9
Neu Fahrland 5
Groß Glienicke 9
Marquardt 3
Satzkorn 3
Uetz-Paaren 3
Erläuterung
Begründung:
Nach § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
(BbgKWahlG) beschließt die Vertretung von Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen
über deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Vom Minister des
Inneren des Landes Brandenburg wurde am 17.04.2003 per Verordnung als
Wahltermin der 26. Oktober 2003 bestimmt.
Die Wahlkreiseinteilung erfolgt so, dass die Zahl der in den
Wahlkreisen lebenden Einwohner weitgehend ausgeglichen ist und die Wahlkreise
zusammenhängende Gebiete bilden. Wahlbezirke werden nicht verändert.
Nach § 15 Abs. und Abs. 2
des BbgKWahlG beruft die Vertretung für das Wahlgebiet den Wahlleiter und
seinen Stellvertreter. Herr Dr. Matthias Förster und Frau Heike Gumz übten
diese Funktionen bereits in der vorangegangenen Wahlperiode aus.
Gem. des § 4 des 3.
Gemeindegebietsreformgesetzes in Verbindung mit § 26 des 4.
Gemeindegebietsreformgesetzes sind in den Ortsteilen Ortsbeiräte einzusetzen.
Die Zahl der Mitglieder bemisst sich nach den Regelungen der
Eingliederungsverträge (Groß Glienicke und Neu Fahrland) bzw. nach den
Regelungen des § 54 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg.
Zur Bildung von Ortsbeiräten in Eiche und Golm fasste
die StVV auf Grundlage der DS 01/SVV/0915 und MV 03/SVV0048 in Verbindung mit
DS 02/SVV/0474 Beschlüsse.
Der Beschluss ist zur Einreichung
der Wahlunterlagen bis zum 18.06.2003 (130.Tag vor der Kommunalwahl)
erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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26 kB
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