Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0940

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Pakt für die Pflege wurde im Dezember 2020 unterzeichnet und soll in vier Säulen umgesetzt werden:

 

  1. rderprogramm für Kommunen zur Umsetzung der Pflege vor Ort
  2. Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege
  3. Ausbau der Pflegestützpunkte
  4. Ausbildung und Fachkräfteentwicklung

 

Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort ist am 01.04.2021 in Kraft getreten.

 

Die Richtlinie beinhaltet die beiden Förderschwerpunkte:

 

(1)   rderung regionaler Pflegestrukturplanung, Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen sowie zur Vernetzung von Angebotsstrukturen.

(2)   rderung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.

 

Im Folgenden soll nun auf die beiden Förderschwerpunkte eingegangen werden:

 

(1)   rderung regionaler Pflegestrukturplanung:

Hier stehen der Landeshauptstadt Potsdam - wie allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg - 150.000 EUR zur Verfügung.

1.1.            Zunächst ist vorgesehen, die Erstellung eines Pflegestrukturplans an ein externes Institut zu vergeben. Hierfür sollen Mittel in Höhe von ca. 40.000 EUR abgerufen werden (im Rahmen der Markterkundung kann sich die Ausschreibungssumme ggf. noch etwas erhöhen). Denkbar ist die Verwendung der Personalkosten der Sozialplanung zur Begleitung der Ausschreibung und Erstellung als Eigenanteil. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Fachbereich Soziales und Inklusion 10.000 EUR an Eigenmitteln einbringen.

1.2.            Des Weiteren soll im Fachbereich Soziales und Inklusion eine Stelle zur Pflegestrukturplanung mit 1,0 VZÄ ausgeschrieben werden, als Eigenanteil werden 20 % einer unbesetzten fachbereichsinternen Stelle als Eigenmittel verwendet, es werden Fördermittel in Höhe von ca. 36.000 EUR jährlich beantragt. Die geförderte Stelle soll schwerpunktmäßig die kommunale Pflegestrukturplanung aufbauen sowie den Pakt für die Pflege umsetzen.

1.3.            Über diesen Förderstrang soll zudem die Umsetzung einer Seniorenbefragung finanziert werden. Im Seniorenplan 2018 ist die Prüfung der Etablierung einer solchen Bürgerumfrage der Generation 55 + vorgesehen. Nach erster Markerkundung wird die Umsetzung gemeinsam mit der städtischen Statistikstelle ca. 15.000 EUR kosten. Eigenanteile werden bereitgestellt.

1.4.            Zur Analyse der Pflegebedarfe verwendet die Landeshauptstadt Potsdam die SARAH (Smart Analysis Health Research Access) Datenbank. Diese Datenbank, die vom MSGIV zur Verfügung gestellt und von allen Kommunen im Land Brandenburg verwendet wird, stellt Kennzahlen zur pflegerischen Versorgung auf Grundlage der Krankenkassendaten der AOK Nord/Ost zur Verfügung. Da die SARAH Datenbankr die Landeshauptstadt Potsdam keine Daten auf Ebene der Sozialräume auswertet und statt der Potsdamer Bevölkerungsprognose die Bevölkerungsprognose des Landes Brandenburg verwendet, soll das zuständige Institut Data Experts GmbH beauftragt werden, dies zu ändern. Laut dem zuständigen Institut wird dies ca. 5.000 EUR kosten. Die Einbringung von Eigenmitteln wäre aufgrund der geringen Höhe gesichert.

1.5.            Gesundheits- und Pflegekonferenz: Auch Veranstaltungen sind über diesesrderprogramm finanzierbar. Der Potsdamer Seniorenplan sieht die Etablierung einer Gesundheits- und Pflegekonferenz vor, pandemiebedingt konnte diese bisher leider nicht durchgeführt werden. Hierfür wurden ebenfalls ca. 5.000 EURO kalkuliert, die Einbringung von Eigenmitteln wäre aufgrund der geringen Höhe gesichert.

