Anfrage - 03/SVV/0397

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Presse war zu entnehmen, dass Chill out e.V. aufgrund des ausstehenden GFG-Zuwendungsbescheides die akzeptierende Drogenarbeit mit Jugendlichen mit sofortiger Wirkung einstellen muss.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die kontinuierliche Weiterführung dieser wichtigen Aufgabe zu sichern?

 

 

Antwort:

 

Die Drogenberatungsstelle von Chill out e.V. wurde bisher gemäß § 16a Gemeindefinanzierungsgesetz durch Landesmittel finanziert.

 

Die Leistung des Chill out e.V. ist als ergänzendes Angebot zur Betreuung von Abhängigkeitskranken, -gefährdeten und ihren Angehörigen gemäß § 12 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes zu verstehen.  Diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsleistungen werden derzeit durch die AWO und das Diakonische Werk für die Stadt Potsdam erbracht.

 

Für 2003 stand die Finanzierung von Chill out e.V. im Rahmen der durch das Land bereitgestellten Mittel nie in Frage, lediglich der Zeitpunkt der Mittelausreichung war ungewiss. Dies war auch Chill out e.V. aus einer Vielzahl von Gesprächen bekannt. Zwischenzeitlich ist der Zuwendungsbescheid zur Förderung Freier Träger und so auch Chill out e.V. gemäß § 16 a Gemeindefinanzierungsgesetz bei der Stadt eingegangen, eine Ausreichung der Mittel wird kurzfristig erfolgen. Damit ist die Arbeit von Chill out e.V. in der Drogenberatungsstelle im Jahr 2003 gesichert.

 

Wie die Förderung von Freien Trägern und Beratungsprogrammen auch in Zukunft gesichert werden kann, wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2004 geprüft. In Anbetracht der bekanntermaßen knapper werdenden öffentlichen Mittel ist dabei nach solchen Lösungen zu suchen, die besonders wirtschaftlich und effizient sind.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...