Beschlussvorlage - 21/SVV/0903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Holländisches Viertel“ gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (gemäß Anlage 1).

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach der Teilaufhebung der Sanierungssatzung im Jahr 2015 befanden sich nur noch Teile des Bassinplatzes und Flächen um die Französische Kirche im Geltungsbereich der Sanierungssatzung.

Mit den sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen, die von den Eigentümern des Holländischen Viertels nach der Teilaufhebung erhoben worden sind, wurden der Friedhofsvorplatz und der Weg an der Ostseite des Bassinplatzes erneuert. Diese Maßnahmen sind abgeschlossen.

Alle geplanten finanzierbaren Maßnahmen sind durchgeführt worden. Die Sanierungsmaßnahme ist abgeschlossen und dementsprechend ist die Sanierungssatzung nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Durch die Aufhebung der Sanierungssatzung "Holländisches Viertel" ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt.

 

Bis zur Satzungsaufhebung erfolgt die Finanzierung über das Treuhandvermögen aus Restmitteln.

 

Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung ist die Sanierungsmaßnahme „Holländisches Viertel“ gegenüber dem Land fördertechnisch abzurechnen.

 

Die bislang erfolgten Zwischenabrechnungen lassen bislang keine Fördermittelrückzahlung erwarten. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Land im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung Forderungen erhebt.

 

Nach Abrechnung der Gesamtmaßnahme erfolgt die Übertragung des Treuhandvermögens von der Sanierungsträger Potsdam GmbH an die Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Anlagen

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