Anfrage - 21/SVV/0975
Grunddaten
- Betreff:
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Nachfrage zum Sachstand zur vom Hauptverwaltungsbeamten angekündigten juristischen Prüfung einer Nachfrage eines Stadtverordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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22.09.2021
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Beschlussvorschlag
In der Sitzung der SVV vom 25.08.2021 zum TOP 2.4 „Sachstand zum Umgang mit den zusätzlichen aus der Trinkwasserversorgung einbehaltenen Einnahmen der EWP, die durch die Umsatzsteuerabsenkung im 2.Halbjahr 2020 erfolgte (Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler)“ https://egov.potsdam.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=33828 äußerte sich der Hauptverwaltungsbeamte, dass er eine juristische Prüfung zur Nachfrage des Stadtverordneten anordnen will.
Zur besseren Einordnung dieser Entscheidung des Hauptverwaltungsbeamten der LH Potsdam frage ich:
Welchen Sachstand kann der Hauptverwaltungsbeamte zu seiner angekündigten Prüfungsabsicht mitteilen?