Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0520
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf des Grundstücks Heinrich-Mann-Allee 103 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. 01/0309/1 vom 09.05.2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.4.23.115
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
über den Sachstand der Untersuchungen, auf welche Teile des gepachteten Grundstücks in der
Heinrich-Mann-Allee 103 der Potsdamer Tennisclub Rot-Weiß e.V. ohne Beeinträchtigung des Sportbetriebs
verzichten kann, informiert.
Problembeschreibung/Begründung: Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses
der Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. 01/0309/1 vom 09.05.2001 und zur Klärung
des Sachverhalts, ob der Potsdamer Tennisclub Rot-Weiß e.V. seine angestammte
Anlage an der Heinrich-Mann-Allee 103 weiter pachten und nutzen kann, fand am
30.05.2001 ein klärendes Gespräch mit den Vertretern des Vorstandes des
Potsdamer Tennisclub Rot-Weiß e.V. statt. Hierbei ist zusammen mit dem Vorstand
des Tennisclubs untersucht worden, auf welche Teile des gepachteten Grundstücks
in der Heinrich-Mann-Allee 103 seitens des Clubs verzichtet werden kann, ohne
den Sportbetrieb zu beeinträchtigen. Im Ergebnis des Gesprächs wurde
festgehalten, dass eine vollständige Verlagerung der Tennisanlage an einen
anderen Standort aus Sicht des Clubs nicht in Betracht kommt. Sollte das
Grundstück an die GEWOBA verkauft werden, ist ein Verbleib des Tennisclubs am
bisherigen Standort auf der Grundlage eines zwischen der GEWOBA und dem
Tennisclub neu zu vereinbarenden Mietvertrag nicht denkbar. Die GEWOBA müsste
einen Mietzins verlangen der zumindest ihre eigenen Kosten abdeckt. Unter
Bezugnahme auf den ermittelten Verkehrswert ergäbe sich eine Miete, die der
Club nicht tragen könnte. Möglich wäre aus der Sicht des Clubs aber ein Freizug
der zur Heinrich-Mann-Allee gelegenen Teilfläche mit den Traglufthallen und dem
bisherigen Clubhaus. Diese Gebäude könnten auf die Grünfläche im rückwärtigen
Grundstücksteil verlagert werden, so dass dann die freigezogene Fläche durch
die Stadt Potsdam an die GEWOBA veräußert werden könnte. Von der GEWOBA wurde
mittlerweile jedoch schriftlich erklärt, dass an einem Ankauf nur dieser
Teilfläche kein Interesse bestehe.
Im Ergebnis dessen ist folgendes vorgesehen: Wenn in Kenntnis des Sachverhalts die Zielrichtung
aufrechterhalten werden soll, bedeutet diese Entscheidung, dass in der
Konsequenz das Grundstück Heinrich-Mann-Allee 103 aus der 3. Tranche
herausgenommen werden muss. Die voraussichtliche Erlösbilanz der 3. Tranche
verringert sich damit um den hierfür zu erzielenden Verkaufserlös. Aus der Erfahrung heraus ergibt sich,
dass auch eine nochmalige systematische Überprüfung von Grundstücken dazu
führt, dass nicht ohne weiteres ein gleichwertiger oder weniger konfliktreicher
Ersatz zu finden ist. Das führt aber dazu, dass die Erreichbarkeit des Ziels
der Haushaltskonsolidierung immer mehr in "weite Ferne" rückt. Die Verwaltung beabsichtigt, den
bisherigen Vertragsstatus mit dem Tennisclub beizubehalten und keinen langfristigen Pachtvertrag
abzuschließen.