Anfrage - 21/SVV/1016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mich erreichten Beschwerden über den PR-Charakter des kürzlich durchgeführten „Cross-Over-Konzertes“ auf dem Entwicklungsgebiet ehemalige Kaserne Krampnitz. Es sei sehr viel für das Projekt geworben worden, was aus der Ankündigung nicht hervorging. Es sei hierbei durch den Chef der "Deutsche Wohnen“ und bei einem hohen Aufgebot uniformierter Security für das Projekt geworben worden.

 

Das unverhältnismäßig hohe und uniformierte Security-Aufgebot erinnerte dabei manchen mehr an einen hrerbesuch“ als an ein leicht beschwingtes sommerlichen Kulturevent, insbesondere vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Militärarchitektur.

 

Daher frage ich zur Information und Kontrolle der Verwaltung:

 

Zu welchen Anteilen wurden die Kosten dieses Events (inkl. Security, Busshuttle, Werbung…) von den beteiligten Akteuren (Dt. Wohnen, Entwicklungsträger und Landeshauptstadt) getragen?

 

Veranstalter der beiden in der Öffentlichkeit überaus positiv wahrgenommenen Open-Air-Konzerte, die unter dem Titel „Kultur in Krampnitz“ am 5. September 2021 im Entwicklungsbereich durchgeführt wurden, war das Sinfonieorchester Collegium musicum Potsdam. Die Veranstaltung wurde durch die Deutsche Wohnen SE und den Entwicklungsträger Potsdam unterstützt, worauf in der Bewerbung der Veranstaltung stets hingewiesen wurde.

 

Der Entwicklungsträger Potsdam hat dem Sinfonieorchester Collegium musicum Potsdam die Veranstaltungsfläche unentgeltlich zur Verfügung gestellt, Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchgeführt und die für den Besucherverkehr notwendigen Absperrungen eingerichtet. Am Veranstaltungstag selbst haben an der Planung und Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem vor Ort über die Planungen für Krampnitz informiert.

Alle weiteren für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Dienstleistungen wurden vom Veranstalter organisiert und beauftragt. Dazu gehört auch der Einsatz eines Sicherheitsdienstes, der in enger Abstimmung mit dem zuständigen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf Grundlage des geltenden Sicherheitskonzeptes erfolgte. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der örtlichen Begebenheiten erscheint der Einsatz von rund 10 Sicherheitskräften bei mehr als 500 Veranstaltungsgästen durchaus angemessen.

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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Erläuterung


 

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