Anfrage - 21/SVV/0977

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der BUND hat auf 50 Seiten planungsrechtlich, umwelt-  sowie naturschutzfachlich begründeten Widerspruch zur Genehmigung des Heizhauses Krampnitz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingelegt. 

 

Zur besseren Einordnung der Entscheidung der im Rathaus Potsdam und dem Entwicklungsträger Potsdam Verantwortlichen und frühzeitigen Information im Sinne eines kaufmännischen Stresstestes frage ich:
 

In welcher Höhe der veranschlagten Kosten wurden für das Projekt Heizkraftwerk im ungeplanten Außenbereich und Sperrzone nach dem Bescheid der GL vom 29.April 2013 bisher für die Planung und baulichen Durchführungen der Energiezentrale ausgegeben?

 

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Erläuterung


 

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