Antrag - 03/SVV/0236
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Kirchenmusik in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- SPD - Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2003
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07.05.2003
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04.06.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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10.04.2003
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19.06.2003
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18.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der finanziellen Unterstützung von Aufführungen sakraler
Musik zu kirchlichen Feiertagen fördert die Stadt Potsdam vorrangig kirchliche
Veranstalter.
Der Fachbereich Kultur und Museum wirkt im Sinn dieses
Grundsatzes darauf hin, dass es durch andere von der Stadt unterstützte
Veranstaltungseinrichtungen oder Kulturanbieter an solchen Feiertagen zu keinen
Doppelungen mit kirchlichen Angeboten kommt.
Erläuterung
Begründung:
Städtische Kulturpolitik in Potsdam ist weiterhin darauf
ausgerichtet, sowohl professionelle Kulturevents zu ermöglichen, als auch
gewachsene Potsdamer Kulturbewegungen zu fördern. Potsdam verfügt über eine für
seine Größe einmalige Chortradition. Es wäre deshalb unvorstellbar, dass z.B.
in Zukunft das Weihnachtsoratorium nicht mehr mit vielen engagierten Potsdamer
Chorsängerinnen und –sängern in den Kirchen erklingt, sondern vorrangig als
professionelles Kulturereignis im Nikolaisaal. Kirchliche Chorarbeit ist
ursächlich immer auch mit den kirchlichen Hauptfeiertagen verknüpft. Viele
Werke der Kirchenmusik sind speziell für bestimmte Feiertage wie z.B. die
Karwoche, den Totensonntag, die Advents- und Weihnachtszeit geschrieben. Die
Gewährung von finanzieller Unterstützung der Potsdamer Kirchenmusik darf
deshalb nicht dazu führen, dass wegen der damit verknüpften Bedingungen die
Kirchen von Aufführungsterminen an kirchlichen Feiertagen absehen müssen und
sakrale Musik zu solchen Anlässen künftig in Potsdam nicht mehr in den Kirchen
erklingt.