Beschlussvorlage - 21/SVV/0937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Leitlinie der Landeshauptstadt Potsdam zum Schutz vor Lichtverschmutzung (Lichtschutzleitlinie) gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bereits in den Jahren 1998 und 1999 wurde intensiv darüber diskutiert, die Lichtverschmutzung in Potsdam zu reduzieren und eine „Lichtschutzsatzung“ zu erlassen. Wissenschaftler des Astrophysikalischen Institutes hatten den Erlass einer solchen Satzung angeregt, um zumindest in der Beobachtungsarbeit der Sternwarte schädliches Streulicht im Nachthimmel zu reduzieren.

 

Im vorläufigen Ergebnis dieser Diskussionen beschloss die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2000 die Drucksache 00/0251/1. Der damit bestätigte Entwurf der Satzung wurde anschließend zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt, in deren Verlauf vor allem kritische Rückmeldungen eingingen. Deshalb wurde das Verfahren nicht fortgeführt und die Satzung nicht erlassen.

 

In den letzten Jahren ist das Thema Lichtverschmutzung jedoch immer mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung getreten und wird auch in der Landeshauptstadt Potsdam stark diskutiert.

 

Es ist erwiesen, dass zu viel und falsch gerichtetes Licht, besonders in kalten Lichtfarben, nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Tierarten beeinträchtigt und Pflanzen stört. Aber auch negative Folgen für die Gesundheit von Menschen sind durch die belastenden Auswirkungen auf den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus möglich.

 

Seit einigen Jahren werden sukzessiv alte Leuchtmittel durch die neue LED-Technologie abgelöst. Diese Umstellung hat neben dem positiven Effekt der Energieeinsparung auch negative Folgen. Die LED-Leuchtmittel weisen einen erhöhten Anteil an blauem Licht auf und tragen somit zu einer erhöhten Belastung in diesem Frequenzbereich bei. Gerade die Tierwelt leidet unter einem zu hohen Blauanteil im Licht.

 

Da die neuen Leuchtmittel kostengünstig und trotzdem effizienter sind, führt dies zu einem starken Anstieg der künstlichen Beleuchtung, vor allem im Bereich für ausschließlich dekorative Zwecke. Dadurch steigt trotz effizienterer Leuchtmittel der gesamtheitliche Energieverbrauch für Beleuchtung tendenziell an.

 

Die Lichtschutzleitlinie für die Landeshauptstadt Potsdam soll auf diese Probleme aufmerksam machen und gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten für einen umweltfreundlichen Einsatz von künstlichem Licht aufzuzeigen. Denn ein umweltverträglicher Umgang mit Licht trägt positiv zur Senkung des Energieverbrauchs sowie zum Schutz der menschlichen Gesundheit und vieler nachtaktiver Tierarten und Pflanzen bei.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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