Antrag - 21/SVV/0859

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, mit welchem Satzungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs (BauGB) oder der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) eine städtebauliche Steuerung des Musikerviertels in Babelsberg erfolgen kann, die der Sicherung der vorhandenen ortsbildprägenden gestalterischen Qualitäten und einer hierauf bezogenen baulichen Dichte dient.

Hierbei soll auch ein Vorschlag zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs einer solchen Satzung vorgenommen werden.

Eine Berichterstattung ist bis zum Ende des Jahres 2021 vorzusehen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Teile des Musikerviertels in Babelsberg weisen eine Bebauung aus den 1930er Jahren auf. Besonders beiderseits der Wagnerstraße und der Beethovenstraße und auf den westlichen Teilflächen nördlich der Großbeerenstraße wird dadurch ein städtebaulich hochwertiger Raum mit grem Identitätswert gebildet. Anlässlich eines relativ großen und auch gestalterisch auffälligen Gebäudes im Bereich In der Aue/Mendelssohn-Bartholdy-Straße soll daher geprüft werden, ob und ggf. für welche Grundstücksflächen und mit ggf. welchem Satzungsinstrumentarium des BauGB oder der BbgBO eine städtebauliche Steuerung des Musikerviertels möglich ist, die der Sicherung der vorhandenen ortsbildprägenden Gebäude und einer hierauf bezogenen baulichen Dichte dient.

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