Anfrage - 21/SVV/0885

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mehrfach hatte die Stadtverordnetenversammlung den Auftrag an die Verwaltung formuliert, das Haus Wollestraße 52 im Sanierungsgebiet Babelsberg als Gemeinschaftswohnprojekt zu sichern. In der vergangenen Woche endete die Angebotsfrist im aktuellen Ausschreibungsverfahren.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Mit welchen Maßnahmen und Kriterien wurde im Ausschreibungsverfahren sichergestellt, dass der von der SVV angestrebte Nutzungszweck dauerhaft verwirklicht werden kann?

 

Die Anforderungen und Bewertungskriterien der Konzeptvergabe für das im städtebaulichen Sanierungsgebiet „Babelsberg Nord“ gelegene Grundstück Wollestraße 52 wurden erstmals im Rahmen der Mitteilungsvorlage DS Nr. 20/SVV/1192 am 25.11.2020 im Hauptausschuss vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis wurden die Anforderungen und Kriterien konkretisiert. Eine erneute Vorstellung erfolgte am 25.05.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie am 26.05.2021 im Hauptausschuss. Im Anschluss erfolgte die Veröffentlichung der Ausschreibung.

 

Die Darstellung eines gemeinschaftlichen Wohnkonzeptes ist eines der Eignungskriterien in der Ausschreibung und fließt unter dem Kriterium Nutzungskonzept auch in die Wertung ein.

 

Die Verpflichtung zur Umsetzung des eingereichten Konzeptes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt ist zudem Bestandteil des Kaufvertrages. Eine darüber hinaus gehende dauerhafte Sicherung für ein gemeinschaftliches Zusammenleben kann durch die Verkäuferin nicht durchgesetzt werden.

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

 

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