Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0946
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Warnhinweises zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kaiser-Friedrich-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Eiche
- Einreicher*:
- Bernhard Stehfest
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Eiche
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Entscheidung
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30.09.2021
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf wird aus dem Ortsteilbudget die Anschaffung und Aufstellung zweier Warnfiguren aus Holz in Form eines Kindes (je einmal Mädchen und Junge) in Höhe des Betrags von 357,- Euro (300,- Euro netto lt. Angebot) finanziert.
Angebot des Tischlers und Foto der Figuren anbei.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 46 Abs. 3b BbgKVerf obliegt dem Ortsbeirat die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis über ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen des Ortsteilbudgets. Davon wird hier durch den Ortsbeirat Eiche Gebrauch gemacht.
Zum Anlass der ortsteilbezogenen Aufwendung: Die Kaiser-Friedrich-Straße ist seit Jahren einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die resultiert zum einen aus dem stetigen Zuzug nach Golm, der entsprechenden Pendlerverkehr in die Innenstadt auslöst, aber auch aus dem Entstehen eine Parallelnetzes durch die Verengung und Verlangsamung des Verkehrs in der Zeppelinstraße (B1). Die Verkehrssicherheit ist auf diese Weise in der Ortsdurchfahrt erheblichen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt. Die Belastung der Anwohner durch Lärm und Emissionen hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Ursächlich dafür sind insbesondere häufige Überschreitungen der Geschwindigkeitsvorgaben. Die auf weiten Teilen gerade verlaufende Strecke lädt PKW, Motorräder und selbst den passierenden Schwerlastverkehr zu deutlich überhöhten Geschwindigkeiten ein.
Um bei den Verkehrsteilnehmern ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen, die sie mit hohen Geschwindigkeiten etwa für Schul- oder Kleinkinder und andere Passanten der engen Gehwege auslösen, sollen zwei Warnfiguren spielender Kinder ein sensibleres Verhalten im Straßenverkehr erzeugen. Die beidseitig bemalten Holzfiguren werden mit jeweils vorliegender Genehmigung der Hausverwaltung/des Eigentümers auf dem Grünstreifen vor dem Haus Kaiser-Friedrich-Straße 147 in der im Angebot beschriebenen Weise sowie vor dem Grundstück der Kaiser-Friedrich-Straße 44 aufgestellt. Damit soll auf die verkehrstechnischen Risiken der eng zulaufenden Bebauung in Eiche verdeutlicht werden. Eine zusätzliche Gefährdung des Verkehrs, etwa durch Verengung des Gehwegs, wird bewusst vermieden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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237,5 kB
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126,4 kB
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