Mitteilungsvorlage - 21/SVV/1002
Grunddaten
- Betreff:
-
Rauchfreie Haltestellen im ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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22.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit dem o. g. Beschluss (DS 21/SVV/0308) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines Modellprojekts auf ca. zehn Haltestellen des ÖPNV in Verbindung mit dem Fahrgastunterstand einen Bereich für Nichtrauchende auszuweisen.
Zur Auswahl möglicher Haltestellen für ein derartiges Modellprojekt erfolgen derzeit verschiedene Gespräche mit den betroffenen Partner*innen. Dazu zählen neben den Verkehrsunternehmen auch die Straßenbaulastträger sowie die Eigentümer*innen der Wartehallen.
Es wird angestrebt, zunächst zehn Haltestellen zu finden, die sich für das Modellprojekt besonders eignen. Dabei liegen vorrangig Haltestellen im Umfeld von Schulen und Kitas sowie besonders publikumswirksame Haltestellen im Fokus. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass mit der Ausweisung von Bereichen für Rauchende, keine zusätzliche Belastung von Nichtrauchenden einhergeht. Aufgrund einer Vielzahl von Haltestellen mit beengten Zu- und Abgangswegen bzw. Wartebereichen werden daher zunächst Haltestellen mit großzügigen Flächen betrachtet.
Parallel zur Standortsuche bereitet die ViP aktuell die eigentliche Kampagne vor, was insbesondere die Gestaltung der Plakate und Hinweistafeln betrifft. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten seitens der ViP geprüft.
Die ausgewählten Haltestellen für das Modellprojekt werden in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. November 2021 benannt.
Das Modellprojekt soll nach derzeitiger Terminplanung noch in diesem Jahr starten und gemäß Beschluss ein Jahr später evaluiert werden.
Dabei soll nochmal darauf hingewiesen werden, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine rechtliche Grundlage für ein Rauchverbot an Haltestellen gibt. Eine Ausarbeitung des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 063/17) kam zu dem Ergebnis, dass der Bundesgesetzgeber keinen umfassenden Gebrauch von seiner Gesetzgebungsbefugnis gemacht und den Ländern einen entsprechenden Gestaltungsspielraum überlassen hat.
Die Verantwortlichkeit für die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage für ein Rauchverbot an Haltestellen liegt damit beim Land Brandenburg. Hier wäre beispielsweise die Verankerung von Haltestellen des ÖPNV im Nichtraucherschutzgesetz (BbgNiRSchG) grundsätzlich denkbar. Jedoch kommt die Landesregierung im Rahmen einer entsprechenden Prüfung zu dem Ergebnis, dass sie diese Möglichkeit aufgrund der nicht erwiesenen Schädlichkeit von Passivrauchen außerhalb geschlossener Räume ausschließt.
Eine weitere Möglichkeit für ein Rauchverbot bestünde auf der Ebene einer Hausordnung des Verkehrsunternehmens. Da die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) keine Hausordnung in diesem Sinne besitzt, sondern stattdessen den Tarif und die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) anwendet, welcher derartige Regelungen ebenfalls nicht vorsieht, muss die rechtliche Durchsetzung eines Rauchverbots hier ebenfalls ausgeschlossen werden.
Auf der Grundlage dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kann somit auch in Zukunft nur mittels Marketing-Maßnahmen und Appellen versucht werden, das Rauchen in Fahrgastunterständen zu unterbinden. In den zurückliegenden Jahren hat die ViP bereits mit verschiedenen Marketing-Maßnahmen versucht, rauchende Fahrgäste darauf hinzuweisen bzw. zu bitten, nicht innerhalb der Wartehallen zu rauchen. Bislang blieben derartige Hinweise jedoch ohne Erfolg. Dabei wurden entsprechende Maßnahmen u. a. durch fehlende Flächen innerhalb der Wartehallen, mangelnder Haltbarkeit von Bodenaufklebern und einem daraus resultierenden hohen Wartungsaufwand erschwert.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren sowie aufbauend auf den Erörterungen der o. g. Vorlage (DS 21/SVV/0308) im Rahmen der Gremienbehandlung, soll das anstehende Modellprojekt daher nicht ausschließlich auf die Ausweisung von Bereichen für Nichtrauchende basieren, sondern parallel auch Hinweise auf Bereiche für Rauchende einbeziehen.