Anfrage - 21/SVV/0875

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Antrag „Kosten für das Mittagessen in Potsdamer Horteinrichtungen (Drucksache 20/SVV/0189) sah vor, dass zum Schuljahr 2020/21 eine gesetzeskonforme Umsetzung der Mittagsverpflegung in den Potsdamer Horteinrichtungen erfolgt. Dieser Antrag wurde in der SVV am 16.09.2019 durch Erklärung der Verwaltung für durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt und zwar explizit zum Schuljahr 2020/21, was die bereits mehrere Jahre bestehende nicht rechtskonforme Umsetzung schnellmöglich aufheben sollte. In der Antwort der Kleinen Anfrage 21/SVV/0083 wurde jedoch deutlich, dass die Umsetzung nur schleppend verläuft.

 

Bei der Nachfrage in der SVV im März 2021 hieß es, wir befänden uns auf der Zielgeraden, jedoch mehren sich zum Schuljahresbeginn 1 Jahr später nun erneut Elternbeschwerden, dass seitdem immer noch keine Änderung zu verzeichnen sei und zwar weder ab diesem Schuljahr 2021/22, noch rückwirkend für das letzte.


Ich frage daher den Oberbürgermeister erneut:

Warum ist die im September 2020 zugesagte rückwirkende Umsetzung zum Schuljahr 2020/21 mit allen Potsdamer Trägern und damit allen betroffenen Potsdamer Familien immer noch nicht abgeschlossen?

 


 

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