Antrag - 21/SVV/0113
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Grundwasserneubildung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2021
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05.05.2021
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03.11.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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29.04.2021
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28.10.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in engerer Abstimmung mit dem Land Brandenburg ein Konzept zur Hebung des Wasserspiegels für die Potsdamer Gewässer zu erarbeiten.
Dabei sollten Lösungswege, wie ein öffentlich gefördertes Umrüstungsprogramm zur Entkopplung versiegelter Flächen von der Kanalisation hin zu moderner Versickerungstechnik geprüft und umgesetzt werden.
Den Stadtverordneten ist im Herbst 2021 ein Bericht vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Es ist bekannt, dass die Wasserspiegel der Binnengewässer allgemein, in Potsdam insbesondere Seen wie der Groß Glienicker See, der Sacrower See, der Fahrländer See, Düstere Teichen und andere dramatisch sinken. Die ökologisch besonders wichtigen Ufer verlanden, die Fähigkeit der Gewässer zur Sauerstoffanreicherung wird stark eingeschränkt und das Habitat wichtiger Tiere und Pflanzen nimmt dramatischen Schaden. Und weiter, der Erlebnisraum Wasser und Seenlandschaft erlebt einen Niedergang. Der Erlebnisraum insbesondere der Kinder, die im Wasser der Seen spielen, toben, vor Freude kreischen.
Einen sicherlich großen Einfluss hat der Klimawandel, den die Stadtpolitik in Potsdam nicht nennenswert umkehren kann.
Einen wahrscheinlich aber größeren Einfluss hat die Urbanisierung, die Art der Besiedelung, die Konzeption von Wassermanagement, letztlich die Versiegelung von urbanisierten Flächen und die Ableitung von Niederschlagswasser in Kanalsystemen. Über viele Jahrzehnte hinweg war die Regenwasserfassung und –ableitung durch die Kanalisation Stand der Technik.
Die Gesetzgebung der Bundesländer hat um 2005 damit begonnen, die Versickerung von Niederschlagswasser zu fordern. Neue Fassungen der Länder-Wassergesetze sprechen von einem Versickerungsgebot und allmählich geht dieses Versickerungsgebot in örtliches Baurecht ein. Während der Zubau ab etwa 2019 Niederschlagswasser in Rigolen, Sickerpackungen, Sickergräben etc. auf dem Grundstück dem Grundwasser zuführen muss, sind und bleiben die gut 95% Bestands-(Dach-) Flächen davon unberührt. Sie werden weiterhin in die Kanalisation entwässert. Man könnte sagen: Potsdamer Regenwasser fließt solange in die Nordsee – bis das jemand ändert.
Das Umrüstungsprogramm “weg von der Kanalisation – hin zur Versickerung” soll öffentliche, genossenschaftliche und private Eigentümer von Bestandsimmobilien (Hausdächer, Verkehrswege, versiegelte Flächen allgemein) durch geeignete finanzielle, fiskalische und regulative Anreize motivieren, in die Versickerung des Niederschlagswassers zu investieren und das Prinzip der Versickerung zum Standard der Wasserverwertung zu erheben.
Wir fordern ein breitflächiges Umrüstungsprogramm für Bestandsflächen “weg vom Kanal – hinein in die Versickerung und hinein in die Grundwasserneubildung”. Ein Anreizprogramm, welches dem Eigentümer der versiegelten Fläche (Haus – Dach) die Umrüstung von Kanal auf Versickerungstechnik finanziell attraktiv gestaltet. Eine öffentliche Förderung von 50% der Umbaukosten – Fachmeinungen gehen von typisch 5.000 € Kosten pro Hausdach aus – regt den Bau von Sickerpackungen, Rigolen und anderer Versickerungstechnik an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,6 kB
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