Antrag - 21/SVV/0727
Grunddaten
- Betreff:
-
Breitbandförderung in Potsdam weiter voranbringen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.08.2021
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22.09.2021
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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10.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
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Vorberatung
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14.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten - insbesondere für unsere Schulstandorte - der neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu nutzen. Dem Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung ist im 1. Quartal 2022, über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Das BMVI hat die neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ am 26. April 2021 veröffentlicht.
„Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes in allen Gebieten, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das allen Endkunden zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt bzw. keine Aufrüstung innerhalb eines Jahres nach Meldung im Markterkundungsverfahren erfolgt oder in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen kein solches Netz errichtet wird.
Ferner sind in einer Gebietskörperschaft alle sozio-ökonomischen Schwerpunkte, die nicht gigabitfähig erschlossen sind bzw. in den nächsten drei Jahren erschlossen werden, förderfähig, wenn dort zugleich eine Erschließung nach Absatz 1 erfolgt. Hierbei handelt es sich um private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Schulen, Gebäude lokale Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen.“
Gebietskörperschaften können sich auf der zuständigen Onlineplattform (für Brandenburg von Projektträger PWC) registrieren und können anschließend die förderfähigen Gebiete (nach Breitbandatlas) mit Hilfe des GIS-Moduls definieren. Sie werden durch intuitive Antragsformulare und einen regional verantwortlichen Berater des jeweiligen Projektträgers unterstützt. Die Onlineplattform stellt kartografische Ansichten mit weiterführenden Informationen für die Antragsteller bereit.