Anfrage - 21/SVV/0888

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich habe wegen diverser Rechtsfragen Organklage gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der die Geschäftsordnung zu Gunsten größerer Fraktion Klage beim VG Potsdam eingelegt.

 

r den abgewiesenen Eilantrag habe ich vom Oberbürgermeister verlangt, die Kosten für diesen innergemeindlichen Streit zu erstatten.

 

Leider habe ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.

 

Ich frage daher:

 

Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister dazu berichten?

 

Auf Ihre Mail an den Vorsitzenden der StVV zur Übernahme der Kosten wurde Ihnen am 08.06.2021 abschlägig geantwortet.

 

Daraufhin haben Sie sich an das Verwaltungsgericht gewandt und einen Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt.

 

Mit Schreiben vom 15.07.2021 haben Sie eine Mail aus dem Büro der StVV mit folgendem Wortlaut erhalten:

 

Das Verwaltungsgericht hat uns Ihren Antrag auf Kostenfestsetzung am 13. Juli 2021 übermittelt, in dem Sie das Fehlen eines rechtsmittelfähigen Bescheids monieren. Dieses gerichtliche Schreiben wird unsererseits zugleich als Widerspruch gegen die Entscheidung der Ablehnung einer Kostenerstattung gewertet.

 

Ihnen wird nunmehr die Gelegenheit zur weiteren Begründung gegeben; auf dieser Grundlage wird anschließend über Ihren Widerspruch entschieden.“

 

Mit Schreiben vom 20.07.2021 haben Sie sich erneut an das Büro des Oberbürgermeisters gewandt und die Kostenerstattung mit einer weiteren Begründung erneut geltend gemacht.

 

Darüber wird auf der Grundlage Ihres Antrags und Ihrer Begründungen entschieden. Eine Entscheidung geht Ihnen per Post zu.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung

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