Anfrage - 21/SVV/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Veröffentlichung des UBA

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/wasserwiederverwendung/neue-eu-verordnung-zu-wasserwiederverwendung#undefined:

 

Die Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung trat am 26. Juni 2020 in Kraft. Am 26. Juni 2023 wird sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und damit auch in Deutschland - ihre Gültigkeit erlangen.

Die Verordnung soll die Wasserknappheit in der Europäischen Union in Folge des Klimawandels durch Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung verringern und den Mitgliedstaaten die Umsetzung mit einheitlichen Vorgaben erleichtern. Ziel ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft.

…“

 

Zur besseren Einordnung dieser Entscheidung und Information frage ich:

 

Erfüllen die aus dem erweiterten und verbesserten Klärwerk Nord gereinigten Abwässer zukünftig die Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung gem. o. g. Richtlinie der EU?

 

 

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Erläuterung


 

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