Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/1051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Auf- und Anbringung für die in diesem Bereich parkenden Fahrzeuge hinsichtlich einer möglichen Stellplatzregel zu prüfen. Die Markierung könne dann leicht schräg zur Fahrbahn, in Absprache mit dem Ortsbeirat erfolgen.

 

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Erläuterung


Begründung:

 

Durch die am Straßenrand im Bereich der Kirche quer zur Fahrbahn parkenden Fahrzeuge kommt es immer häufiger zu einer Einengung der Neuen Dorfstraße im Bereich der Hausnummern 1 bis 4.

Eine Markierung durch eine leicht schräg zur Fahrbahn markierte Parkfläche ermöglicht den gefahrlosen Verkehrsfluss in der Neuen Dorfstraße.

 

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Anlagen

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