Beschlussvorlage - 03/SVV/0392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Kommunalwahl am 26.10.2003 wird die Stadt Potsdam in fünf Wahlkreise eingeteilt. Die neu aufzunehmenden Gemeinden Fahrland, Neu Fahrland und Groß Glienicke werden dem Wahlkreis 1 und Golm, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren dem Wahlkreis 2 zugeordnet. Die Abgrenzung der Wahlkreise ist der Anlage zu entnehmen.

 

Als Wahlleiter wird Dr. Matthias Förster und als stellvertretende Wahlleiterin Frau Heike Gumz bestellt.

 

In den Ortsteilen der Landeshauptstadt Potsdam werden Ortsbeiräte mit folgender Zahl an Ortsbeiratsmitgliedern gewählt:

 

Eiche                        7

Grube                        3

Golm                         5

Fahrland                        9

Neu Fahrland                         5

Groß Glienicke                        9

Marquardt                        3

Satzkorn                         3

Uetz-Paaren                        3

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Nach § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) beschließt die Vertretung von Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen über deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag feststeht. Vom Minister des Inneren des Landes Brandenburg wurde am 17.04.2003 per Verordnung als Wahltermin der 26. Oktober 2003 bestimmt.

 

Die Wahlkreiseinteilung erfolgt so, dass die Zahl der in den Wahlkreisen lebenden Einwohner weitgehend aus­ge­glichen ist und die Wahlkreise zusammenhängende Gebiete bilden. Wahlbezirke werden nicht verändert.

 

Nach § 15 Abs. und Abs. 2 des BbgKWahlG beruft die Vertretung für das Wahlgebiet den Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Herr Dr. Matthias Förster und Frau Heike Gumz übten diese Funktionen bereits in der vorange­gangenen Wahlperiode aus.

 

Gem. des § 4 des 3. Gemeindegebietsreformgesetzes in Verbindung mit § 26 des 4. Gemeindegebietsreform­gesetzes sind in den Ortsteilen Ortsbeiräte einzusetzen. Die Zahl der Mitglieder bemisst sich nach den Rege­lungen der Eingliederungsverträge (Groß Glienicke und Neu Fahrland) bzw. nach den Regelungen des § 54 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg.

Zur Bildung von Ortsbeiräten in Eiche und Golm fasste die StVV auf Grundlage der DS 01/SVV/0915 und MV 03/SVV0048 in Verbindung mit DS 02/SVV/0474 Beschlüsse.

 

Der Beschluss ist zur Einreichung der Wahlunterlagen bis zum 18.06.2003 (130.Tag vor der Kommunalwahl) erforderlich.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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