Antrag - 21/SVV/0926

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie mit geeigneten Maßnahmen der Durchgangsverkehr (Schleichverkehr) für LKW über 3,5 t durch das „Alte Rad“ in Eiche unterbunden werden kann.

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Erläuterung


Begründung:

 

Der Ortsbeirat Eiche hat in seiner 13. öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 mit Stimmenmehrheit beschlossen (DS 20/SVV/1452), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).

 

Der Ortsbeirat begründet das Anliegen damit, dass das „Alte Rad“ in Eiche nach dem B-Plan überwiegend als reines Wohngebiet ausgewiesen ist und daher unter dem besonderen Schutz vor Lärm und Abgasen durch das BauGB und die BauNVO steht. Die Straßen „Am alten Mörtelwerk“ und die „Roßkastanienstraße“ sind weiterhin wegen ihrer Enge und ihres kurvenreichen Verlaufs durch das Wohngebiet nicht geeignet, LKW über 3,5 t im Durchgangsverkehr aufzunehmen. Dazu stellt der Schwerverkehr eine ständige große Gefahr für unsere Kinder dar, die die Straßen als Weg nutzen müssen.

 

Wenn die Bewohner des „Alten Rad“ auch keine Bedenken gegen das Befahren ihrer Straßen durch Busse des ÖPNV sowie Versorgungsfahrzeuge haben, so wehren sie sich entschieden gegen schwere Lastwagen, die ihre Straßen als Abkürzung und Schleichweg in das Baugebiet Golm und zurück nutzen. Weiterhin sind sie der Meinung, dass, wenn die LHP in Kerngebieten Poller einsetzt, um Schleichverkehre mit PKW zu verhindern, dann dürfte in auch möglich sein, LKW-Schleichverkehre aus einem reinen Wohngebiet herauszuhalten.

 

Die bisher getroffenen Maßnahmen (Gelbe Hinweisschilder) haben sich als nicht ausreichend erwiesen.

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