1.6.            Ggf. sind auch Veranstaltungen oder Studien zum Thema Sucht/Seelische Gesundheit im Alter über dieses Förderprogramm förderbar. Hierfür wird ein Austausch mit dem Fachbereich 33ffentlicher Gesundheitsdienst) stattfinden.

 

(2)   rderung spezifischer Maßnahmen:

Der zweite Teil des Förderprogramms richtet sich direkt an die Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden (und somit ebenfalls an die Landeshauptstadt Potsdam). Für Potsdam stehen hier ca. 440.000 EUR zur Verfügung.

Ziel ist es, durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen zum einen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern bzw. minimieren und zum anderen eine Bewältigung der Pflegebedürftigkeit im eigenen Haushalt zu ermöglichen.

r die Entwicklung der Angebote sollen die kommunale Pflegestrukturplanungen berücksichtigt werden. Der Fachbereich Soziales und Inklusion hat sich intern in den letzten Wochen intensiv im Rahmen von regelmäßigen Beratungen mit dem Förderprogramm auseinandersetzt. Um bedarfsgerechte Projekte umzusetzen, wurden zunächst offene Bedarfe ermittelt. Dies ist anhand der vorhandenen Planungen (bspw. anhand des Potsdamer Seniorenplans) und einer Bedarfsabfrage im Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam geschehen.

Am 21.06.2021 wurde eine Ideenwerkstatt u. a. mit Beteiligung des Pflegestützpunkts, der Beiräte der Landeshauptstadt Potsdam, der Träger der Altenhilfe, der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie des Netzwerks Älter werden in Potsdam“ durchgeführt.

 

Der beigefügten Anlage können Sie eine Übersicht von Projekten, die über das Förderprogramm gefördert werden können, entnehmen. Diese entstammt der Bedarfsermittlung der Landeshauptstadt Potsdam sowie den Diskussionen der Ideenwerkstatt.

In diesem Jahr sollen Projekte, die schnell umsetzbar sind, durchführt werden. Ab nächstem Jahr können auch umfassendere Projekte umsetzt werden.  Es ist dabei möglich, dass Projektträger in Kooperationsgemeinschaften agieren.

Projektträger sind nun gebeten, Projektanträge zu den unterschiedlichen Themenfeldern zu erarbeiten und können ab sofort Projekteanträge einreichen. Geplant ist, dass zeitnah eine Zuwendungsrichtlinie r den Förderzeitraum Januar bis Dezember 2022 erarbeitet wird.

Im nächsten Schritt werden nun bilaterale Gespräche mit relevanten sozialen Träger der Landeshauptstadt Potsdam geführt, mit dem Ziel zielführende Projekte zu entwickeln.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Das Land Brandenburg gewährt entgegen dem ersten Entwurf der Förderrichtlinie nicht eine vollständige Finanzierung der Maßnahmen, sondern verlangt einen kommunalen Eigenanteil von 20 %. Förderfähig sind jeweils Personal- und Sachausgaben.

Diese erforderlichen Mittel für den Eigenanteil wurden für das Jahr 2021 nicht eingeplant, für die folgenden Jahre ab dem Jahr 2022 ist dies im Rahmen der Haushaltsplanung geschehen. Es ist jedoch im Rahmen der Haushalts-Aufstellung 2022 angezeigt worden, dass es bereits im Jahr 2021 zu einem Zuschussbedarf von 117.970 EUR allein durch den Pakt für die Pflege kommt.

Bei beiden „rdersträngen“ ist die Landeshauptstadt Potsdam berechtigt, die Zuwendungen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Dritte weiterzuleiten.

Eine ausführliche Darstellung der finanziellen Auswirkungen (mit Angabe der Gesamtkosten, der jeweiligen Höhe der Eigenmittel, Leistungen Dritter und beantragter Fördermittel) wie in dem Beschlussvorschlag erbeten, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da es sich bisher (nur) um Projektideen handelt und diese in der Folge entwickelt werden.

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 und die folgenden Jahre wurden jährlich Eigenmittel in Höhe von 187.200 EUR (entsprechen 20 % der Fördersumme) eingeplant.


 

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Anlagen

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