Beschlussvorlage - 21/SVV/1053

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam setzt das Modell der strukturierten Bürgerbeteiligung (DS 16/SVV/0281) fort und sucht ab 01.02.2023 im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Potsdamer Modells“ einen externen Partner für die Trägerschaft des verwaltungsexternen Teils der WerkStadt für Beteiligung.

 

2.  r das Zuwendungsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Das Ergebnis ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen.

 

3.  Die Laufzeit der Zusammenarbeit mit dem externen Partner soll auf maximal fünf Jahre ausgelegt sein. Dabei soll nach dem Ablauf von drei Jahren die Option der Verlängerung bestehen.

 

4.  Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens soll die konzeptionelle Weiterentwicklung des „Potsdamer Modells“ der strukturierten Bürgerbeteiligung durch den zuständigen Fachbereich 51 Kommunikation und Partizipation erfolgen. Über den gesamten Prozess soll im Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung turnusmäßig berichtet werden.

 

5.  Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung wird mit der beratenden Begleitung des Prozesses beauftragt.

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 04.05.2016 (DS 16/SVV/0281) wurde die Verstetigung des Modellprojekts der strukturierten Bürgerbeteiligung ab 01.11.2016 beschlossen.

Das „Potsdamer Modell“ besteht aus dem Beteiligungsrat und dem zweigleisigen Modell der WerkStadt für Beteiligung (bestehend aus einem verwaltungsexternen und einem verwaltungsinternen Part). Seit 2016 wird die WerkStadt für Beteiligung in Form einer zweigeteilten Struktur umgesetzt. Der verwaltungsexterne Teil wird seit 2016 durch den freien Träger mitMachen e.V. vertreten. Für den verwaltungsinternen Teil war zwischen 2016 und 2018 das Büro für Bürgerbeteiligung zuständig. Seit 2019 ist dieser Teil im Bereich 513 - Partizipation und Tolerantes Potsdam angesiedelt. Die Besonderheit dieses paritätischen Modells besteht in dem Agieren auf Augenhöhe zwischen Verwaltung und einem verwaltungsexternen Träger. Dies wird durch die Vereinbarung in Form eines Zuwendungsvertrages gewährleistet. Bottom-Up und Top-Down-Prozesse der Bürgerbeteiligung werden somit in einer zweigeteilten Struktur in Zusammenarbeit der beiden Teile der WerkStadt verantwortungsvoll begleitet und gesteuert.

 

Das „Potsdamer Modell“ hat sich bewährt. Zugleich besteht das Ziel, im Prozess der Neuaufstellung der WerkStadt für Beteiligung ab 2022, die Zusammenarbeit des internen und externen Parts zu optimieren sowie die Wirksamkeit und die Sichtbarkeit der gesamten WerkStadt qualitativ weiterzuentwickeln.

 

Die Zusammenarbeit mit dem jetzigen externen Träger endet zum 31.01.2023. Daher ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens notwendig, um die neue Trägerschaft unter Berücksichtigung eines Wettbewerbs auszuschreiben.

 

Vorgeschaltet ist dem Prozess der Interessenbekundung eine fachliche Begleitung des internen Teils der WerkStadt für Beteiligung zur Erarbeitung der strategischen Eckpunkte der Bürgerbeteiligung aus Perspektive der Landeshauptstadt Potsdam. Das Augenmerk liegt dabei auf der strategischen Neuausrichtung und Weiterentwicklung des verwaltungsinternen Parts der WerkStadt als Ausgangspunkt für die Ausgestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit mit dem externen Träger (Rahmenbedingungen und Anforderungen). Die internen strategischen Ziele und Eckpunkte sollen in Abstimmung mit den verwaltungsinternen Akteur*innen im Bereich Bürgerbeteiligung erarbeitet und im Prozess der Interessenbekundung berücksichtigt werden. Der gesamte Prozess der strategischen Neuausrichtung der internen WerkStadt und der verwaltungsinternen Abstimmung erfordert eine externe fachliche Begleitung. Dies ist bei der zeitlichen Planung der Interessenbekundung zu berücksichtigen.

 

Der derzeit gültige Vertrag mit mitMachen e.V. als externem Träger der WerkStadt für Beteiligung endete ursprünglich zum 31.10.2021. Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung befürwortete, wegen der Neuaufstellung des Themas Bürgerbeteiligung, eine Verlängerung der Zusammenarbeit mit dem mitMachen e.V. Dies unterstützt die Zielsetzung der strategischen Weiterentwicklung des „Potsdamer Modells“. Der Vertrag wurde aus diesem Grunde um 15 Monate bis zum 31.01.2023 verlängert.

 

Im Zeitraum Januar bis September 2022 wird das Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Einbindung des ab 01.01.2022 neu besetzten Beteiligungsrates ist ein zentraler Baustein. Dieser konstituiert sich im Januar 2022 neu und wird im Rahmen der Jury zur Bewertung der eingehenden Interessenbekundungen einbezogen. Zugleich soll der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung im Auftrag der SVV das Verfahren begleiten.

 

Das Ergebnis der Interessenbekundung für einen externen Träger ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. Die neue Periode der Trägerschaft soll am 01.02.2023 beginnen und eine maximale Laufzeit von fünf Jahren haben.

 

Das Verfahren findet im Abstand von fünf Jahren statt und hat für die Bürgerbeteiligung eine herausragende Bedeutung. Deshalb wird der Hauptausschuss zu Beginn des Verfahrens um seine Zustimmung gebeten.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Die strategische Weiterentwicklung des „Potsdamer Modells der Bürgerbeteiligung“ sieht vor, dass die WerkStadt für Beteiligung unter Berücksichtigung der besonderen paritätischen Struktur fortgeführt wird. Grundsätzlich sollen der interne und externe Teil in etwa mit gleichen Mitteln ausgestattet werden. (Vgl. Beschluss DS 16/SVV/0281) Für die externe Trägerschaft wird ein Gesamtvolumen von 180.000 EUR pro Jahr bis 31.01.2028 benötigt.

 

Das Thema der Bürgerbeteiligung besitzt im deutschlandweiten Vergleich eine zunehmend größere strategische Bedeutung. Dies bedingt einen wachsenden Wettbewerb um Personal und die Expertise der Träger. Daher ist davon auszugehen, dass höhere Vergütungen als bisher notwendig sind.

 

Das Ziel des Verfahrens ist die zeitgemäße Aufstellung des Themas Bürgerbeteiligung in der LHP, dies auch mit Blick auf die im Vergleich zum Jahr 2016 veränderten Wettbewerbsbedingungen.

Die attraktive Gestaltung der Rahmenbedingungen dient dazu, im Prozess des Interessenbekundungsverfahrens im Jahr 2022 den Wettbewerb zu fördern und im Ergebnis einen kompetenten und versierten Partner für die externe Trägerschaft zu gewinnen.

 

In den Budgetplanungen für die kommenden Haushaltsjahre ist das Projekt im Unterprodukt Partizipation entsprechend berücksichtigt.

 

Das Vorhaben steht unter Haushaltsvorbehalt, da für die Jahre 2023 bis 2028 noch keine Haushaltspläne beschlossen sind. Der Haushaltsvorbehalt ergibt sich im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Haushaltsaufstellung der Jahre 2022 ff. Für die Weiterführung des Vorhabens bedarf es der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Produkt 11147 Partizipation, gegebenenfalls zu Lasten anderer Vorhaben, die dann möglicherweise nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden können.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...