Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Sachstand der Untersuchungen, auf welche Teile des  gepachteten Grundstücks in der Heinrich-Mann-Allee 103 der Potsdamer Tennisclub Rot-Weiß e.V. ohne  Beeinträchtigung des Sportbetriebs verzichten kann, informiert.

 

Problembeschreibung/Begründung:  Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. 01/0309/1 vom 09.05.2001 und zur Klärung des Sachverhalts, ob der Potsdamer Tennisclub Rot-Weiß e.V. seine angestammte Anlage an der Heinrich-Mann-Allee 103 weiter pachten und nutzen kann, fand am 30.05.2001 ein klärendes Gespräch mit den Vertretern des Vorstandes des Potsdamer Tennisclub Rot-Weiß e.V. statt. Hierbei ist zusammen mit dem Vorstand des Tennisclubs untersucht worden, auf welche Teile des gepachteten Grundstücks in der Heinrich-Mann-Allee 103 seitens des Clubs verzichtet werden kann, ohne den Sportbetrieb zu beeinträchtigen. Im Ergebnis des Gesprächs wurde festgehalten, dass eine vollständige Verlagerung der Tennisanlage an einen anderen Standort aus Sicht des Clubs nicht in Betracht kommt. Sollte das Grundstück an die GEWOBA verkauft werden, ist ein Verbleib des Tennisclubs am bisherigen Standort auf der Grundlage eines zwischen der GEWOBA und dem Tennisclub neu zu vereinbarenden Mietvertrag nicht denkbar. Die GEWOBA müsste einen Mietzins verlangen der zumindest ihre eigenen Kosten abdeckt. Unter Bezugnahme auf den ermittelten Verkehrswert ergäbe sich eine Miete, die der Club nicht tragen könnte. Möglich wäre aus der Sicht des Clubs aber ein Freizug der zur Heinrich-Mann-Allee gelegenen Teilfläche mit den Traglufthallen und dem bisherigen Clubhaus. Diese Gebäude könnten auf die Grünfläche im rückwärtigen Grundstücksteil verlagert werden, so dass dann die freigezogene Fläche durch die Stadt Potsdam an die GEWOBA veräußert werden könnte. Von der GEWOBA wurde mittlerweile jedoch schriftlich erklärt, dass an einem Ankauf nur dieser Teilfläche kein Interesse bestehe.   Im Ergebnis dessen ist folgendes vorgesehen:  Wenn in Kenntnis des Sachverhalts die Zielrichtung aufrechterhalten werden soll, bedeutet diese Entscheidung, dass in der Konsequenz das Grundstück Heinrich-Mann-Allee 103 aus der 3. Tranche herausgenommen werden muss. Die voraussichtliche Erlösbilanz der 3. Tranche verringert sich damit um den hierfür zu erzielenden Verkaufserlös.  Aus der Erfahrung heraus ergibt sich, dass auch eine nochmalige systematische Überprüfung von Grundstücken dazu führt, dass nicht ohne weiteres ein gleichwertiger oder weniger konfliktreicher Ersatz zu finden ist. Das führt aber dazu, dass die Erreichbarkeit des Ziels der Haushaltskonsolidierung immer mehr in "weite Ferne" rückt.  Die Verwaltung beabsichtigt, den bisherigen Vertragsstatus mit dem Tennisclub beizubehalten und keinen  langfristigen Pachtvertrag abzuschließen.                             

                       

           

 

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Erläuterung

 

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