Beschlussvorlage - 21/SVV/0838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ gemäß § 14 BauGB wird beschlossen (gemäß Anlagen 1und 2).

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:

 

x

positiv

Begründung:

Projekt/Maßnahme setzt städtisches Klimakonzept um.

 

negativ

 

keine

 

 

Begründung:

Der Stadtverordnetenversammlung wurde aktuell eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ vorgelegt.

Ziel der Planung ist die dauerhafte und verbindliche planungsrechtliche Sicherung der Flächen als Kleingärten.

Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) Kleingärten 2018 der Landeshauptstadt Potsdam stellt heraus, dass die Arbeit und Erholung im Garten sinnstiftend und gesundheitsfördernd wirkt. Sie stellt für viele Städter, insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern, die in Mietwohnungen ohne Garten leben, eine geeignete Möglichkeit dar, die Natur zu genießen und Nahrungsmittel teilweise selbst anzubauen. In Potsdam ist die Nachfrage nach Kleingärten insbesondere durch jüngere Familien in den letzten Jahren spürbar gestiegen.  Mit der Fortschreibung des STEK Kleingärten untermauert die Landeshauptstadt Potsdam das Ziel, die vorhandenen Kleingärten in Potsdam dauerhaft zu sichern und zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 05.09.2018 (Drucksache 18/SVV/0657) das seinerzeit mit dem Flächennutzungsplan beschlossene Planungsziel des Erhalts der Dauerkleingärten am Angergrund erneut bekräftigt.

Anlass für die Planung ist das Bestreben der Landeshauptstadt Potsdam, die Flächen weiterhin als Kleingärten zu nutzen und diese Nutzung planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. Ziel ist es u. a. auch, Absichten auf zukünftige andere bauliche Nutzungen zu unterbinden.

Der Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre ist die weitgehendeumung mehrerer Parzellen von Kleingärten auf dem Gelände. Es ist nicht erkennbar, dass die Grundstückseigentümerin die Vorgaben des vorbereitenden Bebauungsplans, samt der dort vorgesehenen Art der Bodennutzung, auch gegen sich gelten lassen will. Vielmehr hat die Grundstückseigentümerin zu erkennen gegeben, die, dem Flächennutzungsplan entsprechenden, Gartenanlagen weitestgehend beseitigen zu wollen.

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ wurden die Ziele der Landeshauptstadt Potsdam, welche bereits der vorbereitende Bauleitplan enthält, verdeutlicht und bekräftigt. Es ist weiterhin Ziel, die gärtnerisch genutzten Flächen am Angergrund als Kleingärten zu erhalten und zu sichern.

Mit dem städtebaulichen Instrument einer Veränderungssperre können grundlegende Veränderungen verhindert werden, die der Umsetzung der Planungsziele entgegenstehen. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ beschlossen werden. Durch das städtebauliche Instrumentarium der Veränderungssperre sollen die Planungen unterstützend gesichert werden.

Die Planungsziele widersprechen nicht den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und bestehen unabhängig von der Entscheidung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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