Anfrage - 21/SVV/0872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der BUND hat planungsrechtlich, umwelt-  sowie naturschutzfachlich begründeten auf 50 Seiten Widerspruch zur Genehmigung des Heizhauses Krampnitz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingelegt. 

 

Zur besseren Einordnung der Entscheidung der im Rathaus Potsdam und dem Entwicklungsträger Potsdam Verantwortlichen und frühzeitigen Information im Sinne des angestrebten Stresstestes frage ich:

 

In welcher Höhe der veranschlagten Kosten wurden für das Teilprojekt Heizkraftwerk im ungeplanten Außenbereich und Sperrzone nach dem Bescheid der GL vom 29.April 2013 bisher für die Planung und baulichen Durchführungen der Energiezentrale ausgegeben?

 

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Erläuterung


 

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