Beschlussvorlage - 21/SVV/0808
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland" Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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17.08.2021
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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Vorberatung
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17.08.2021
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19.08.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.08.2021
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22.09.2021
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03.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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14.09.2021
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26.10.2021
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimacheck/Klimaauswirkungen:
x | positiv | Begründung: Maßnahme/Projekt setzt städtisches Klimakonzept um. |
| negativ | |
| keine |
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur Änderung (Erweiterung sowie Reduzierung) des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland“ herbeizuführen.
Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verfahrenskosten
Mit der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 143 sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf 20.000 EUR belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2024 anfallen.
Es wird auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre verwiesen.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren in dem zu erweiternden Geltungsbereich im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2024 zu rechnen.
Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Es wird auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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216,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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491,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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50,9 kB
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